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André Citroën Club

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Meine erste Inspektion mit dem C5 X

Hervorgehobene Antworten

Is noch etwas Zeit; dennoch will ich schon jetzt hier anfragen, was mich finanziell erwarten wird.

Das wird meine erste Inspektion (in ca. 6 Wochen) sein; bisher war ich ja mit meinem C5 III (Gott hab ihn selig) immer in der Werkstatt.

Was wird denn alles gemacht werden / worauf sollte ich achten? In der App steht ja nur was von systematische Arbeiten, Wechsel der Bremsflüssigkeit und Innenraumfiltertausch.

Ich werde einen Freundlichen aufsuchen; der nächste sitzt in Freiburg.

Danke euch

Kostenvoranschlag ?

...eine gute Idee...

..die kostet knapp 500 Euro...

vor 3 Stunden schrieb hotrats:

..die kostet knapp 500 Euro...

schnapper 😅

Wie ist denn der km-Stand?

Wenn es um die 30000km sind, ist's am Ende bloss Ölwechsel und Pollenfilter - für 500€.

schnapper 😅

...und das heißt was?

 

------------------------ich sehe eben, dass das der Netto-Preis ist; also soll es knapp 6 (sechs) 00 - Euro kosten....

 

 

Für das Auto ist es die zweite Inspektion; für mich die erste.

Laut App ist eine "turnusmässige Wartung" nach 2 Jahren oder 40.000km fällig.

Ich habe knapp 30.000km runter und habe nun den nächstgelegenen Freundlichen angeschrieben.

Im Kostenvoranschlag stehen so Sachen wie

-Systemische Wartungsarbeiten

-Öl - und Ölfilterpatrone

-Innenraum-Kohlefilter

-Klimaanlagenwartung

-Bremsflüssigkeitswechsel

(das sind nur die großen Posten; dann gibts noch unzählige kleinere)

Sind das normale Sachen und normale Preise, oder gibt es da Unterschiede bei den einzelnen Citroen-Werkstätten?

- Muss ich alles machen lassen -> Garantie / verlängerte Garantie?

Danke euch

 

Bearbeitet ( von hotrats)
Ergänzt

..es gibt große Unterschiede was die Kosten für die Inspektion anbelangen.

Hier sind es knapp 600 Euro und dort sind es "nur" 445 Euro..

Es lohnt sich also etwas zu recherchieren; und eine freie Werkstatt habe ich auch noch angefragt.

Bearbeitet ( von hotrats)

moin hotrats,

ich finde den preis für die wartung inclusive all der beschriebenen arbeiten für eine fachwerkstatt nun nicht so arg teuer. und ja, du kannst die garantie nur dann aufrecht erhalten, wenn die wartung gemäß den wartungsvorschriften und termingerecht durchgeführt werden.

Da ich bisher kein Neufahrzeug hatte, kann ich die Kosten halt schlecht einschätzen und wenn dann noch von einem "Schnapper" die Rede ist, fühlt sich das teuer an.

Immerhin gibt es wohl auch günstigere Freundliche; ich sehe, dass die eine Werkstatt vieles macht, was "scheinbar unnötig" ist, da es bei der anderen im Kostenvoranschlag gar nicht auftaucht. Hinzu kommt, dass diese auch insgesamt etwas teurer ist, was Arbeitszeit und Material angeht.

Das macht mich etwas stutzig.. 

 

Bei einem Leistungsfall der Garantieverlängerung hätte ich Bedenken dass die Versicherung wegen einer in einer freien Werkstatt durchgeführten Inspektion ohne Murren sofort die entsprechenden Kosten übernimmt. 

Im Garantie-Verlängerungs-Vertrag (der ab dem 30.03. gilt) steht, dass ich „die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke, bzw. nach Herstellervorschrift ausführen und dokumentieren“ lasse.

Wenn ich das also richtig lese, muss ich nicht zwingend in eine Cit-Werkstatt, solange die (freie) Werkstatt die Wartungsarbeiten nach Herstellervorschrift ausführt.

-----------------

und das habe ich noch dazu gefunden:

GVO 461/2010 -  Die EU-Kommission stärkt die Arbeit der freien Werkstätten..
...und räumt Ihnen so die freie Werkstattwahl ein!
Mit der GVO 461/2010 hat die EU-Kommission eine Verordnung im Sinne der europäischen Verbraucher erlassen, mit der Sie die Verhaltensweisen der Wettbewerber im Kraftfahrzeugsektor neu regelt. In den rechtsverbindlichen Leitlinien zur GVO (2010/C 138/05)stellt die Kommission z.B. unmissverständlich klar, dass der Fahrzeughersteller die mit dem Kauf des Fahrzeugs gegebenen Garantien nicht davon abhängig machen darf, dass Inspektions-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Servicearbeiten für das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt des Herstellers stattfinden müssen.

Für Sie als (unser) Kunde bedeutet das: Sie können auch mit Ihrem Neuwagen im Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, ja sogar im erweiterten Garantiezeitraum in unseren Kfz-Meisterbetrieb kommen, ohne dass Sie im Falle eines Gewährleistungs-/ Garantiefalls Probleme mit dem Fahrzeughändler oder Hersteller bekommen.

Gut zu wissen ist in diesem Zusammenhang auch, dass wir als Ihr unabhängiger Kfz-Meisterbetrieb Ihr Fahrzeug nach den Wartungs- und Reparaturrichtlinien des Herstellers warten und reparieren. Dabei kommen Teile in Erstausrüstungsqualität oder Originalteile zum Einsatz. So bleiben die Gewährleistung und Garantie des Herstellers voll erhalten.

Zu Ihrer Sicherheit dokumentieren wir den Service im Serviceheft des Fahrzeugs. Im Garantiefall haben Sie so den Nachweis, dass alle Arbeiten sorgfältig und fachmännisch erledigt worden sind.

Bearbeitet ( von hotrats)

Vielleicht kann jemand hier kurz beschreiben, wie es mit der Batteriegarantie aussieht? Der Citroen Händler hatte mir mitgeteilt, dass das gewöhnliche Service (also Ölwechsel, Pollenfilter usw.) bei einer freien Werkstatt stattfinden kann. Ich sollte nur ein "Batteriecheck" bei einer Citroen Werkstatt durchführen, damit die Garantie gewährleistet werden kann.

...gleichzeitig sagte mir sein Werkstatt-Kollege, dass sie keine Prüfmittel haben, um die Batterie zu überprüfen? :)

vor 12 Stunden schrieb hotrats:

Im Garantie-Verlängerungs-Vertrag (der ab dem 30.03. gilt) steht, dass ich „die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke, bzw. nach Herstellervorschrift ausführen und dokumentieren“ lasse.

...................

.................................

Das EU-Recht ist mir ebenfalls bekannt. 

Bearbeitet ( von rufus608)

...und dennoch Bedenken?..

vor einer Stunde schrieb hotrats:

...und dennoch Bedenken?..

Ja, Recht haben ist die eine Sache, dieses bei "einem Sturkopp" durchsetzen die andere. Hätte ich keinen Bock drauf. Aber ich habe leicht reden, bin eh ein freie-Werkstatt-Skeptiker. 

vor 5 Stunden schrieb hotrats:

...und dennoch Bedenken?..

um genau wieviel zu sparen?  Welche freie Werkstatt hat bei den gigantischen Stückzahlen des C5X so eine Karre schon jemals in der Halle gehabt? Und da willst Du der Erste sein um Dich dann im Garantiefall mit Citroen UND der freien Werkstatt rumzuschlagen? Ich verstehe sowas nicht. Man kann sich das Leben auch selbst schwermachen 

Laut EU-Kommision ist das erlaubt und viele Freie bieten genau das an: exakt nach Herstellerangaben zu arbeiten. Und da ich eine Freie Werkstatt habe, der ich vollkommen vertraue, würde ich den auch dahin bringen. Mit meinem C5 III damals war ich dort auch der erste, der mit einem Citroen kam und ich bin bis heute mehr als zufrieden (gewesen). 

dann kannst Du das ja wenns ernst wird mit der EU-Kommission diskutieren 😉Mit wäre das zu stressig, während der Garantie bringt man sein Auto in die Vertragswerkstatt; das Leben kann so einfach sein. 

1.2 THP und freie Werkstatt ist ein Wiederspruch an (und in) sich, erst recht bei einem "fast" Neuwagen mit Garantie.  Hauptding: die hatten bisher nie einen und scheitern schon am Oel. Da geb ich doch gerne 20 - 30% mehr aus und bin stressfrei(er) in der Cit-Werkstatt.

Ich fahre keinen C5 X THP und hab es jetzt verstanden, dass ihr das komplett anders seht; ist auch ok; danke

Gab es die auch mit etwas mehr Hubraum?

vor 53 Minuten schrieb HDI JUNKIE:

Gab es die auch mit etwas mehr Hubraum?

ja 1,6. Als PlugIn Hybrid kommst du so beim C5x auf max. 224 PS und ein Vmax von 233km/h. 

Gibt es denn bekannte Rechtsfälle - ich würde da gerne mal querlesen.

ich würde dir noch empfehlen wg der Rostgarantie zu schauen, wann die Werkstatt das durchsehen+abstempeln muss. ist eine dieser Turnus-kontrollen nicht im Wartungsheft vermerkt erlischt diese Garantie... die man im übrigen wenn ich mich richtig entsinne auch noch sep. mit ca 40 Euro bezahlen muss. Eigentlich völlige Augenwischerei sowas dann Garantie zu nennen, aber bei einem so neuen Fahrzeug würde ich das wohl machen. Ebenso in einer Vertragswerkstatt bleiben, das wird im Falle einer Garantieleistung sicher deutlich einfacher als bei einer anderen-externen Werkstatt.

Grüße Gabriel

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