22. Februar22. Feb <<< inzwischen verkauft! >>> Hallo an alle, ich verkaufe meinen BX in sehr gutem und originalem Zustand, unfallfrei, Erstbesitz bis 2018 in Spanien, Totalrevision (Filter, Oele, Flüssigkeiten, hinteres Kugellager) inkl. 4 neuen Pirellireifen 2019. Zwei Schlüssel, Handbuch und Wartungsheft und originaler Fahrzeugausweis von Spanien vorhanden. Warum ich den BX überhaupt verkaufen muss: kurz gesagt wegen der Schweizer Bürokratie..weil ich ihn in die Schweiz importiert habe, und leider erst nach dem Kauf feststellen musste, dass der BX in der Schweiz nicht zugelassen werden kann, weil die Schweiz strengere Vorschriften hat als die EU-Länder, in Bezug auf Abgas und Lärm. Umrüsten auf Katalysator wäre zu teuer. Ich habe den Wagen im August 2020 gekauft, und seither steht er in der Garage in der Schweiz, Nähe Zürich. Diese Woche überbrückt (da Batterie leer ist), und er läuft soweit einwandfrei. Da er in der Schweiz nicht fahren darf, müsste man ihn abholen lassen und verzollen... Ansonsten: Benziner ohne Katalysator, EZ. 1989, 125 PS, Silber, Limousine, Schaltgetriebe, nur 83'000 km, Wagen sieht praktisch aus wie neu. Bei Interesse schreibt mir bitte eine PN für mehr Infos. Vielen Dank und Grüsse Bearbeitet (4. März4. Mär von pp1) verkauft
22. Februar22. Feb Erstmal willkommen hier im Forum. Glückwunsch, Du hast auf Anhieb die richtige Rubrik (Markt) gefunden. Deine Beschreibung enthält die meisten wichtigen Daten, nur eine Preisvorstellung ist hier zwingend anzugeben. Fragen, die wohl für eventuelle Interessenten wichtig sind : - irgendwelche Ausstattung über die Basis - GTi Ausstattung hinaus ? - TÜV / MFK dürfte nicht vorhanden sein ? - Standschäden ? Kann nach 6-7 Jahren auch das ein oder andere sein. - Zahnriemen dürfte auch fällig sein ? Fotos vom Zustand wären, genau wie der Preis, sicher förderlich.
23. Februar23. Feb Edith: Das Fahrzeug ist mittlerweile nicht mehr bei Tutti inseriert und der Verkäufer hat mich deswegen gebeten, den Screenshot der Anzeige rauszunehmen. Käthe: Na dann mal los. Edith: Fertig. Bearbeitet (27. Februar27. Feb von Kugelblitz)
27. Februar27. Feb Ist das Fahrzeug denn in Deutschland zulassungsfähig? Wenn die Scheizer das nicht wollen, dürften die Deutschen Behörden das eventuell auch nicht wollen. Viele Grüße Fred
27. Februar27. Feb Ist es nicht so, dass ein Fahrzeug, das in der EU zugelassen war, auch in allen anderen EU-Ländern zulassungsfähig ist? Bearbeitet (27. Februar27. Feb von torsten130)
27. Februar27. Feb vor 3 Stunden schrieb torsten130: Ist es nicht so, dass ein Fahrzeug, das in der EU zugelassen war, auch in allen anderen EU-Ländern zulassungsfähig ist? In der Theorie ja, sogar wenn es eine gültige HU aus dem Land gibt. Trotzdem hat das Amt hier im Dorf diese Regelung für meinen Xantia nicht akzeptiert. Grüße Andreas Bearbeitet (27. Februar27. Feb von AndreasRS)
27. Februar27. Feb HU aus dem EU-Ausland kann nur anerkannt werden bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis - beim BX also definitiv nicht. Bearbeitet (27. Februar27. Feb von bx-basis)
28. Februar28. Feb Am 27.2.2026 um 19:48 schrieb AndreasRS: in der Theorie ja, sogar wenn es eine gültige HU aus dem Land gibt. Trotzdem hat das Amt hier im Dorf diese Regelung für meinen Xantia nicht akzeptiert. ausgehend davon, dass es für das betreffende Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis bzw ein COC gibt, MUSS die Zulassungsbehörde die ausländische TÜV Prüfung akzeptieren. Das funktioniert aber in der Praxis selten ohne Nachdruck, eine normale Sachbearbeitung, vielleicht sogar noch eine Allround-Kraft in einem Bürgerbüro, wird daran scheitern. Ich habe das bei meinen C6 Importen aus F mit der CT durchgesetzt, aber nur nach Einbindung der Amtsleitung und auch da nur mit Diskussion. Aber letztlich eben erfolgreich. Man muss da hartnäckig bleiben. Bearbeitet (28. Februar28. Feb von Andreas Strunk)
1. März1. Mär Am 22.2.2026 um 23:29 schrieb pp1: verzollen... Da 30 Jahre alt und im guten Originalzustand werden bei Import nach DE nur 7% MwST auf den Kaufpreis fällig. Zoll gibt es keinen. Am 27.2.2026 um 16:37 schrieb torsten130: in allen anderen EU-Ländern Schweiz ist eben nicht EU. Deshalb sind alle Überlegungen dazu hinfällig. Ein 1984er CX 2500 i.e. aus Spanien bekommt man z.B. in der Schweiz auch nicht zugelassen, da er keine in Abgasrückführungsanlage hat, welche CH-Auslieferungen immer hatten. Gibt es doch mal einen im Angebot, ist er als Umzugsgut bei Einwanderung herein gekommen und hat von Sonderregelungen profitiert. So könnte auch der BX zugelassen werden, aber erst muss er wieder raus. Der BX hat nach 6 jahren sicher auch keine spanische HU. Also Vollabnahme in DE. Aber kein Problem. Nr der deutschen ABE heraus finden. BXler haben hier ja sicher noch ein passende Briefkopie. Ein williger TÜV holt sich die Daten aus der Datenbank und fertig. Vermutlich ist es der hier: https://www.autoampel.de/citroen-bx-19-gti-3001-443.html
1. März1. Mär Der Wagen braucht eine Einzelabnahme nach §21 StVZO. Außerdem muss man bei der Datenblattstelle des TÜV ein Datenblatt erstellen lassen, das ist eigentlich sehr einfach und geht recht schnell. preislich sind bei Fahrzeugen bis 2000 159,-€ zu entrichten. Ich habe im letzten Monat 2 Datenblätter erstellen lassen, einmal für einen Subaru SVX (aus der Schweiz) und einmal für einen Lancia Fulvia (aus Italien). Danach geht man zu einem aaS beim TÜV oder einem USB bei den anderen Organisationen. Dort erhält man dann das "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO". Damit geht man dann zur Zulassungsstelle und kann den Wagen zulassen. Bei dem aaS oder USB kann man auch gleich die Oldtimerabnahme nach §23 StVZO machen lassen, dann hat man automatisch auch gleich die HU erledigt (ist Bestandteil des §23 StVZO). Dann Kennzeichen dran, und los gehts.
1. März1. Mär Ohne Kat dürfte das der D6D Motor sein, wie in meinem GTI 4x4, den ich aus Frankreich habe. Der ist in Deutschland nicht verkauft worden und hat nie einen Kat bekommen. Kann Dir aber eine Kopie des Briefes machen. ABE sollte 943 sein, was auch auf dem Typenschild stehen sollte. Mein Schweizer 19 TZI hat für HU und H 550 Euro gekostet. Zzgl zum Einfuhrzoll natürlich. Schönes Auto nach den Bildern. Viele Grüße Sebastian Bearbeitet (1. März1. Mär von ssiegert) Typo
1. März1. Mär vor 18 Minuten schrieb ssiegert: Ohne Kat dürfte das der D6D Motor sein, wie in meinem GTI 4x4, den ich aus Frankreich habe. Der ist in Deutschland nicht verkauft worden und hat nie einen Kat bekommen. Kann Dir aber eine Kopie des Briefes machen. ABE sollte 943 sein, was auch auf dem Typenschild stehen sollte. BX Serie 2 von 1989 ist ABE C943/1 - aber die steht nur auf dem Typenschild von BXen für den deutschen Markt. Auf dem Typenschild dieses BX steht eine spanische Homologation. Im 89er dürfte noch der gleiche Motor sein wie im 86er (D6A glaube ich), umd der wurde auch in Deutschland vermarktet. Bearbeitet (1. März1. Mär von bx-basis)
1. März1. Mär Schlüsselnummer 3001/443 Zumindest 1988 noch in der Preisliste. Die unsägliche Citroen-eigene Umrechnungsformel kW-PS führt im Prospekt zu 125 PS, offiziell sind es 90 kW und 122 PS.
1. März1. Mär vor 13 Minuten schrieb fredo: Schlüsselnummer 3001/443 Zumindest 1988 noch in der Preisliste. Die unsägliche Citroen-eigene Umrechnungsformel kW-PS führt im Prospekt zu 125 PS, offiziell sind es 90 kW und 122 PS. Nicht Citroën-eigen sondern m.W. einem anderen Umrechnungsfaktor von kW zu ch (die französischen PS) geschuldet.
1. März1. Mär vor 2 Stunden schrieb Oldieschrauber: Datenblattstelle des TÜV Und dafür dann allein 159.- euro?? Stramm. Seit wann ist das so? Oder weil es vor 2000 ist? Begründung? Habe vor 7 Jahren einen Mercedes von 2011 für die Familie aus CH improtiert. Wagen war Top. Einfach mit 5-Tagesnummer zum TÜV in Konstanz gefahren. HU/AU mit Vollabnahme 250.- euro. Damit zum Zielort und zugelassen. Für den Ausdruck aus der Datenbank wurde nur ein sehr geringer Betrag berechnet.
1. März1. Mär Am 1.3.2026 um 01:34 schrieb Frank (F): Schweiz ist eben nicht EU. Deshalb sind alle Überlegungen dazu hinfällig. Die Frage von Fred war, ob er in Deutschland zulassungsfähig wäre. Da er vorher in Spanien zugelassen war, mein Hinweis auf die EU-Länder. Schweiz ist natürlich another piece of cake... Bearbeitet (2. März2. Mär von torsten130)
1. März1. Mär vor 5 Stunden schrieb Frank (F): Und dafür dann allein 159.- euro?? Stramm. Seit wann ist das so? Oder weil es vor 2000 ist? Begründung? Habe vor 7 Jahren einen Mercedes von 2011 für die Familie aus CH improtiert. Wagen war Top. Einfach mit 5-Tagesnummer zum TÜV in Konstanz gefahren. HU/AU mit Vollabnahme 250.- euro. Damit zum Zielort und zugelassen. Für den Ausdruck aus der Datenbank wurde nur ein sehr geringer Betrag berechnet. Ein Mercedes aus 2011 hat eine EG-Typgenehmigung. Wenn Dir das COC-Papier vorliegt, reicht i.d.R. eine einfache HU/AU aus, um den Wagen in D zulassen zu können. Wenn aber der Wagen einem Nachtrag der EG-Typgenehmigung entspricht, den es in D nicht gab, brauchst Du das COC und eine Bestätigung der Daten eines aaS oder USB. Wenn das COC nicht vorliegt, musst Du es beim Hersteller kaufen, das hat im Falle meines 05er Subaru Legacy H6 329,-€ gekostet, weil man es direkt in Japan bestellen musste und dauerte ca. 4 Wochen. Da sind die 159,-€ beim TÜV ein Sonderangebot. Die 159,-€ kostet es für Fahrzeuge bis Bj. 2000. Für Fahrzeuge ab 2001 kostet das Datenblatt 289,-€, warum kann ich Dir leider nicht sagen. So steht es auf der Homepage.
1. März1. Mär vor 2 Stunden schrieb torsten130: Die Frage von Fred war, ob er in Deutschland zulassungsfähig wäre. Da er vorher in Spanien zugelassen war, mein Hinweis auf die EU-Länder. Schweiz ist natürlich another pieca e of cake... Warum soll er nicht zulassungsfähig sein. Er war ja schon mal in einem anderen Land zugelassen, und auf Basis dieser Erstzulassung muss er den Vorgaben der StVZO entsprechen, was bei Serienfahrzeuge in den allermeisten Fällen der Fall ist. Natürlich kann es sein, dass einzelne Baugruppen nach- oder umgerüstet werden müssen. Warnblinkanlage muss nachgerüstet werden, Gurte muss man evtl. nachrüsten, Scheinwerfer muss man evtl. umrüsten oder bekommt ein Ausnahmegenehmigung. Das muss im Einzelfall geprüft werden, aber bei einem BX nehme ich an, dass das passen wird. Wichtig ist, dass man das Erstzulassungsdatum nachweisen kann. Wenn ein Fahrzeug nie zugelassen war, z.B. aus einer Sammlung, oder weil es nur auf privatem, abgeschlossenem Gelände unterwegs war wird man dieses Fahrzeug nicht mehr zugelassen bekommen. In diesem Fall handelt es sich um eine Erstzulassung, die die aktuell geltenden Vorschriften, insbesondere das Abgasverhalten und vorgeschriebene Fahrassistenzsysteme usw. erfüllen muss. Keine legale Chance auf Zulassung.
1. März1. Mär Bis auf die HSN wird ein solches Fahrzeug ausgenullt. Wenn die HSN/TSN/VSN bekannt ist, kann ein Vermerk im Feld 22 erfolgen, dass der Wagen dieser Schlüsselnummer entspricht. Wenn man die Schlüsselnummer weiß, kann das eine Hilfe für den aaS/USB sein, aber eine Schlüsselnummer wird er nicht bekommen. Und wenn auf dem Typenschild die deutsche ABE eingeschlagen ist, macht es das für den aaS/USB auch einfacher. Die Begutachtung wird u.a. auch nach Aufwand berechnet, und was der Prüfer nicht selbst heraussuchen muss, wird er u.U. auch nicht berechnen.
1. März1. Mär vor 2 Stunden schrieb Oldieschrauber: Wenn Dir das COC-Papier vorliegt, Lag nicht vor. Hatte vorher alle Daten besorgt und mit genommen. Hatte ich vermutlich einfach Glück. Mit den COC Papieren und den Datenbanken haben die Hersteller und der TÜV einen schöne Methode gefunden mit lächerlicher Gegenleistung richtig abzukassieren wenn es benötigt wird bzw. das COC Papier in Verlust geraten ist. Ist der Prüfer heute (unter Strafe?) verpflichtet, dieses Papier zur Zulassung zu nehmen oder ist er frei in der Entscheidung, wenn er die Daten anderweitig vorliegen hat? vor 2 Stunden schrieb Oldieschrauber: Bearbeitet (1. März1. Mär von Frank (F))
1. März1. Mär Er muss sich sicher sein, dass die Daten richtig sind. Und wenn er das COC oder das Datenblatt hat, sind die Daten auf jeden Fall aus sicherer Quelle. Wenn er falsche Daten, bspw. bei den Abgaswerten einträgt, begeht er Beihilfe zum Steuerbetrug. Das will sich keiner anhängen lassen. Die Prüfer müssen auch Nachweislisten über alles und jeden führen. Es muss für jede Baugruppe dokumentiert werden, was die Datenquelle war.
2. März2. Mär Am 22.2.2026 um 23:29 schrieb pp1: Umrüsten auf Katalysator wäre zu teuer. Und der Motor wird nie wieder derselbe. Er verliert an Charakter. Am 22.2.2026 um 23:29 schrieb pp1: nur 83'000 km, Wagen sieht praktisch aus wie neu. Ja!! 😍
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