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Verkauft: BX 19 GTi in sehr gutem Zustand, Nähe Zürich, Schweiz, Preis CHF 7.900,--

Hervorgehobene Antworten

Gibt es ein Bild vom Motorraum mit dem Typenschild und dem Motorkennbuchstaben? GTI Motor ohne Kat müßte 1989 tatsächlich der D6A sein (gemäß TI 0/ Nr 49 vom Nov 1989) , der in Deutschland nie angeboten wurde und weshalb ich für meinen GTI (mit D6D) damals für "Geburtsurkunde" von Citroen für 200.- EUR kaufen mußte. Meiner ist Dez 1991 erstzugelassen und der TÜVler hat damals gesagt, daß der nur 3 Monate später auf Grund der Emmisionseinstufung gar nicht mehr hätte zugelassen werden können. Das war aber vor 8 Jahren und der GTI bekam noch kein H-Kennzeichen. Sollte heute nicht mehr relevant sein. Umrüstung auf Kat würde bedeuten einen ungeregelten Kat einbauen oder eher auf den DKZ Motor umzubauen mit anderem Steuergerät und den dafür nötigen Sensoren. Gegen den ungeregelten Kat  haben die Prüfer normalerweise nichts dagegen. Der wird aber nicht eingetragen und ändert auch nichts an der Emissionsklasse. Mein GTI D6D wurde übrigens als "bedingt schadstoffarm" eingestuft. Ohne Kat. 

Die TI 1/ Nr 101 vom Okt 1990 beschreibt den D6D Motor. In einer späteren TI zu den "neuen Katalysator" Motoren steht explizit drin, daß D6D keinen Kat bekommt. Der Motor entspricht der Abgasnorm 15-04.

Viele Grüße Sebastian

vor 20 Stunden schrieb ssiegert:

den D6D Motor

ist übrigens mein Lieblingsmotor im BX. Hat mehr Drehmoment unten als der GTi von 1987-1990 und läuft m.E. etwas besser/laufruhiger. Vielleicht weil die Motronic mit dem Alter nicht so heikel ist wie die L-Jetronic?

vor 21 Stunden schrieb ssiegert:

Gibt es ein Bild vom Motorraum mit dem Typenschild und dem Motorkennbuchstaben? GTI Motor ohne Kat müßte 1989 tatsächlich der D6A sein (gemäß TI 0/ Nr 49 vom Nov 1989) , der in Deutschland nie angeboten wurde und weshalb ich für meinen GTI (mit D6D) damals für "Geburtsurkunde" von Citroen für 200.- EUR kaufen mußte. Meiner ist Dez 1991 erstzugelassen und der TÜVler hat damals gesagt, daß der nur 3 Monate später auf Grund der Emmisionseinstufung gar nicht mehr hätte zugelassen werden können. Das war aber vor 8 Jahren und der GTI bekam noch kein H-Kennzeichen. Sollte heute nicht mehr relevant sein. Umrüstung auf Kat würde bedeuten einen ungeregelten Kat einbauen oder eher auf den DKZ Motor umzubauen mit anderem Steuergerät und den dafür nötigen Sensoren. Gegen den ungeregelten Kat  haben die Prüfer normalerweise nichts dagegen. Der wird aber nicht eingetragen und ändert auch nichts an der Emissionsklasse. Mein GTI D6D wurde übrigens als "bedingt schadstoffarm" eingestuft. Ohne Kat. 

Die TI 1/ Nr 101 vom Okt 1990 beschreibt den D6D Motor. In einer späteren TI zu den "neuen Katalysator" Motoren steht explizit drin, daß D6D keinen Kat bekommt. Der Motor entspricht der Abgasnorm 15-04.

Viele Grüße Sebastian

Auch in D gab es den GTi ohne Kat, allerdings nur mit dem D6A. Als der D6D rauskam wurde in D nur noch der DKZ angeboten.

Ob H oder nicht, ein Fahrzeug muß die in D zum Zeitpunkt der EZ gültigen Abgasnormen einhalten, d h. ab EZ 1992 ist so ein GTi ohne Kat nicht mehr zulassungsfähig. In der Schweiz kam die G-Kat-Pflicht viel früher, die Abgasnormen waren strenger - deshalb kann dieser 1989er dort nicht zugelassen werden. In D wäre dies problemlos möglich.

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Der BX ist mittlerweile verkauft. 

Vielen Dank für Eure interessanten und hilfreichen Beiträge und viel Freude mit Euren Oldtimern! 

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