22. Juni22. Jun Hallo, der C5 fährt eigentlich sehr gut, doch: im Juli 2025 wurde die Leitung der Servolenkung erneuert, beim 🙂, Kosten: 859 €. Im März 2026 war dann die Servolenkung (Zahnstange) kaputt korrodiert, wurde vom selben 🙂 repariert, Kosten 1871,45 €. Am Samstag, vorgestern kam ich nach einer längeren Fahrt (500 km) zu Hause an und die Lenkungsunterstützung war dann genau dort (Punktlandung) ohne Funktion. Das LDS war während der Fahrt kontinuirlich rausgetropft aus einem Leck unterhalb der Servopumpe. Ist das ein Schaden, den mir die Firma beheben muß? Die haben ja genau an diesen Stellen gearbeitet und sollten den jetzt nicht mehr fahrfähigen C5 zu ihrer Hebebühne abschleppen und wieder instand setzen, finde ich. Über die rechtlichen Implikationen habe ich jetzt erstmal keine Ahnung. Und ich finde, ich habe sagenhaftes Glück gehabt, nicht auszudenken, wenn die Lenkung auf der Autobahn bei 170 km/h den Geist aufgegeben hätte.Was meint ihr?
23. Juni23. Jun ebenfalls Hallo,juristisch wird das Thema, das Du ansprichst, unter den Stichworten "Vertragserfüllung, Gewährleistung, Garantie, Warn- und Hinweispflicht" sowie kundendienstlich auch unter "Kulanz" angesiedelt. Dein Auftrag an die Werkstatt und dessen Annahme bestimmt den Inhalt des zwischen Euch entstehenden Reparaturauftrages / Reparaturvertrages. Eine Garantie (worauf?) geben die wenigsten ab, da sie abstrakt ist. Für Vertragserfüllung (also offensichtliche Fehler, dh Qualitäts-/Quantitätsmängel des Reparaturergebnisses) bei Rückstellung Deines (reparierten) Fahrzeuges haftet der Werkstättenbetrieb unmittelbar. Die Gewährleistung deckt (zeitlich beschränkt) derartige Misslichkeiten (also nicht offensichtliche, daher versteckte) Mängel ab. Es wird daher sehr stark auf den Inhalt des geschlossenen Vertrages ankommen - und letztlich darauf, was beweisbar ist. Wird der Schaden noch vergrößert oder ein neuer im Zuge der Reparatur erzeugt, fällt die Angelegenheit in den Bereich des Schadenersatzes. Hinsichtlich des Datums der einzelnen Reparaturereignisse habe ich Zweifel, ob allfällige (Gewährleistungs-)Rechte nicht schon (teilweise oder zur Gänze) durch Verfristung (=Zeitablauf) untergegangen sind.Wenn Du nun ins Treffen führst, was Du erwartet hättest, bist Du im Bereich der Warn-/Hinweispflichten der Werkstätte bzw. des Servicegedankens. Juristisch wird dies als die "gewöhnlich vorausgesetzten oder gewöhnlich erwarteten", weil nicht explizit aufgeschriebenen / ausgesprochenen Vertragsinhalten. Dies lässt sich auf die Formel bringen "was vernünftige, kundige Parteien bei gewissenhafter Prüfung und Kenntnis des maßgeblichen Sachverhaltes ausgemacht hätten". Warn- und Hinweispflichten beziehen sich auf die konkret beauftragten Arbeiten, dh dass man Dich auf die Untauglichkeit oder Gefährlichkeit der von Dir beauftragten Arbeiten hinweist (etwa wenn Du den Fahrzeugrahmen nieten lassen willst, obwohl er geschweißt werden muss). Bei Nichtbestellung wird der Auftrag ablehnt. Nicht unter Warn- und Hinweispflichten dürfte ein bestehender Schaden am Auspuff fallen, wenn Du die Kupplung machen lässt. Auch wenn der Auspuff raus muss, um an die Kupplung zu kommen, ist es "juristisch" unangreifbar, wenn Dir die Werkstatt den defekten Auspuff wieder montiert. Der Servicegedanke und die Hoffnung auf eine Erweiterung des Auftrages wird eine gute Werkstatt dazu bringen mit Dir Rücksprache zu halten, müssen tut sie es aber nicht.Man wird hier gedanklich unterscheiden müssen, zwischen Abarbeitung eines erteilten Auftrages im Sinne vonErledigung eines konkreten Auftrages (zB Tauschen der Kupplung); undErreichung eines Zieles (zB positive TÜV-Überprüfung und neue Plakette erreichen). In diesem Zusammenhang würde eine gute Werkstatt nach Befundung ein Anbot erarbeiten und Deine Entscheidung abwarten. wie es scheint hast Du im Sinne der ersten Option etwa nur den Tausch einer Zahnstange bestellt und erhalten.Allein der Umstand, dass die Teile nacheinander und erst nach weiterem Betrieb ausgefallen sind belegt, dass sie bei der jeweiligen Rückgabe des reparierten Fahrzeuges (gerade noch) gingen. Zudem wird sich die Werkstatt - im Falle, dass Dich mal das sagenhafte Glück verlässt - darauf berufen, dass die Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges vor Antritt einer Fahrt durch den Lenker zu überprüfen ist. Dazu gehören neben Reifenzustand, Gängigkeit von Lenkung und Bremsen, Funktion von Lichtern auch diverse Füllstände von Betriebsstoffen (also auch der LDS-Stand in der Hydraulik). Ist die Leckage plötzlich aufgetreten (also innerhalb der letzten 500 km), wird die Werkstatt argumentieren, dass dies aus ihrer Sicht ein nicht vorhersehbarer Störfall war. Hast Du aber schleichend über die Zeit das LDS verloren, kann sie Dir eine auffallende Sorglosigkeit zur Last legen.Die Beweisführung ist bei allen diesen Themen ein schwieriges Thema, das oft mit Hilfe eines kostenpflichtigen S(chw)achverständigen angegangen wird. Im Falle, dass die Sache gerichtshängig wird, werden auch Gerichts- und Anwaltskosten anfallen. Dies unabhängig davon, ob das Ergebnis des Verfahrens Dir hilft. Auch hier gilt "auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand". Daher würde ich mit der Werkstatt zeitnah prüfen, inwieweit auf deren Seite ein schlechtes Gewissen besteht (hätten wir ihn fragen sollen, ob er das auch noch machen will) und als Grundlage für Kulanz zu Deinen Gunsten nutzbar ist. Kulanz verstehe ich im Sinne einer Übernahme eines Teiles der Arbeitskosten, da im Idealfall ein Teil nicht dreimal demontiert und wieder montiert werden muss (also zB dreimal Auspuff ab und wieder montieren, um an die Lenkung ranzukommen). Ersatzteile wird man Dir verrechnen, da sie in jedem Falle (also unabhängig vom konkreten Reparaturereignis) notwendig waren/sind. Hier kannst Du evtl. auf Aftermarket-, Nachbau- oder Gebrauchtteile schauen und fragen, ob es unbedingt Originalersatzteile sein müssen.Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, die auch Vertragsrecht abdeckt, kannst Du die mal fragen, ob sie sich an Stelle an den Kosten einer Prozessführung gegen die Werkstatt an der jetzigen Reparatur mit einer Kulanzzahlung beteiligen.Ich hoffe dies hilft Dir bei einer Positionsbestimmung.LG JS
23. Juni23. Jun Zeit: 22.6.2026 um 09:55, Sartyrcit5 schrieb:im Juli 2025 wurde die Leitung der Servolenkung erneuert, beim 🙂, Kosten: 859 €. Im März 2026 war dann die Servolenkung (Zahnstange) kaputt korrodiert, wurde vom selben 🙂 repariert, Kosten 1871,45 €.Ich würde ja meinen die reparierte Leitung und die Zahnstange fallen unter Gewährleistung. Die Servopumpe ist eine völlig andere aber ebenfalls kostenintensive Baustelle auch wenn da der Rest dranhängt.
23. Juni23. Jun Vor 3 Minuten, Icksemm schrieb:GewährleistungZur Leitung der Servolenkung hat der TE nicht geschrieben, dass sie neuerlich etwas hätte - daher dzt kein Gewährleistungsfall. Wo der LDS-Austritt ist steht für uns Lesende nicht fest. Die Zahnstange wurde lt. TE im März 2026 als kaputt korrodiert eingestuft und getauscht. Ob sie noch hält schreibt er nicht. Also auch hier dzt kein Anhaltspunkt, dass eine Gewährleistungsdiskussion Erfolg haben würde.die Fristen (Beginn, Lauf und Ende) sind nach österr. und nach deutschem Recht unterschiedlich geregelt. es wird daher u.a. darauf ankommen, welchem Recht der Vertrag unterliegt. In Österreich wären Mängel, die bei Übergabe des reparierten Fahrzeuges zumindest grundgelegt waren, und binnen sechs Monaten hervortreten der Werkstätte anzuzeigen und notfalls binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen. Eigentlich beklagt der TE, dass er sich ein wenig mehr Prüfung im Umfeld der jeweiligen Reparatur und allenfalls eine Rückfrage gewünscht hätte. Abhilfe kann da nur das Gespräch mit der Werkstatt (=Übernahme eines Teiles der Arbeitskosten auf Kulanz bei der jetzigen Reparatur) oder ein Werkstattwechsel bringen. Die Entscheidung muss der TE selbst treffen.LG JS
23. Juni23. Jun Vor 8 Minuten, Joshau Saliwoda schrieb:Zur Leitung der Servolenkung hat der TE nicht geschrieben, dass sie neuerlich etwas hätte - daher dzt kein Gewährleistungsfall. Wo der LDS-Austritt ist steht für uns Lesende nicht fest.er schreibt "unterhalb der Servopumpe" undZeit: 22.6.2026 um 09:55, Sartyrcit5 schrieb:Ist das ein Schaden, den mir die Firma beheben muß? Die haben ja genau an diesen Stellen gearbeitet und sollten den jetzt nicht mehr fahrfähigen C5 zu ihrer Hebebühne abschleppen und wieder instand setzen, finde ich.und da gehe ich einfach mal davon aus, daß an Gewährleistung/Garantie seitens des TE gedacht wird. Auch wenn die Servopumpe immer noch eine andere Baustelle ist. Sonst könnte man ja auch meinen wenn die Werke gestern hinten die Bremse gemacht hat und morgen ist der ABS-Block vorne platt gibt's den Block auf Garantie weil da ja die Bremsleitung dranhängt an der sie gestern gearbeitet haben.
23. Juni23. Jun 1 Stunde her, Joshau Saliwoda schrieb:Eigentlich beklagt der TE, dass er sich ein wenig mehr Prüfung im Umfeld der jeweiligen Reparatur und allenfalls eine Rückfrage gewünscht hätte. Abhilfe kann da nur das Gespräch mit der Werkstatt (=Übernahme eines Teiles der Arbeitskosten auf Kulanz bei der jetzigen Reparatur) oder ein Werkstattwechsel bringen. [...]Wo meinst du, das* herauszulesen?Warum sollte die Werkstatt deiner Meinung nach bei der jetzt anstehenden Reparatur irgendwelche Kosten übernehmen?Wie soll eine Werkstatt riechen können, dass ein paar Monate später Bauteil xyz undicht werden würde?)* Ich schau mir schon die Fahrzeuge recht genau an, übersehen kann man aber immer was. Manche Dinge, die ich als kritisch einstufe, empfehle ich zu korrigieren. Möchte "der Kunde" das nicht, bekommt er sein Fahrzeug mit diesem Mangel zurück. Zusammen mit dem Hinweis, dass ich das Fahrzeug erst wieder anfasse wenn dieser Mangel behoben worden ist.Ich weiß nicht, wieviel Zeit ein Mechaniker einer Werkstatt bei einer Abarbeitung eines Reparaturauftrags für eine "Inspektion" aufwendet, abseits der regulären Inspektionsintervalle. Da würde ich erstmal keine hohen Erwartungen ansetzen. Und erst recht liesse sich daraus kein Haftungsanspruch ableiten.Zeit: 22.6.2026 um 09:55, Sartyrcit5 schrieb:Und ich finde, ich habe sagenhaftes Glück gehabt, nicht auszudenken, wenn die Lenkung auf der Autobahn bei 170 km/h den Geist aufgegeben hätte.Was meint ihr?Fährt und lenkt der Karren denn jetzt nicht mehr ohne die Unterstützung? Ich meine, du hast Glück nicht ein paar Jahrzehnte vorher geboren worden zu sein, wo es usus war Fahrzeuge mit Manneskraft zu lenken. Bearbeitet (23. Juni23. Jun von schwinge)
23. Juni23. Jun Eine Servopumpe die wegen eines Lecks im System ohne genug Schmierung läuft ist halt auch stark belastet und verabschiedet sich früher....
23. Juni23. Jun Zeit: 22.6.2026 um 09:55, Sartyrcit5 schrieb:Und ich finde, ich habe sagenhaftes Glück gehabt, nicht auszudenken, wenn die Lenkung auf der Autobahn bei 170 km/h den Geist aufgegeben hätte.Was meint ihr?Ich meine folgendeses tut mir leid für dich das dein Auto Probleme macht, das ist immer ärglich und das wünscht man niemanden.aber170 km/h zu fahren ist schlicht asozial.undso bald ein Auto etwas schneller fährt braucht man nicht viel Lenkunterstützung mehr, und Autobahnkurven haben nun mal einen ziemlich großen Radius, viel zu lenken gibt es da nicht. Das mit dem Glück haben oder benötigen hält sich, meiner Meinung nach sehr im Grenzen.Einen nicht funktierende Lenkunterstützung ist vor allem beim Wegfahren (wenn es nicht gerade aus geht), und auf Parkplätzen ein (echtes) Problem mit moderne schwere Autos mit breiten Schlappen (wie einem C5 oder C6). Alle Citroen GS(A) und ich glaube auch die ersten CX'en hatten gar keine Servolenkung, kleinere Autos wie 2CV oder R4 natürlich auch nicht. Auch der ID19 war erst ab 1962 optional mit Servolenkung leiferbar.Unser Pluriel wurde von meine Frau auch mal mit ausgefallene Lennkung nach Hause gefahren. Bearbeitet (23. Juni23. Jun von Jint Nijman (ACCCM))
23. Juni23. Jun Vor 2 Minuten, Jint Nijman (ACCCM) schrieb:170 km/h pro Stunde zu fahren ist schlicht asozialDanke für diesen Einblick in Deine kranke Gedankenwelt - demnach war ich auch schon oft verdammt asozial unterwegs...In "km/h" ist das "pro Stunde" übrigens schon enthalten, ist somit doppelt. Bearbeitet (23. Juni23. Jun von bx-basis)
23. Juni23. Jun Vor 3 Minuten, bx-basis schrieb:In "km/h" ist das "pro Stunde" übrigens schon enthalten, ist somit doppelt.Oops, das ist mir jetzt aber wirklich (ernsthaft) peinlich!!Ich habe den Text geändert. Bearbeitet (23. Juni23. Jun von Jint Nijman (ACCCM))
2. Juli2. Jul Ersteller Leute,vielen Dank für eure einfühlsamen Briefe. Bin erst jetzt zum Lesen gekommen. Das Thema hat sich erledigt. Ich vermute, daß sich durch die schnelle Fahrt vibrationsmäßig die Dichtung der Servorücklaufleitung an der Servopumpe verabschiedet hat. Die wurde in der Werkstatt ersetzt, Dichtung - 2,00 €, Rechnung Demontage, Montage, hin und her - 209,30 €. Ist in Ordnung für mich. Mein 10 - jähriges Abenteuer mit den verschieden C5 (I-III) wird damit auch zu Ende sein.@Jint Nijman (ACCCM): Krass, daß Du das so siehst, ohne mich oder die Situation auf der Fahrt zu kennen, so etwas raus zu blasen 👎Der C5 III X7 tourer exclusiv Bj 2009 2.0 steht nun zum Verkauf. Bei Interesse bitte melden, PLZ 86989. Ein komplettes Lexia/diagbox-system auf Fujitsu/Siemens Lifebook (convertible) P1510 mit Win XP verkaufe ich auch.Vielen Dank über all die Jahre für die vielen nützlichen Schrauber-Tips.Euer SatyrCit5 Bearbeitet (4. Juli4. Jul von Sartyrcit5) Berichtigung
2. Juli2. Jul ... würde mich mal interessieren, ob die Zahnstange eigentlich wirklich derart "korrodieren" kann, bei normaler Fzg. Nutzung ? Da kann man es ja mit der Angst kriegen. Was sagen die Werkstattleute hier im Forum dazu ?-LupusP.S. Was soll an 170km/h asozial sein ? Nimmt man damit anderen was "Soziales" weg oder so ?
4. Juli4. Jul Ersteller Zeit: 2.7.2026 um 13:59, lupus2 schrieb:das war ein wenig missverständlich von mir formuliert. Mit korrodiert meinte ich, daß die Hydraulikanschlußnippel weggefault waren, habe ich mir von der Werkstatt an dem Altteil zeigen lassen und daß das Gehäuse nicht mehr zu reparieren war. Mit Zahnstange ist dann das komplette Servolenkungsgetriebe mit Gehäuse gemeint.... würde mich mal interessieren, ob die Zahnstange eigentlich wirklich derart "korrodieren" kann, bei normaler Fzg. Nutzung ?Da kann man es ja mit der Angst kriegen. Was sagen die Werkstattleute hier im Forum dazu ?-LupusP.S. Was soll an 170km/h asozial sein ? Nimmt man damit anderen was "Soziales" weg oder so ?
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