Donnerstag 22:192 Tage Im Zusammenhang mit dem Kopfdichtungsproblem bei meinem XM ist auch die Frage, ob die verbaute Gasanlage in einem anderen XM weiterleben könnte.Ein Abgasgutachten z.B. für einen Riemen V6 könnte ich bei einem entsprechenden Fachbetrieb bekommen, kostet gut 200 EUR. Das Problem ist der Einbau, vorausgesetzt man würde den Ausbau noch hinbekommen.Werkstätten, die Gasanlagen verbauen, lehnen i.d.R. den Einbau gebrauchter Komponenten ab. Und ohne eine Einbaubestätigung gibt es keine TÜV-Abnahme. Oder habe ich dabei irgendwas übersehen?
Donnerstag 22:562 Tage Lösung Dein XM ist ganz sicher ein Euro 2. Damit brauchst du ein Abgasgutachten nach der alten 67R Regelung. Die Bescheinigung der Werkstatt nein sich GSP. Das bedeutet Gaseinbau-Systemprüfung. Dabei wird der Einbau als solches geprüft und die Dichtigkeit der Gasanlage. Das kann auch der TÜV, aber.... Man braucht dafür einen Prüfer, der die erforderliche Fachkenntnis hat. Nicht jeder Prüfingenieur darf das. Das ist beim TÜV so eine Art Sonderlehrgang. Beim Ausbau würde ich mich wirklich auf die Hardware wie Tank (incl. Multiventil), Verdampfer (incl. Sicherheitsventil), die Injektoren und das Steuergerät beschränken. Die Leitungen sind nicht so teuer. Und ich würde (so noch verfügbar) immer einen neuen Kabelbaum nehmen. Ich habe das mal mit einem alten Kabelbaum gemacht und würde es nie wieder tun.
vor 10 Stunden10 h Ersteller Zeit: 4.9.2026 um 00:56, GuenniTCT schrieb:Dein XM ist ganz sicher ein Euro 2. Damit brauchst du ein Abgasgutachten nach der alten 67R Regelung. Die Bescheinigung der Werkstatt nein sich GSP. Das bedeutet Gaseinbau-Systemprüfung. Dabei wird der Einbau als solches geprüft und die Dichtigkeit der Gasanlage. Das kann auch der TÜV, aber.... Man braucht dafür einen Prüfer, der die erforderliche Fachkenntnis hat. Nicht jeder Prüfingenieur darf das. Das Gutachten ist wie geschrieben erfreulicherweise schnell zu bekommen. Aber der Rest…Wie regelt ihr das denn mit der GSP, wenn ihr neue Anlagen verbaut? Auch mit einem Freundlichen vom TÜV?
vor 8 Stunden8 h Zeit: 4.9.2026 um 00:56, GuenniTCT schrieb:Nicht jeder Prüfingenieur darf das. Das ist beim TÜV so eine Art Sonderlehrgang.Neben den allgemeinen Prüfungen, wie der HU, nimmt der TÜV auch hoheitliche Aufgaben wahr. Das betrifft alle Formen von Gutachten. Die Befugniss dazu beinhaltet nicht nur entsprechende Lehrgänge. Mein Bruder wurde dafür vom Land offiziell vereidigt. Ähnlich wie bei den Schornsteinfegern, die jetzt zwischen freien Leistungen und hoheitlichen Aufgaben unterscheiden.Geh einfach zur nächsten (Gutachten berechtigten) Prüfstelle und rede mit den Leuten. Das sind erfahrungsgemäß eher keine "Verhinderer".Gruß,joschko
vor 7 Stunden7 h 3 Stunden her, margia2 schrieb:Wie regelt ihr das denn mit der GSP, wenn ihr neue Anlagen verbaut? Auch mit einem Freundlichen vom TÜV?Ja, in Westdeutschland darf das meines Wissens nur der TÜV. Die Schwierigkeit besteht darin jemanden zu finden, der sie auch machen darf. Da hilft im Zweifelsfall nur diverse TÜV Standorte zu kontaktieren und nachzufragen.
vor 36 Minuten36 Min. 6 Stunden her, GuenniTCT schrieb:Ja, in Westdeutschland darf das meines Wissens nur der TÜV. Die Schwierigkeit besteht darin jemanden zu finden, der sie auch machen darf.Das dürfen seit dem 1.04.2006 die Prüfingenieure aller Organisationen, solange die Anlage eine ECE-R115 Genehmigung hat. Die Qualifikation für die Gassystemeinbauprüfung (GSP) sowie die Gasanlagenprüfung (GAP) wird im Rahmen der Grundausbildung zum Prüfingenieur standardmäßig integriert und mit erworben. Unter bestimmten Bedingungen dürfen das auch KFZ-Betriebe mit entsprechend geschulten Meistern. Entspricht die verbaute Gasanlage nicht der ECE-R115, ist eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO nötig und die durfte in Westdeutschland bis März 2019 nur der TÜV (im Osten die DEKRA) durchführen. Aber seitdem darf das jede Prüforganisation nur nicht jeder Prüfer.Der muss dafür an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen und abschließen, um als "Unterschriftsberechtigter" (USB) oder „amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnis (aaSmT)“ benannt zu werden.Die jeweilige Prüforganisation muss den offiziell für den Bereich des „Technischen Dienstes“ beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder der zuständigen Landesbehörde listen.Aber auch dann wird man eigentlich nicht vom Land vereidigt, sondern "benannt und/oder staatlich anerkannt". Nicht zu verwechseln mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ö.b.u.v.).
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