31. Dezember 200421 J. Hallo ... Dies ist mein erster Post in diesem Forum ich hoffe ich bin hier richtig ....... Mein C8 muss in der nächsten woche in Cit. werkstatt vorne beide stossdämpfer tauschen weil viel zuhart (Koni) Heuzungslüfter macht singende geraüsche usw ein paar kleinigkeiten ... Meine frage ist steht mir für die reperaturzeit ein leihwagen zu oder müste ich diesen bezahlen ??? Der cit.möchte xxx€ betrag pro kilometer für den Leihwagen . Mein C8 ist vom 09.2004 also relativ frisch ........ greetzmasteroo7
31. Dezember 200421 J. Mein Händler berechnet den notwendigen Leihwagen nicht. Das ist eine Ermessensfrage. Wie sieht es denn aus, für diese Reparaturzeit einen z.B. C4-Vorführwagen zu bekommen?
31. Dezember 200421 J. Hallo, ich bekomme bis jetzt immer einen Vorführwagen mit wenn mein Wagen in die Werkstadt muss. Ob Inspektion oder was auch immer. Ich habe noch nie was bezahlt dafür. Sehr nett... Ach ist das bei dir nicht ein Garantie Fall ? Dann steht dir glaube ich so oder so kostenlos ersatz zu ! Gruss Florian
31. Dezember 200421 J. Ich würde an deiner stelle den Händler wechseln ,Lüfter werden getauscht oder ,der große oder der kleine??. Die kleinen sind jeweils für die Türen, hatte ich auch .Hast du Navi Masteroo??? mit Farbbildschirm.
31. Dezember 200421 J. Ersteller Xantia-Kombi-2.0 posteteHallo, ich bekomme bis jetzt immer einen Vorführwagen mit wenn mein Wagen in die Werkstadt muss. Ob Inspektion oder was auch immer. Ich habe noch nie was bezahlt dafür. Sehr nett... Ach ist das bei dir nicht ein Garantie Fall ? Dann steht dir glaube ich so oder so kostenlos ersatz zu ! Gruss Florian Doch das ist ein garantiefall und deswegen die frage ob ich den leihwagen bezahlen muss oder ob er mir zusteht . ich wüste gerne wie sowas rechtlich aussieht...... THX4WORK masteroo7
31. Dezember 200421 J. "Ach ist das bei dir nicht ein Garantie Fall ? Dann steht dir glaube ich so oder so kostenlos ersatz zu !" Das glaube ich nicht, zumindest nicht aus der gesetzlichen Gewährleistung. Wenn du allerdings eine Mobilitätsgarantie vereinbart hast, dann gilt das, was in den Garantiebedingungen steht - dort nachzulesen. Üblicherweise wird der Händler jedoch im wohlverstandenen Eigeninteresse in einem solchen Fall ein Ersatzfahrzeug ohne Berechnung stellen, weil der Kunde schließlich frei ist in der Wahl seines Vertragspartners.
31. Dezember 200421 J. Laut Mobilitätsgarantie steht dir nur dann ein kostenloser Leihwagen zur Verfügung wenn dein Fahrzeug zur Werkstatt geschleppt werden musste. Alles andere ist good will deiner Werkstatt. Fl.
31. Dezember 200421 J. Garantie - kein rechtlicher Anspruch auf einen Leihwagen... es sei denn in den Garantiebedingungen steht was anderes Gewährleistung - durchaus Anspruch im Rahmen des Schadensersatzes möglich. Manfred
7. Januar 200521 J. Ich bekomme immer von meiner Werkstadt wenn ich meine Cits dort lasse einen Austauschwagen. Ich dachte bisher, das ist bei Cit so Tratition eines guten Kundendienstes. Ich würde mal die Werkstadt wechseln.
7. Januar 200521 J. Grundsätzliches: Leihwagen in der Garantiezeit nur wenn Fzg. nicht mehr Fahrbereit! Ebenso verhält es sich mit der Mobilitätsgarantie! Alles andere steht im ermessen des Händlers.
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