Gestern 13:061 Tag Hallo zusammen,Bitte mal um Hilfe für folgende Frage.Bei einem XM Y4 aus Frankreich sind die Standlicht und der Hauptscheinwerfer gelb leuchtend. Dies wird ja wahrscheinlich vom deutschen TÜV nicht akzeptiert werden . Sind dann nur die Leuchtmittel zu tauschen oder muss der gesamte Scheinwerfer wie auch der Standlicht ausgewechselt werden, um eine deutsche Zulassung zu erhalten?
Gestern 13:101 Tag Be iden Standlichtern hat er sich nur gefärbte Birnen reingesetzt. bei den Hauptscheinwerferbirnen kannst doch auch leicht mal reinsehen
Gestern 13:131 Tag Bei den Scheinwerfern werden gelbe Leuchtmittel verbaut sein. Y4 gab es nicht mehr mit gelben Scheinwerfern. Seit 1.1.1993 sind in Frankreich weiße Hauptscheinwerfer zulässig, Modelle die danach erschienen hatten somit die selben Scheinwerfer wie der Rest Kontinentaleuropas. Das Standlicht war in Frankreich nie gelb. Bearbeitet (gestern 13:141 Tag von bx-basis)
vor 20 Stunden20 h Da musst du genau schauen, was tatsächlich verbaut ist. Es könnten ganz einfach gelbe Leuchtmittel sein, oder der Reflektor gelb bedampft sein (Q&K bietet glaub ich sowas an). Oder aber originale gelbe Scheinwerfer vom Y3 verbaut sein (Hauptscheinwerfer).
vor 5 Stunden5 h 20 Stunden her, KaiEbs schrieb:Dies wird ja wahrscheinlich vom deutschen TÜV nicht akzeptiert werden .Nach meiner Erfahrung, guten Willen des Prüfers vorausgesetzt, wird das akzeptiert, wenn die Modelle von Haus aus (!) in Frankreich mit gelben Scheinwerfern/Leuchtmitteln ausgestattet waren. Mein BX-Frankreichimport von 1988 wird auch mit gelben Lichtern durchgewunken.Wenn das, wie Hendrik schrieb, für den Y4 nicht zutrifft, sieht's schlecht aus. Viele GrüßeR.
vor 5 Stunden5 h Ob das jemand beim TÜV "übersieht" oder nicht, die Rechtslage ist eindeutig. Das Licht muß weiß sein, hellgelb ist zulässig für Nebelscheinwerfer.
vor 5 Stunden5 h Vor 20 Minuten, ringelhuth schrieb:Mein BX-Frankreichimport von 1988 wird auch mit gelben Lichtern durchgewunken.Woran erkennt der HU-Prüfer, daß das ein Frankreichgrauimport ist? Schleppst Du zu jeder HU die originalen französischen Papiere mit?Bin mit keins meiner Autos mit gelben Licht ohne Mängel durch die HU. Selbst die ganz leicht gelblichen Nightbreaker im BX wurden nicht akzeptiert. Bearbeitet (vor 5 Stunden5 h von EntenDaniel)
vor 4 Stunden4 h Äh, das ist kein "Grauimport" - der hat natürlich deutsche Papiere (war ein ziemlicher Act, die zu kriegen!). Beim ersten Mal TÜV dachte ich, der Prüfer hat ein Auge zugedrückt, aber jetzt wurden die gelben Lichter schon das dritte Mal akzeptiert, das kann dann kein Zufall oder eine individuelle Entscheidung mehr sein.
vor 4 Stunden4 h Die Prüfer wissen eh daß nach dem Verlassen der Prüfhalle wieder gelbe Leuchtmittel reinkommen würden, von daher ignorieren es die meisten wenn es nur die Glühlampen sind. Bei gelben Reflektoren, Streuscheiben und fest verbauten gelben Glaskolben (Fernlicht CX) sieht das oft anders aus.
vor 4 Stunden4 h Vor 14 Minuten, bx-basis schrieb:Die Prüfer wissen eh daß nach dem Verlassen der Prüfhalle wieder gelbe Leuchtmittel reinkommen würdenDa ist natürlich was dran - und es handelt sich tatsächlich in diesem Fall nur um die Leuchtmittel. Vielleicht entscheiden die Prüfer deshalb so kulant, das will ich nicht ausschließen... .
vor 2 Stunden2 h 2 Stunden her, bx-basis schrieb:Ob das jemand beim TÜV "übersieht" oder nicht, die Rechtslage ist eindeutig. Das Licht muß weiß sein, hellgelb ist zulässig für Nebelscheinwerfer.Die Diskussion gab es gerade auf einem DS-Forum. Ich habe es so verstanden die Farbe ist die die bei der Erstzulassung laut damaliger StVO erlaubt war. Nicht die heutige. Wenn damals gelb, dann gelb.Gelbe Scheinwerfer Bearbeitet (vor 2 Stunden2 h von ACCM Claude-Michel)
vor 1 Stunde1 h Moin,wie schön, dass es das Bundesgesetzblatt online gibt.In den Bundesgesetzblättern Nr. 56 von 1953, Nr. 16 von 1956 und Nr. 64 von 1960 steht zu Absatz 1 des § 50 StVZO (Ausgabe von 1960: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#/text/bgbl160s0897b.pdf?_ts=1793020306352) dies:Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes oder schwachgelbes Licht verwendet werden.Es war also schwachgelbes Licht früher zulassungsfähig.Spätestens ab der Neufassung der StVZO von 1974 (Bundesgesetzblatt Nr. 128 von 1974, https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#/text/bgbl174s3193.pdf?_ts=1793020556608) gilt dies:Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.Ob es eine einzelne Änderung des § 50 gab, habe ich mir nicht angesehen, deshalb: spätestens ab 1974.Bei CX, BX oder XM dürfte also kein Prüfer ein Auge zudrücken.Viele GrüßeRoland
vor 1 Stunde1 h Danke für den Link im DS Forum wo die entsprechenden Dokumente, alte STVZOs (die ist hier maßgeblich und nicht die STVO) von 1960 und 1973, sowie die Bestätigung dieser Zulässigkeit abhängig vom Bj (bis 1973) da nicht retroaktives Gesetz.Auch ich fahre seit 15 Jahren mit gelben Birnen in meiner 60iger 2CV, von der Vollabnahme an und den nachfolgen HUs sowie Polizeikontakten. Nie Probleme gehabt oder auch nur darauf angeprochen. Aber immer irgendwie ein seltsames Gefühl daß es nur "geduldet"war. Jetzt weiß ich daß ich auf der sicheren Seite bin.Grüße,Roland
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