24. Januar 200521 J. Gratuliere zum Umtausch. Die Rücknahme von gebrauchten Sitzen fällt vielleicht deshalb so schwer, weil bestimmte Komponenten schlecht aufbereitet und wieder neu verbaut werden können. Für das Plattencover zu "Bicycle Race" 1978 von Queen wurden 100 Fahrräder gekauft und von 100 hübschen jungen nackten Damen "besetzt". Die Fahrräder wurden anschliessend problemlos wieder zurückgenommen, die Sättel aber nicht. Heute würde man die für teures Geld bei Ebay in Japan versteigern können. O tempora - o mores! Gruss Embo
25. Januar 200521 J. Tapsilein postete...Und glaube mir du wirst große probleme haben einen Sitz zu reklamieren ,da kannst du dich auf den Kopf stellen... Mein Sitz wurde bisher wegen Quietsches zweimal gegen einen neuen getauscht und beim dritten Mal sogar manuell umgebaut (das hat dann geholfen) - dazu habe ich mich gar nicht auf den Kopf stellen zu müssen.
25. Januar 200521 J. Ersteller Wenn der Werkstattmeister dir das sagt ,gehst du davon aus das es so ist,das es keine Garantie auf den ,oder die Sitze gibt.Also was machst du mit dieser antwort ( du nimmst sie hin) außer du versuchst irgendwo das Gegenteil zufinden.
25. Januar 200521 J. Bei meinem C5 hat der Sitz kurz vor der ersten Jahresinspektion gewackelt - Schiene wurde anstandslos auf Garantie ausgetauscht - alles wieder gut. Juristisch gesehen kann im Serviceheft oder in der Bedienungsanleitung kein Gewährleistungsauschluss wirksam enthalten sein, da dies im Zweifel keine wirksame Einbeziehung in den Kaufvertrag darstellen würde. Aber, wo keine Garantie, da nur Gewährleistung - also nach einem halben Jahr keine Beweislastumkehr mehr. Es dürfte jedoch bei einer bauartbedingt ständig auftretenden Mehrbelastung sogar schon einen Konstruktionsfehler darstellen, wenn die Seitenflanke des Sitzes nicht entsprechend verstärkt ist. Daher dürfte es der CDAG auch nicht schwer fallen, sich dafür zu entscheiden, einem Kunden hier kulant zu helfen. Gruß Markus
25. Januar 200521 J. Embo_BS posteteFür das Plattencover zu "Bicycle Race" 1978 von Queen wurden 100 Fahrräder gekauft und von 100 hübschen jungen nackten Damen "besetzt". Die Fahrräder wurden anschliessend problemlos wieder zurückgenommen, die Sättel aber nicht. Heute würde man die für teures Geld bei Ebay in Japan versteigern können. Dafür muss man in Japan in einen Gebrauchtwagen ein neues Lenkrad einbauen, weil das alte ja schon einmal jemand angefasst hatte....Was für eine Dialektik... Gruß Markus
30. Januar 200521 J. S-MarkusC5 posteteJuristisch gesehen kann im Serviceheft oder in der Bedienungsanleitung kein Gewährleistungsauschluss wirksam enthalten sein, da dies im Zweifel keine wirksame Einbeziehung in den Kaufvertrag darstellen würde. Aber, wo keine Garantie, da nur Gewährleistung - also nach einem halben Jahr keine Beweislastumkehr mehr. Ich habe einen ähnlichen Fall und frage mich, ob die Sachmängelgewährleistung (SMG) greift oder nicht. Picasso (05/2002 immatrikulert), aber "erst" 02/2003 gekauft, also läuft diesen Monat die SMG ab (+2 Jahre). Seit einiger Zeit ist die Lordosenstütze defekt und das Ersatzteil bestellt. Das Problem scheint bekannt zu sein: http://andre-citroen-club.de/forum/showtopic.php?threadid=32306&time=&post_start=lastpage Nun wird bei der Reparatur nicht nochmals dasselbe Teil verbaut, sondern offensichtlich ein verstärktes. Gilt dies schon als Beweis (nach 6 Monaten Beweisumkehr), dass beim Kauf ein Sachmangel bestanden hatte? Ich frage nur mal im Vornherein, wahrscheinlich würde die Angelegenheit eh kulant behandelt. MfG, Raoul
31. Januar 200521 J. Ersteller Hat der Werkstattmeister dir etwas von Kosten erzählt oder hat er das Teil einfach bestellt???
31. Januar 200521 J. CX-Raoul postetePicasso (05/2002 immatrikulert), aber "erst" 02/2003 gekauft, also läuft diesen Monat die SMG ab (+2 Jahre). Seit einiger Zeit ist die Lordosenstütze defekt und das Ersatzteil bestellt. Nun wird bei der Reparatur nicht nochmals dasselbe Teil verbaut, sondern offensichtlich ein verstärktes. Gilt dies schon als Beweis (nach 6 Monaten Beweisumkehr), dass beim Kauf ein Sachmangel bestanden hatte? Ich würde da ganz beruhigt auf die zu erwartende großzügige Kulanz setzen: Es spricht bei einem solchen Teil, das nach diesem überschaubaren Zeitraum schon kaputt geht, auch ein gewisser Anscheinsbeweis für einen Konstruktions- oder Herstellungsfehler. Wenn dieser schon bekannt ist, dann braucht man doch nicht mehr viel zu beweisen.
31. Januar 200521 J. Mal schauen, wie's gelöst wird. Der Werkastattmeister hat es bestellt, ohne genau zu sagen, wie's abgewickelt wird. Immerhin wurde er darauf hingewiesen, dass es sich um ein gängiges Problem handelt.
31. Januar 200521 J. Ersteller Ich würde mir erst einmal den Kopf drüber nicht zerbrechen ,warte mal ab bis die das Teil da haben,ich meine wenn das keine Garantie ist hätte er dir mit Sicherheit was dazu gesagt und nicht einfach das Ersatzteil bestellt.Die sicher sich auch ab bevor die eine Reparatur durchführen.
31. Januar 200521 J. Muss jetzt meinen Senf auch noch dazugeben: Die Rückenlehne meines C2 war auf der Fahrerseite in sich locker bzw. einfach wackelig geworden (bin wohl mal zu fest hineingeplupst hihihhi). Also ich hin zum freudlichen Zitonenhändler und reklamiert. Und siehe da - der Sitz wurde ohne Mullen und Knullen und kostenlos, im Rahmen der ersten Inspektion,vom Händler instandgesetzt (war wohl einen Niete aufgegangen, hat der Meister gemeint). Auch ein undichter Hochdruckschlauch der Klimaanlage wurde getauscht, auch ohne Mucken. Ich habe das Auto nicht dort gekauft und habe auch sonst vorher noch nichts machen lassen, ausser einer Garantiereparatur einer ratternden Klappe im Gebläsetrakt. Also m.E. und nach meinen persönlichen Erfahrungen beruht die ganze Reklamiererei zum Einen auf reiner Sympatie zwischen dem Annehmer und dem Kunden und zum anderen auf dem Berühmten "wie man in den Wald hineinruft" (soll sich jetzt bitte keiner persönlich angegriffen fühlen). Und nach jedem Werkstattaufenthalt steht mein Silberpfeil (VTR) frisch gewaschen vor dem Autohaus!! Jaja richtig gelesen - sowas gibt´s noch in der Servicewüste Deutschland!!!! Ach ja Autohaus Luzzi & Luzzi - kann ich nur empfehlen!!!!
1. Februar 200521 J. Ersteller Da sagst du was, nur wenn du mit deinem Auto vorher 52 mal in der Werkstatt gewehsen bist ,dann hast du die Nase gestrichen voll das andere Wort möcht ich hier nicht benutzen.Das mit deinem gewaschenen Auto finde ich sehr gut da gebe ich dir recht,das deine Werkstatt gut ist, keine frage! .Kannst du dir auch vorstellen was dabei an Zeit drauf gegangen ist das Auto immer wieder in die Werkstatt zu bringen und abzuholen und zwei Tage später fährst du wieder hin ,und der Fehler besteht weiterhin und anschließend kommt raus die haben durch die reparatur dir noch einen Fehler zusätzlich eingebaut weil ein Stecker nicht richtig montiert war.
1. Februar 200521 J. ja, das können wir uns alle vorstellen, auch wenn ich noch nie in einer werkstatt gewehsen bin. und trotzdem sind hier auch positive erfahrungen gerne willkommen. sachlich nachvollziehbare probleme werden übrigens häufig kulant von der so gern verteufelten citroen-kundenbetreuung geregelt. das bringt in aller regel mehr, als nur in internetforen seinem ärger luft zu machen, sofern man dabei die üblichen gesellschaftlichen regeln einhält: erstens sachlich und zweitens höflich (gleichwohl mit nachdruck). da werden dann durchaus schon mal gutscheine für inspektionen und reparaturen oder zubehörkauf in nicht unbeträchtlicher höhe rausgerückt. und wer richtig pech hatte und mit seinem fahrzeug und viel ärger und dementsprechend teure reparaturrechnungen, der bekommt auch schon mal einen richtig fette unterstützung für den kauf eines neuen citroen. natürlich checkt die kundenbetreuung beim zuständigen händler, ob die darstellung des kunden der wahrheit entspricht.
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