7. Januar 200521 J. Hallo! Mir kam die Idee, dass ein 06er-Kennzeichen eine gute Alternative zum 07er Kennzeichen wäre!? Gewerbe habe ich angemeldet und könnte mir bestimmt auch etwas Kfz-mäßges wie "Fahrzeugpflege" auf dem Gewerbeschein eintragen lassen, so dass auch von dieser Seite der "Bedarf" dokumentiert wäre. Nun zur Frage: Was kostet so eine Händler-"Rote Nummer" an Steuer und Versicherung? Welche Einschränkungen gibt es? Darf ich damit z. B. zu einem Treffen fahren? Leider konnte ich im www keine konkreten Informationen dazu finden. Es gelang mir nicht einmal, entsprechende Versicherungsgesellschaften ausfindig zu machen. Grüße, Oliver
7. Januar 200521 J. - Fahrzeugpflege wird nicht reichen. Überführungen, TÜV-Vorfahrt und ähnliches muß es schon sein. - Die Anforderungen sind von Amt zu Amt und Bundesland nicht einheitlich. -in der Regel ist auch der Nachweis einer gewerblich zugelassenen Stellfläche nötig, was auch vom Ordnungsamt besichtigt wird. - Nicht selten mußt du auch andere Versicherungen bei deerselben Versicherung abschließen, sonst gibts auch keine Versicherung für das Rote Kennzeichen. -du mußt ein Fahrtenbuch führen. - Wenn du immer mitdenselben Fahrzeugen rumfährst, wirst du früher oder später Eine Abmahnung wegen Kennzeichenmißbrauch bekommen. Beim nächstenmal sind dann die Kennzeichen eingezogen. - einwandfreies Führungszeugnis erforderlich -frische Punkteauskunft aus Flensburg -Das erste Jahr gibts sie eh nur auf Probe (Danach Verlängerung wieder mit neuem Führungszeugnis und Punkteauskunft) -Jahressteuer knapp 200.- euro -Versicherung um 600 euro/Jahr -Fahrzeugscheinheft ca.15 euro (mind. jedes Jahr neu) -Verwaltungskosten einmalig um 250 euro (stark schwankend) -Kennzeichen selbst um 30 euro Und das Finanzamt will auch wissen was den dein Gewerbe abwirft. Tja, nicht ganz ohne, das.
7. Januar 200521 J. ...und Du darfst nur Überführungs- und Probefahrten damit machen. Fahrt zu einem entfernten Treffen könnte schon schwierig werden.
7. Januar 200521 J. Fahrzeugpflege reicht (zumindest bei Rene Schmidt aus Rheine), aber mit 600,- für Versicherung wirds eng, eher mehr... wesentlich mehr...
7. Januar 200521 J. Fahrten zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit , Überführung und Fahrten zur Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit. Auszug aus dem Orginaltext.. Zum Treffen fährt man um das Fahrzeug zu verkaufen wenn jemand fragt, das einzige ist evtl Sonntag abend um 22.00 Uhr vor der Kneipe oder wenn man mit einem Hänger drann Schutt fährt -ansonsten ist eine gute Ausrede immer ein Grund.... Rü
7. Januar 200521 J. Ersteller @kroack Vielen Dank, Rüdiger! Dank Google und Deinen Auszügen konnte ich nun den § 28 der StVZO als den betreffenden identifizieren. Kannst Du mir eventuell eine Versicherung empfehlen? @Alle Den Gesetzestext gibt es hier: http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_28.php Danke auch für Eure Antworten! Einen Mißbrauch kann ich allerdings nicht feststellen. Mir ginge es hauptsächlich darum, mal eine Probefahrt machen zu können, nachdem ich geschraubt habe, ohne Rücksicht auf das Saisonkennzeichen mal eine Überführungsfahrt machen zu können oder auch um mal mit einem abgemeldeten Fahrzeug zu einem Treffen fahren zu können (natürlich um es zu verkaufen ). Da ich manchmal auch günstig an Gebrauchtwagen komme und diese dann weiterverkaufe wäre sogar, zumindest teilweise, die gewerbliche Nutzung als "Händler" gegeben. Grüße, Oliver
7. Januar 200521 J. Händler leisten Dienst mit Gewähr....Rote Nummer ist da ein vom gewieften Winkeladvocaten durchaus begrinstes Faktum.
8. Januar 200521 J. Die Geschichte mit dem Mißbrauch geht ganz schnell. Ein Bekannter von mir hat die Nummer seid 3 Monaten. Nachdem er mehrfach mit dem gleichen Fahrzeug, ein neuwertiger Lexus, abends nach Hause gefahren ist und den Wagen vor seiner Haustür abgestellt hat, hat er eine Vorladung zur Zulassungsstelle bekommen. Ein "netter" Mann vom Ordnungsamt hat dies auf seiner Tour beobachtet und jedesmal notiert. Das war natürlich Pech. Mann unterstellte ihm private Nutzung. Dazu hatte er Natürlich die Heimfahrt nicht jedesmal im Fahrtenbuch notiert. Er mußte alles vorlegen und bekam eine Abmahnung. Noch einmal und die Kennzeichen sind weg. Zur Erteilung: Frag einfach auf deiner zuständigen Zulassungsstelle nach, dann weißt du was für dich gilt. die Modalitäten können durchaus von Kreis zu Kreis stark abweichen.
11. Januar 200521 J. Ersteller So - ich habe nun doch auf den mühsamen Weg gemacht und mehrere Versicherungen und größere Versicherungsmakler abtelefoniert. Durch die Bank erhielt ich die Auskunft, dass rote Händlerkennzeichen nur in Verbindung mit anderen Versicherungsprodukten, wie z. B. Betriebshaftpflicht versichert werden. Schade.
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