7. Februar 200521 J. Situation: Ich habe ein Fahrzeug vor zwei Wochen mit einer Deckungskarte einer Versicherung zugelassen.Einen Antrag/Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Nun habe ich ein deutlich besseres Angebot einer anderen Versicherung vorliegen und möchte das Fahrzeug lieber dort versichern. Wie gehe ich vor?
7. Februar 200521 J. Hi! Ich würde vermuten: Bis zum 30.11.2005 Kündigung schreiben (zum 31.12.2005) und Auto ab dem 01.01.2006 neu versichern. Ob du aus der jetzigen Versicherung so einfach rauskommst, bezweifle ich. Man könnte das so sehen: Die Deckungskarte ist das Angebot des Versicherers, dich zu versichern. Du hast dieses Angebot mit der Zulassung deines Autos angenommen. Im Warenverkehr ist es zumindest so: Angebot seitens eines Händlers. Wenn du nun auf das Angebot hin die Ware zu den bedingungen des Händlers kaufst, kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande. Auch ohne ein unterschriebenes Papier. Außerordentlich kündigen kannst du im Schadensfall (aber auf den wollen wir ja nicht hoffen - oder?) oder wenn du den Wagen wieder still legst (lohnt sich aber auch nicht denke ich, je nachdem was Stilllegung und Wiederzulassung kosten). Gruß Fred
7. Februar 200521 J. Hallo Thomas, UNTER VORBEHALT, und ich hoffe ich kann Dir nun helfen: richtig ist, das Du nun bei der zuerst gewählten Versicherung im Rennen bist, also mindestens ( ohne Schaden o. Neuanmeldung/Fahrzeugwechsel) bis 31.12.05 ( kündigen bis 30.11.2005 ). ABER es gibt auch "Kurzzeit Versicherungen" bis ( das glaube ich ) 100 Tage, bedeutet: wenn Du z. B. SF 10 hast wirst Du als "Flüchtling" während der Vertragslaufzeit entschieden höher eingestuft wie SF10, bist aber im Gegenzug fein raus ( wenn Du innerhalb von rund 100 Tagen nach Vertragsabschluß wechseln willst ). Oder man macht von seinem Widerrufsrecht gebrauch, ob das bei Dir noch der Fall ist musst Du abklären. Aber ich denke wenn Du finazielle Einbußen hinnimmst, kannst Du die Versicherung wechseln / kündigen. Darf ich erfahren welche Versicherung Dir das gute Angebot gemacht hat, ich brauche auch noch eine neue Versicherung für meinen neuen C5...:-) Viele Grüße, bluepluriel
7. Februar 200521 J. Die Stillegung und Wiederzulassung beim gleichen Halter eröffnen da keine Chance zum Versicherungswechsel ! Ich denke auch, daß Du da erst zum 01.01.06 wechseln kannst. Gruß Andreas
7. Februar 200521 J. Hallo? Wo lebt ihr denn? Bei euch möchte ich mal Versicherungen verkaufen. Das ist ja paradiesisch, nie wieder Stornos. Aber mal ernst: Wie bei jeder anderen Versicherung so gilt natürlich auch bei der KFZ-Versicherung: Ab Zugang der Versicherungspolice hat man ein 14tägiges Widerrufsrecht. Du kannst natürlich auch jetzt schon deinen Widerruf schreiben, du mußt jetzt nicht warten bis die Police da ist. Geht auf hamburg-mannheimer.de, sucht die nächste Agentur für PLZ 24148 und ihr habt mich gefunden... Gruß Klaus
8. Februar 200521 J. Von wem die Karte ist, is erstmal egal. Das is nur vorläufig und bindet niemanden an die gewählt Versicherung. Sollte auch so in den Unterlagen stehen!
8. Februar 200521 J. Auch die Versicherung ist nicht verpflichtet, Dir aufgrund einer vorläufigen Deckungszusagen einen endgültigen Vertrag zu geben. Du kannst also ohne weiteres wechseln, wirst dann allerding für die Zwischenzeit nach Kurzzeittarif bezahlen müssen.
8. Februar 200521 J. ja nur wichtig, an die zulassungsstelle eine neue doppelkarte schicke mit dem welche ab dem datum gültig ist wo das fahrzeug angemeldet wurde!!!
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