8. März 200521 J. Hm, das mit den kostenlosen Ausstattungspaketen lässt das Finanzamt eigentlich nicht zu. Mag ja sein, dass sie kostenlos beigegeben wurden. Aber sie stellen einen geldwerten Vorteil dar, der versteuert werden muss, und zwar auf Basis des Listenpreises dieses Ausstattungspaketes. Da gabs schon richtig Ärger zB. wegen "1000 Liter Kraftstoff", die dem Auto direkt nicht zugeordnet werden können, aber in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Kauf des Autos stehen. Versteuern oder nicht ?? Der Gesetzgeber hatte die 1%-Regel "auf den Listenpreis", um dem "Missbrauch" mit zu niedrig angegebenen Verkaufspreisen einen Riegel vorzuschieben. Da waren die Händler und ihre gewerblichen Kunden ausgesprochen "kreativ", die Verkaufspreise ins Bodenlose zu drücken zugunsten zB. sehr hoher Werkstattkosten, damit beide Seiten steuersparend den so erzielten "Gewinn" quasi unter der Hand teilen können.
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren