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Was anderes: Ausfuhr Anhänger nach Ungarn

Hervorgehobene Antworten

Hallo!

Hat von euch schon jemand mal einen Anhänger nach Ungarn oder anderes benachbartes Ausland ausgeführt. Folgendes Problem:

Ich möchte gerne an einen Ungarn einen Anhänger verkaufen, der auf mich zugelassen ist. Kennzeichen und Schein mitnehmen geht ja nicht wegen abmelden.

Ich habe mal einen XM nach Finnland verkauft. Dazu brauchte der Käufer von der hiesigen Zulassungsstelle ein Ausfuhrkennzeichen. Im Net habe ich aber nur davon gelesen, daß das nur bei Fahrzeugen gilt, die sich aus "eigener Kraft" ausführen. Das ist bei einem Hänger nicht gegeben. Einfache rote Nummer geht auch nicht, da ich meinen Namen für die Doppelkarte nicht hergebe.

Jemand Erfahrung mit soetwas? Was zu tun?

Danke und Gruß xsarafahrer

Ich habe das mal vor dem EU-Beitritt mit einem Tschechen gemacht: Anhänger mit Kennzeichen rübergefahren, und die Kennzeichen abgeschraubt und in D zur Meldestelle. Also ohne großen Aufwand. Die rechtliche Sache war mir damals (und wäre mir heute, nach EU-Beitritt) egal.

  • Ersteller

Hallo,

ich wollte eigentlich nicht mit nach Ungarn! Ist zu weit.

Gruß xsarafahrer

Hmm

was hälst du denn von den Export-Kennzeichen. Die sind (waren) wohl 3 oder 5 Tage gültig, und dienen der Überführung ins Ausland. Früher waren sie an einem gelben Fleck, kombiniert mit der Datumaangabe zu erkennen.

  • Ersteller

@ blossom:

Ja die gibts. heißen doch Ausfuhrkennzeichen. hab gerade mit der Zulassungsstelle telefoniert. Aber was ein Aufstand. Gültiger TüV, mehrere gelbe und grüne Versicherungskarten, Vorführung beim Amt und und und...

Was ein Austand! Da hat die EU noch Verbesserungsbedarf. Wenn der Käufer am WE kommt geht mal wieder garnichts. ;-((

Behörden halt...

Gruß xsarafahrer

Ich kenne das mit den "5-Tage-Kennzeichen" nur so, daß der Wagen verkehrssicher sein muss. Ansonsten Versicherungsdoppelkarte + Schilder und fetich is!

Als die Litauer meinen Xantia gekauft haben, haben die das Auto samt Kennzeichen, Brief und Schein mitgenommen. Bin dann zur Zulassungstelle und habe denen den Kaufvertrag vorgelegt. 1 (!) Minute später war ich draussen und zwei Tage später hatte ich schon die steuerliche Abmeldung vom FA in der Post.

Ok, der Xantia war nicht mehr fahrbereit, da konnte eh nicht viel passieren.

Also vernünftigen Kaufvertrag machen (ADAC-Download), unterschreiben lassen, ordentliche Adresse des Käufers nicht vergessen und dann zur Zulassung.

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