12. April 200521 J. Hallo Karol, besorge Dir bei dem zuständigen Strassenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung und schon ist der ganze Ärger vergessen. Ein Freund von mir ist auf der Autobahn nach dem Treffen von der Polizei angehalten worden ( Acadyane mit LKW - Zulassung ), er musste das Knöllchen bezahlen und durfte erst weiterfahren, nachdem ich den Wohnwagen an meine Ente gehängt habe, danach hat er auch eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Ist nicht so teuer wie das Protokoll. Viele Grüsse Walter
13. April 200521 J. @Mustermann konkrete Fälle sind in Reiterzeitschriften (lese ich bei meiner besseren Hälfte mit) nachzulesen. Die Polizei hält je den Transporter nicht an und läßt die Tiere im Transporter, die müssen entladen werden, der Besitzer muß also eine Koppel oder einen Stall in der Nähe finden. Das Ganze ist ein Ausfluß der EU-Viehtransportrichtlinien. Diese gelten theoretisch nur für Transporte im gewerblichen Bereich aber schon bei der Teilnahme an einem Turnier kann unterstellt werden, daß hier ein wirtschaftliches Interesse vorliegt, da durch die Teilnahme (und natürlich noch mehr durch eine gute Plazierung) der Wert des Wirtschaftsgutes "Pferd" gesteigert wird. Ob diese Regelung sinnvoll ist kann dahingestellt bleiben, den EU-Bürokraten ist wohl der Unterschied zwischen einem Schlachtviehtransport und dem Trasport wertvoller Pferde im klimatisierten Fahrzeug. Die Reitervereine bemühen sich zwar um eine Neuregelung, bisher ist da aber nichts passiert. Juristerei ist doch was schönes.
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