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Datenschutz in Foren und Zensur


Claus

Empfohlene Beiträge

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fragen habe ich mal einen eigenen Thread aufgemacht:

Bezüglich der personenbezogenen Daten, die bei der neuen Foren-Software angezeigt werden sowie bezüglich möglicher Rechtsverletzungen und als Hinweis an alle sonstigen Forenbetreiber, wollte ich mal auf folgende gesetzliche Regelungen aufmerksam machen:

Nach § 3 des Teledienstgesetzes TDG gilt der ACC (und jeder sonstige Forenbetreiber) mit seinem Internet-Angebot und seinen Foren als Teledienstanbieter. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot keinerlei kommerziellen Zwecken dient.

Nach § 3 des zugehörigen Teledienstedatenschutzgesetzes TDDSG gilt: "Personenbezogene Daten dürfen vom Diensteanbieter zur Durchführung von Telediensten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat". Und weiter gilt: "Der Nutzer ist vor der Erhebung über Art, Umfang, Ort und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu unterrichten. Bei automatisierten Verfahren, die eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglichen ... ist der Nutzer vor Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. Der Nutzer kann auf die Unterrichtung verzichten. Die Unterrichtung und der Verzicht sind zu protokollieren. Der Verzicht gilt nicht als Einwilligung ...".

Nach § 4 des TDDSG gilt: "Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten ... anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist."

Nach § 5 des TDG gilt: "Diensteanbieter sind für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereit halten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich". und weiter: "Verpflichtugnen zur Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen ...., wenn der Diensteanbieter ... von diesen Inhalten Kenntnis erlangt und eine Sperrung technisch möglich und zumutbar ist".

Nach § 5 des TDDSG gilt: "Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses mit ihm über die Nutzung von Telediensten erforderlich sind (Bestandsdaten)".

Nach § 6 des TDDSG gilt: "Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten übe die Inanspruchnahme von Telediensten nur erheben, verarbeiten und Nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten zu ermöglichen (Nutzungsdaten) ...". Und weiter gilt: "Zu löschen hat der Diensteanbieter Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jweiligen Nutzung ...".

Das bedeutet unter Anderem, dass grundsätzlich solche Infos, wie z. B. Zahl der Einträge, letzter Zugriff, letztes Thema mit eigenem Beitrag, Anwesenheit im Forum, Zeitpunkt der erstmaligen Registrierung, abrufbare ID usw. nicht oder nur dann angezeigt werden dürfen, wenn das Mitglied diesem ausdrücklich zugestimmt hat (wie es z. B. entscheidet, ob er seine Mail-Adresse anzeigen lassen will oder nicht, ob er als anwesend sichtbar sein will). Da diese Daten für Admins wichtig sind, gehören sie zur nach TDDSG genehmigten Verarbeitung für diese im Rahmen des Vertragsverhältnisses bzw. zur Nutzungsermöglichung, aber nicht für allgemeine Forenzugriffe oder Zugriffe von angemeldeten Teilnehmern. Außerdem sind wir damit verpflichtet, die Foren auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen und diese zumindest zu sperren. Ein genereller Haftungsausschluss hilft nur begrenzt.

Bei Verletzung dieser Regelungen gilt dann das Bundesdatenschutzgesetz BDSG, in dessen § 43 geregelt ist, dass solche Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis 50.000 DM bzw. in anderen Fällen bis 500.000 DM geahndet werden können (muss entsprechend in Euro umgerechnet werden).

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  • 9 Monate später...

Hallo, ich bin die Traumfrau von crollide. Stimmt schon ich liebe meinen Mazda. Aber nach der Probefahrt des Pluriel, möchte ich mich hier dann doch schon lieber selber äußern dürfen. Wäre ja möglich, dass ein Outsider was anderes bemerkt. Im übrigen mag ich den XM, aber ich bin mehr für Schaltwagen.

Freue mich bei Euch zu sein. Bis bald. Gunvor

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Pardon, geschätzter Éclair de Ballon, das ist mir in meiner Begeisterung einfach so hingeflutscht.

Kam mir irgendwie vor wie die Kurzfassung unserer Diskussionen vom letzten Jahr: erst die dunklen Wolken des Teledienstgesetzes mit dräuender Androhung von Zwangsgeldern in abenteuerlicher Höhe und anschließende Verwirrung was man hier darf und wer was wann warum verbietet ...

Also Mazda fahren darf man wohl und seine Meinung als Outsider selber äußern mögen darf man wohl auch.

Glaube ich wenigstens ...

wir freuen uns auch,

Martin

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:-)) Da haste Recht, Gerald.

Dafür fällt mir gerade auf: Es IST die Diskussion vom letzten Jahr, siehe Datum von Beitrag 000. Aber wie kommt Gunvors "Antwort" dahinter? Scheint eher zu einem Pluriel-Thread zu gehören ...

grübel, Martin

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Borstl postete

?????? ....nee ist mir noch zu früh für solche Texte !

Werd' mal weiterzappen.

ha! da hab ich mit dem rest vom vorabend wohl ein wenig zu schnell interpretiert und zapfen gelesen... meine güte... und wollt schon nen kommentar dazu abgeben... gut daß ichs gelassen hab ;)

neue inhalte für alte threads!

find ich einfach nur gut. weiter so! alle!

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