7. Mai 200521 J. ich wollte es nicht glauben .Habe bei meinem XM eine gebrauchte AHK eingebaut.Als ich beim TÜV die Kupplung abnehmen wollte,sagte man mir ,das eine Abnahme nicht mehr erforderlich ist. Die AHK muß eine ABE haben,und die Einbauunterlagen müssen immer mitgeführt werden.
8. Mai 200521 J. Hallo! Das ist so nicht ganz richtig. Hat die AHK eine EU-Genehmigung, braucht sie wirklich nicht mehr eingetragen zu werden. Einbauen, Papiere mitführen und gut ist. Hat die AHK aber nur eine ABE, dann muß sie weiterhin in DE eingetragen werden. Wie erkennst Du den Unterschied? Ganz einfach: Ist auf der AHK ein E-Prüfzeichen vorhanden, dann hat sie eine EU-Genehmigung. Ist allerdings nur dieses "~"Symbol, gefolgt von Zahlen vorhanden, dann hat sie für DE nur eine ABE und muß eingetragen werden. Das Thema habe ich für meinen BX auch schon durchexerziert. Schau mal hier: KLICK!
8. Mai 200521 J. dazu gibt es folgendes zu sagen. wenn die zugvorrichtung nicht eingetragen ist, haftet immer der einbauer bei problemen, ist sie eingetragen immer zuerst der hersteller. und es geht nur bei zugvorichtungen mit E-prüfzeichen, daß man sich das eintragen sparen kann. gruß der bachmayer
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