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Gelbes Fahrtlicht b. '50er Ente zulässig?


ACCM Hell-Driver

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ACCM Hell-Driver

Möchte meine Oma zur Vollabnahme bringen; sie hat noch originales, gelbes Licht vorne. 6 Volt Anlage und gelbe Birnen.

Geht das aufgrund des Baujahres mit einer Einzelgenehmigung durch?

Objekt: Oma=alte, sehr alte Ente

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Erspar dir unnötige Diskussionen, mach für den TÜV weisse Birnen und nachher wieder die gelben rein. Im alltäglichen Gebrauch dürfte da wohl kein Hahn nach krähen...

Gruß

Frank

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ACCM Gerhard Trosien

Gelbe Lampen fürs Fahrlicht gabs nur in Frankreich und sind in D nicht zulässig. Ist auch nicht zu empfehlen, da die Lichtausbeute (bei 6V eh nicht prächtig) deutlich geringer ist.

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Ich fahre mit meiner 75er Ente mit einem Zettel von Citroen rum wo drinn steht das meine Original Gelbes Licht hatte:-) Bei Langstrecken(Italien,Frankreich usw.) Montiere ich aber trotzdem die weißen rein um etwas mehr licht zu haben ;-)

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Ich fahre seit 12 Jahren mit meiner Traction beim TÜV mit gelben Birnen vor, es gab noch nie Probleme. Habe aber auch immer weiße dabei, wenn es mal Probleme geben sollte.

Winklige Grüße, Ulli

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Hallo!

Gelbes Licht ist im deutschen Straßenverkehr eine Signalfarbe, z.B. bei Baustellenbegrenzungsleuchten.

Da es sämtliche französischen PkW auch werksseitig mit "weissem" Licht gab, sehe ich da keine Beeinträchtigung der Originalität.

Kann das zwar verstehen, dass man gelbes Licht haben will: sieht "cool" aus, kann aber auch andere Verkehrsteilnehmer irritieren, weil es eine belegte Signalfarbe ist.

MFG

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Hallo!

Gelbes Licht ist im deutschen Straßenverkehr eine Signalfarbe, z.B. bei Baustellenbegrenzungsleuchten.

Da es sämtliche französischen PkW auch werksseitig mit "weissem" Licht gab, sehe ich da keine Beeinträchtigung der Originalität.

MFG

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Hallo

Zitat: "STVZO §50(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden."

Gelbes Licht ist und bleibt in D eindeutig unzulässig (ausser Nebelscheinwerfer), auch wenn das die TÜV Prüfer bei dem ein oder anderen Oldie übersehen.

Ist zwar sicher im Falle eines Falles keine grosse Sache - Verwarnungsgeld und gut is - aber erlaubt ist es definitiv nicht.

Gruss

Martin

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Nachtrag: Zum TÜV würde ich allerdings nicht damit fahren, spart unnötige Diskussionen.

Gruss

Martin

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Gast Michael_Werth

Hi!

Für diese alte Ente ist das gelbe Licht zulässig.

Das ist das Gleiche, wie z. B. mit einem Käfer aus den 50ern (kenne ich aus eigener Erfahrung): Der hat noch keine Gurte und Winker statt Blinkern. Beides heute nicht mehr so zulässig.

Trotzdem darf man mit dem Wagen fahren und er kommt auch anstandslos durch jeden TÜV, da er so in DE mal zugelassen wurde.

Als die Ente zugelassen wurde, gab es die in 008 zitierte Vorschrift noch nicht. Also gilt hier Bestandsschutz. D. h. Deine Oma darf so fahren ;)

Aber meine Vorredner haben recht: Mache es so, wie in 002 beschrieben und Du hast keinerlei Probleme!

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ACCM Hell-Driver

Hi @ Alle,

glaube, ich werde die gelben drinlassen und weiße als Ersatz mitnehmen. Wenn's ihm nicht gefällt, dann kann ich die anderen immer noch hervorzaubern und einbauen.

Das mit "Bestandsschutz" hört sich glaubhaft an, gibt's da einen § ? Und wenn ja, wo?

Vielen Dank dennoch für die schnelle Hilfe!

The Hell-Driver (bald mit höllisch-wenigen 12 PS, hihi)

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1950 wurde die Ente in D noch gar nicht angeboten. Von daher kann das mit dem Bestandsschutz nix werden.

Die Sache ist klipp und klar : weiß ist erlaubt und sonst nix.

Wenn es trotzdem durch geht, kann man sich freuen. Ein Verwarngeld riskiert man aber dennoch.

Ich find gelb ja auch originaler, aber sehen tust Du weniger.

Die Farbe ist übrigens auch in F inzwischen so gut wie ausgestorben.

Gruß

Jörg

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Bei der ersten deutschen TÜV-Abnahme meines Ami6 von 1963 im letzten Jahr bin ich mit gelben Birnen vorgefahren, da ich noch keine weißen 6 Volt-Birnen aufgetrieben hatte. Zitat des TÜV-Prüfers: "Sieht zwar gut und echt französisch aus mit den gelben Birnen, ist aber in D nicht erlaubt, also bitte auf weiß umrüsten."

Also brav umgerüstet und danach wie in 002 verfahren ;-)

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Gast Michael_Werth
Jörg Kruse postete

1950 wurde die Ente in D noch gar nicht angeboten. Von daher kann das mit dem Bestandsschutz nix werden.

Die Sache ist klipp und klar : weiß ist erlaubt und sonst nix.

Wenn es trotzdem durch geht, kann man sich freuen. Ein Verwarngeld riskiert man aber dennoch.

Ich find gelb ja auch originaler, aber sehen tust Du weniger.

Die Farbe ist übrigens auch in F inzwischen so gut wie ausgestorben.

Gruß

Jörg

Das ist egal, wo diese Ente angeboten wurde.

Glaubt mir, ich habe das Thema mitte der 90er mit einem Käfer eines Freundes durchexerziert. Der sollte keinen TÜV bekommen, wegen der o. g. "Mängel". Viels Hin und Her, div. Paragraphen gewälst und es ist einfach so: Man kann Oldtimer in ihrer Ursprünglichen Form ob der Originalität in DE anmelden und fahren. Das gilt dann auch für die o. g. Ente.

Ohne Gurte fahren ist auch nicht erlaubt und sonst nix. Dennoch hat der Käfer immer noch eine Zulssung, TÜV und wird gefahren.

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Ohne Gurte fahre ich auch im Ami6. Da ist bei der TÜV-Abnahme nicht ein Wort drüber gesprochen worden. Hierüber gibt es aber auch klare Bestimmungen, ab wann nachgerüstet werden muss und bis wann man auch ohne Gurte fahren darf.

Interessieren würde mich Krami.24V's Zettel von Citroën. Wäre es möglich, eine Kopie davon in meine Mehlbüchse zu bekommen?

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Da steht drauf das meine Ente mit Gelben Licht ausgeliefert wurde:-)

Ich erinnere mich noch an die Gelben Straßenmakierungen und die Gelben Beleuchtungen in ganz Österreich............die EU hamma braucht:-(

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kann michael_werth nur zustimmen,

meine kastenente baujahr 1959 hat nur 2 blinker hinten (wegen länge unter 4m)

-keine gurte

-ein bremslicht hinten

-kein aufblendlicht

-keine signallichter innen (blinker,fernlicht,etc.)

-nummernschild hinten oben und klein (46cm)

alles kein problem - technischer stand 1959.

der tüv fand es eher witzig und skuril und es gab keine diskussion,

die haben eher noch das gesetzbuch rausgesucht und es mir einfach gemacht.

gruss

z.

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ACCM Hell-Driver
zudroehn postete

kann michael_werth nur zustimmen,

meine kastenente baujahr 1959 hat nur 2 blinker hinten (wegen länge unter 4m)

-keine gurte

-ein bremslicht hinten

-kein aufblendlicht

-keine signallichter innen (blinker,fernlicht,etc.)

-nummernschild hinten oben und klein (46cm)

alles kein problem - technischer stand 1959.

der tüv fand es eher witzig und skuril und es gab keine diskussion,

die haben eher noch das gesetzbuch rausgesucht und es mir einfach gemacht.

gruss

z.

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