10. Juni 200521 J. ich sitze gerade mit paar kumpels bei einer schönen kalten flasche "luxusowa" ) und es kamm das thema .. "hubschraubermotoren" auf.. da ich so ein ding in der halle stehen habe , und mir der kumpel sagte dass ich sowas bei der regierung oder ähnliches melden muss ..frage ich euch ist es wahr ?? ist doch ein witz oder ?? ich kann doch ein solch motor besitzen oder nicht .. ich weiss es gehört nicht hier hin aber wer weiss ...es gibt ja genug experten hier im forum ) danke karol
11. Juni 200521 J. Solange es keiner weis wirds egal sein. Aber ich denke nicht das dir jemand verbieten kann so einen Motor zu besitzen. Wennst ihn natürlich in eine Ente Schraubst musst du 1. MICH Probefahren lassen und 2. zum TÜV :-)
11. Juni 200521 J. In Deutschland ist es m.W. nicht so einfach. Wenn der Motor aus einem reinen Kriegsgerät also nicht MB 250 GD oder MAN 10 to gl, sondern aus einem Leopard Panzer oder einer Bell UH 1 D stammt fällt er unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. D.h. das eine Ausfuhr genehmigungspflichtig ist, wenn er überhaupt zivil verkauft wird dann liegt dem ganzen eine Bescheinigung über Entmilitarisierung bei. Also sollte dein Antrieb aus einem Militärhelikopter stammen, kann ganz das ganz gut möglich sein das ein Besitz desselben irgendwo registriert sein muss. Das soll davor schützen das du deinen Panzer-/Helikopter-/usw. Motor nicht an die bösen "Schurkenstaaten" verkaufst und damit deren Aufrüstung unterstützt.
11. Juni 200521 J. Der Motor (ist es nicht eher eine Turbine?) fällt nicht unter das KwkG, egal aus welchem Heli es stammt. Eine Anmeldepflicht existiert nicht. Auch den Teppichklopfer gibts in ziviler Ausführung. Eine aktuelle Fassung des Gestzes findest Du auf der Seite des Bundesinnenministeriums. Die Definition "Waffe" ist da rcht eindeutig. Probleme könnte es höchstens bei einer ev. Ausfuhr des Gerätes geben, da greift das wesentlich strengere Ausenwirtschaftsgesetz, das auch den Export sog. Dual-use Güter verbieten kann. Also, pack das Ding in Deine Ente und guten Flug.
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