24. Juni 200521 J. Hallo Leute, mußte heute mit meinem Xantia zur Hauptuntersuchung bei den TÜV. Ohne Mängel hat mein Schmuckstück die Prüfung bestanden. Bis der " nette Mann " mich nach dem Eintrag der Felgen in meiner Zulassung fragte. Worauf ich Ihm antwortete dass ich das Auto mit den Felgen vor acht Jahren bei meinem Händler gekauft hätte und noch bei keinem TÜV Termin Probleme gehabt hätte. Was dem Mann aber nicht ausreichte, und mir den TÜV Stempel verweigerte. Darauf hin bin ich bei meinen Händler gefahren ( der die Sache auch nicht so recht verstand ) der mir dann aber eine ABE für die Felgengröße 7 J X 15 H2 aushändigte, die ich auf dem Auto fahre. Wieder beim TÜV angelangt, bestand der " nette Mann " immer noch auf einen Eintrag ( Bestätigung des Ordnugsgemäßen Anbaus ) die der TÜV bei Zahlung von 33 € macht. Er meinte die ABE würde nicht ausreichen . Ich verstand die Welt nicht mehr, weil ich Ihm doch von der Felge für mein Auto, einen Xantia X2 Braek eine ABE vorgelegt habe. Kann von Euch mir einer das erklären ? Oder war das nur eine Abzocke ? Im Voraus vielen Dank Gruß GERD
24. Juni 200521 J. Wenn die Reifengröße identisch mit den Papieren ist und kein Sportlenkrad eingetragen ist reicht die passende ABE...so kenn ich das. Ruf mal bei einer benachbarten TÜV-Stelle an und frag dort ( Sag Du hast nun die ABE bekommen) Du kannst auch in einer anderen Stadt die Nachkontrolle machen...ABE gelten nur bei " Einzelveränderungen" wenn also andere Federn ( schließen wir hier ja aus) oder anderes Lenkrad drinn ist, dann muß diese Kombination geprüft und abgenommen werden. Unsere TÜV-stelle ist sehr nett 09191 70730 kannst da mal nachfragen Rü
24. Juni 200521 J. Wenn eine ABE und nicht nur ein Gutachten vorliegt, wird nichts eingetragen. Die Bestätigung des Ordnugsgemäßen Anbaus brauchst Du nur bei Teilen, für die ein Gutachten vorliegt. es tritt dann an Stelle des Eintrages, der auf Wunsch aber auch erfolgen kann. Bei meinen Sitzschienenverlängerungen wurde so ein Ding ausgefüllt, daß ich mitführen muß, da ich keine Lust habe, die Dinger wieder austragen zu lassen, wenn ich sie ausbauen sollte. Anbaubescheinigung für Felgen sind aber eher ein Beweis, das der gute Mann eine an der Klatsche hat.
25. Juni 200521 J. Ersteller Hallo vielen Dank für eure Antworten. was bei dieser Sache noch erwähnenswert wäre ist, dass bei mir in der Zulassung die Felgengröße 7J X 15 nicht drin steht aber die Reifengröße die ich auf den Felgen fahre. Doch in der ABE die ich besitze ist die Größe natürlch aufgeführt. Ich kann es einfach nicht verstehen ! Ich werde die Sache weiter verfolgen und euch dann informieren wie es ausgegangen ist. Es ist eben unsere Bürokratie die unser Deuschland zerstört Gruss Gerd
25. Juni 200521 J. Moin, vielleicht wollte der nette TÜV-Mann einfach ne neue Rechnung schreiben? Ich hatte mal einen, der ist drüber gestolpert, dass bei meinem Motorrad keine Reifentypen sondern nur Größen eintragen waren. Der Eintrag "Nur folgende Reifenhersteller" brach da einfach ab. Ich mußte den Brief holen.... Viele Grüße Holger
25. Juni 200521 J. Wenn die Felgengrösse und die Reifengrösse nicht im Brief/Schein steht,dann muss die Rad Reifen Kombination Eingetragen werden. In Seiner "ABE" steht auch sicherlich das das Fahrzeug unverzüglich einen Amtlichen vorzuführen ist. Es gibt keine ABE`s für abweichende Rad-Reifenkombinationen die man dann so Fahren darf.Die hat es vor 10 Jahren nicht gegeben und es gibt sie auch heute nicht. Der Vorgang den er beschreibt ist völlig richtig und das war auch schon immer so. Gruss D.S.
25. Juni 200521 J. @005: Da irrst Du auch! Eine ABE sagt nämlich aus, daß es gerade nicht eigetragen werden muß. Wenn dem so wäre würde ich meine Autos und meine Motorräder nie durch den TüV bekommen. Eingetragen werden muß es, wenn ein Gutachten dabei ist. Aber bei einer ABE nicht, sofern das Auto und die passenden Reifen wie in der ABE angegeben aufgeführt sind! Gruß xsarafahrer
25. Juni 200521 J. Kommt auf die ABE und das Bauteil an.Jede Spalte die am Fahrzeug abweicht muss eingetragen werden.Z.B.:Antriebsart,Stand-Fahrgeräusch,Reifengrösse,Felgengrösse usw. Die ABE gilt zum beispiel nur wenn einer Alufelgen der selben grösse mit den selben Reifen montiert die Serienmässig verbaut wurden. Die ABE sagt dann auch aus in einer Spalte das man das Fahrzeug vorführen muss. Solch eine ABE wie ihr sie euch hier hin denkt hat es für Räder nie gegeben. Gruss D.S.
26. Juni 200521 J. @007 Vielleicht verwechselst Du die ABE mit der ABG. Die ABE ist ein Teil dieser. Nur wenn ausdrücklich in der ABE steht, daß eine Anbauabnahme erforderlich ist, ist diese durchzuführen und einzutragen oder mitzuführen. Dies ist aber seltenst der Fall. Denn dafür hat der Gesetzesgeber Teilegutachten erfunden. Aber wenn Du es immer noch nicht glaubst, hier der Link zum Gesetzestext: www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22.php In meinen ABEs steht nichts und rein garnichts von einer Abnahme und Eintragung. Und der TüV fragt bei mir bei einer HU als erstes nach den ABEs für die Felgen und die Reifen. Gruß xsarafahrer
26. Juni 200521 J. Nun, in der ABE für die Swift2 Alus für den BX steht definitiv drin, daß man den Wagen "...nach §19, Abs. 2 StVo nochmal einen schaverständigen Gutachter ..." vorführen muß, wenn man diese montieren will. Steht dieser Satz auch in der ABE für Deine Felgen, Gerd, wirst Du diese eintragen lassen, bzw. diesen DIN A4 Zettel vom TÜV immer mitführen müssen. In der ABE für die Pfeba Seitenschweller, meines BXes steht jedoch explizit drin, daß eine "... Vorführung nach §19, Abs. 2 StVo nicht notwendig ist". Es kommt jetzt also darauf an, was in der ABE zu den Felgen steht.
26. Juni 200521 J. Hallo, es ist numal so das bei veränderten Reifengrössen und Einpresstiefen gewisse Auflagen eingehalten werden müssen.Das gilt natürlich nicht wenn die selbe grösse verwendet wird,da könnte eine ABE greifen. Diese Auflagen werden dann vom Amtlich Anerkannten geprüft und mit der Anbaubescheinigung bestätigt. Hier heisst es Anbaubescheinigung aber es handelt sich dabei um die Eintragung. Es gibt Prüfer die wohl nicht besonders hell sind aber wenn er schon die ABE mit hatte und trotzdem die Plakette verweigert wurde,kann es sich nur um Eintragungspflichtige Räder handeln. Sonst hätte wohl Closs Gerhard dem Prüfer den Satz gezeigt das eine Eintragung nicht erfoderlich ist auf der ABE und wohl dann die Plakette bekommen. Gruss D.S.
26. Juni 200521 J. Ersteller Hallo Freunde, ich lese, dass mein Problem großes Interesse hervor ruft. Darin sieht man dass das Forum eine tolle Sache ist. Da ich auf diesem Gebiet mit ABE´s und Zulassungsgeschichten ein absoluter Nichtswissender bin, bin ich froh ein paar Informationen von Euch zu erhalten. In der ABE die ich habe ist auf der zweiten Seite ein art Formular das heist: Abnahmebestätigung nach § 19 Absatz 3 StVZO Darin heißt es: Der Ordnungsgemäße Anbau des Sonderrades 7 J X 15 H2 Typ 1576, des Genemigungsinhabers EXIP Autoparts Autoteile ( Adresse usw.) an dem Fahrzeug : Fahrzeughersteller........................................ Fahrzeugtyp................................................ Fahrzeug-Identifizierungsnummer..................... Wird hiermit bestätigt. Dann : Daten für Fahrzeugpapiere usw. Dann: Ort Datum Stempel und Unterschrift Dieses Forular ist aber nicht ausgefüllt und auch nicht unterschrieben. Ich denke, das der Typ vom TÜV sich daran gestört hat. Ich konnte ihm ja nichts dagegen setzen weil ich nicht wußte was ich überhaupt sagen sollte. Die ganze Sache ist jetzt auch schlecht von euch nach zu vollziehen, wei ihr nicht sehen könnt wie diese ABE aussieht. Als Info kann ich noch sagen, dass sie die Nr. 42626 Nachtrag / 1-V hat. Ich werde bei uns im Bundesland auf die Haupt TÜV-Stelle gehen mit meiner ABE und fragen, ohne den Sachverhalt dazulegen ob ich meine Felgen eintragen lassen muß oder ob ich eine " Bestätigung des Ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO " ( So heißt das Ding nämlich das ich bekommen habe) brauche. Einen anderen Rat weiß ich im Moment nicht. Ich denke es geht ums Prinzip bei dieser Sache. Gruß und vielen Dank Gerd
26. Juni 200521 J. Hallo Gerd, lies bitte einfach die Kommentare von Darius, laß den ordnuungsgemäßen Anbau bestätigen (kostet halt etwas) und alles ist in Butter. Der TÜV-Prüfer hat jedenfalls offensichtlich keinen Fehler gemacht. Gruß Bernhard
26. Juni 200521 J. Hi, ein andere Rat wäre die Räder Eintragen zu lassen und sich die Tüv Plakette zu holen. § 19 Abs.3 ist so etwas wie eine Eintragung. Gruss D.S.
26. Juni 200521 J. Darius Sobkowiak posteteHi, ein andere Rat wäre die Räder Eintragen zu lassen und sich die Tüv Plakette zu holen. § 19 Abs.3 ist so etwas wie eine Eintragung. Gruss D.S. Oder so. Dann bist Du auf der ganz sicheren Seite. Da kann Dir dann auch kein Bulle was bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle.
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