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Transport ohne Zulassung mit "Hund"?


ACCM Martin Krügel

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ACCM Martin Krügel

Ein Kollege (selber Visa-Fan, leider noch nicht im Club) hat beim Schrotti einen Visa Club aufgetan, leider mit eingedrücktem Dach, aber ein richtig guter ET-Träger. Den wollen wir mit einem Einachsauflieger ("Hund") nach Hause karren und im Sommerurlaub zerlegen. Was gilt es dabei zu beachten, vor allem rechtlich?

Gruß, Martin

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Da gibts mehrere Probleme, am besten mietet Dein Kumpel einen Transporthänger.

Die Hunde sind m.W. nicht mehr zugelassen. Ferner darfst Du als Privatmensch ein Auto nur abschleppen, d.h. im Pannenfalle zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt bringen.

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Hmm XantiaHeinz - das stimmt so nicht ganz, dummerweise weiss die Polizei das meist auch nicht anders.

Erstens ist es wichtig, ob du schleppst oder abschleppst.

Schleppen ist mit Hund ein 4achsiges Fahrzeug also LKW-Führerschein. Damit dürfte sich das erstmal erledigen...

Abschleppen ist nur erlaubt, als "NotHilfe". Dafür darf alles geignetes benutzt werden. Also Seil, Abschleppstange Hund etc.

Das abgeschleppte Fahrzeug darf nur abgeschleppt werden, um es zu entsorgen oder zu reparieren - es muss dabei nicht angemeldet sein! Da es nämlich kein Hänger ist entfällt die Versicherungspflicht.

Zum Reparieren darf es nur abgeschleppt werden, wenn es vor Ort nicht oder nicht mit einfachem Aufwand fahrtüchtig gemacht werden kann.

Analog könnte das auch für die Entsorgung gelten - das würde dann dein Vorhaben erschweren, da es vor Ort durchaus entsorgt werden könnte - Vielleicht solltet ihr erstmal einen Neuaufbau planen - wenn sich dann zu Hause ergibt, das das keinen Sinn mehr macht...

Also dürft ihr Meiner Meinung(!) nach das Auto abschleppen - nur wird das die Polizei zu 90% nicht wissen, wenn sie euch anhält.

Also vorsorgen und ale wichtigen Gesetestexte mit ins Auto werfen - ich sehe gleich mal nach, ob ich die Zusammenstellung von "Autobahnpolizei.de" wiederfinde, da sind auch entsprechende Gerichtsurteile genannt, die aufzeigen wie die eine oder andere Regel gemeint ist. Der originale Server ist leider seit einiger Zeit offline (bzw. Baustelle).

Notfalls kann ich es dir auch ausdrucken (lokale Kopie)

Gruss

Mike

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Ah ja google spuckt noch folgenden Link aus (da hatte ich das wiedergefunden:

Forum: Führerschein Straßenverkehr Bußgeld | verkehrsportal.de

Gegenüberstellung: Schleppen - Anschleppen - Abschleppen - Quelle: autobahnpolizei.de,

Peter F. Schaller. Zusammenfassend kann man sagen: "Abschleppen" ist ...

www.verkehrsportal.de/ cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-5731!2001 - 21k

Leider ist das Portal heute offline und leitet auf diese Seite um:

http://www.verkehrsportal.de/misc/archiv.php

also mal morgen wieder probieren...

Da hat sich nämlich jemand die Mühe gemacht, den kompletten Inhalt zu posten ;-)

Gruss

Mike

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Hallo Martin, sollte euer Fahrer den Führerschein der alten Klasse 2 haben, gibt es immer noch den Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen. Abschleppen ist eine reine Nothilfe- wie oben beschrieben. Zum Schleppen bedarf es einer Schleppgenehmigung, welche dir das örtliche StVA ausstellt.

Dabei kann es zu Beschränkungen in der Fahrtzeit und/oder Fahrtroute kommen. Weiter kann dir die Benutzung bestimmter Straßen auferlegt/ verboten werden. Leih lieber einen Anhänger, finanziell tut sich da nichts.

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Mit Hänger ist das sicherlich am einfachsten. Allerdings benötigt man dann auch ein Zugfahrzeug, bei dem eine ausreichend hohe Zuglast eingetragen ist.

Beim Abschleppen gibt es keine Gewichtsbeschränkung durch den Gesetzgeber. Theoretisch darf man sogar mit einer 16PS Ente einen LKW mit Hänger abschleppen ;-)

Eine sinnvolle Kombination ergibt sich allerdings aus der Regel, das man im Strassenverkehr niemanden unnötig behindern darf und keine zusätzliche Gefahren erzeugen darf.

Aber bei eingetragenem Hängergewicht von 1500kg dürft ein Abschleppen von 2000kg zumindest rechtlich keine Probleme machen. mit Hänger (und dessem zusätzlichen Gewicht) ist es aber auf jeden Fall verboten.

Gruss

Mike

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