6. August 200521 J. Wenn man längere Zeit im Forum liest, mit etwas Aufmerksamkeit, dann stellt man ja zwangsläufig fest, daß einige der Aktiven hier und auch in (allen?) anderen Foren doch deutlich mehr Autos kaufen und verkaufen, als das im Privatbereich üblich ist. Das ganze bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, denn wenn man ein Auto nur kauft, um es mit Profit wieder zu verkaufen, ist man eindeutig Händler und damit Gewährleistungspflichtig, wenn man allerdings ein Auto kauft und dann kurze Zeit später feststellt, daß es doch nicht das richtige ist , natürlich nicht..... Tja, was meint Ihr?? ---- Ich persönlich habe mich mal sehr darüber geärgert, als ein solcher ??Händler?? mir einen Wagen telefonisch vor der Nase weggeschnappt hat, nachdem ich schon viel Aufwand betrieben habe (hatte das Geld in der Tasche und einen Tag freigenommen zum Abholen)... Als ich dann feststellte, daß der jenige einigen Aufwand hatte, um den Wagen fit zu machen und dann doch ewig nicht losgeworden ist, konnte ich mir einige Schadenfreude nicht verkneifen----
7. August 200521 J. Gemach, gemach! Wie möchtest Du denn bitte beweisen, dass man das Auto nur zur Gewinnerzielung gekauft hat? Außerdem würde mich noch die rechtliche Grundlage Deiner Aussage "....ist man eindeutig Händler und damit gewährleistungspflichtig.." interessieren. Händler bin ich, sobald ich ein Gewerbe für Autohandel angemeldet habe, sonst ist es ein Hobby (es sei denn, ich habe den Hof voll mit Autos und der Anschein eines Gewerbes ist nicht von der Hand zu weisen )- und die Antwort gibst Du ja schon selber - "war dann wohl nicht das richtige"!! Letztendlich kann doch jeder mit seinen Talenten, seinem Kapital und seinem Jagdinstinkt machen, was er will (solange er keinem anderen schadet). Ich habe da nichts gegen einzuwenden.. Gruß frank
8. August 200521 J. Nuja, zumindest das Finanzamt dürfte da aber etwas präzisere Regeln zur Abgrenzung zwischen Hobby und Nebenerwerb haben. Ich hab mich damit noch nicht beschäftigt: Ich bin weder in dieser Richtung aktiv (ich halte meine Autos meist sehr, sehr lange), noch fühle ich mich bis jetzt als Käufer geschädigt. Sollte ich nämlich mal ein Auto "von privat" kaufen und hinterher feststellen, daß der Verkäufer seinen Lebensunterhalt mit dem An- und Verkauf von Autos verdient, so würde ich mich ganz schön über die vorenthaltene Gewährleistung ärgern! >>Grüße, Jürgen
8. August 200521 J. Das ist eine recht schwierige Abgrenzungsfrage. Spätestens wenn jemand mehr als ein Auto zur Zeit aufkauft, ausschlachtet und die Teile verkauft wirds eng. Das Finanamt kann da sehr heftig reagieren. Wenn man häufig Autos kauft und wieder verkauft, ohne das die Fahrzeuge zumindest kurzzeitig auf den "Händler" (oder Familienangehörige) zugelassen waren, spricht die Vemutung für gewerbliche Tätigkeit. Im Streitfall hätte der "Händler" zu beweisen, daß er keine Gewinnerzielungsabsicht hat.
8. August 200521 J. Wenn man mehr Autos kauft und verkauft als gemeinhin üblich, ist man noch lange kein Händler, sondern lediglich doppelwinkelbekloppt. Dabei muss man nämlich keineswegs reicher werden.... Gruss Jörg
8. August 200521 J. :-)))))))))))))) recht hat er der jörg reicher wird man zwangsläufig nur anErfahrung :-( (muss sich nicht im portemonnaie niederschlagen)
9. August 200521 J. Hallo, Leute! Bzgl. der Gewährleistung, sehe ich das genauso, wie Frank! Jedoch kann es wirklich böse Überraschungen vom Finanzamt geben, wie Heinz schon schrieb. Die sind seit Jahren nach solchen (in deren Augen) "Steuerhinteziehern" her. Auch lesen sie in div. Foren mit, so daß man sich nicht mehr richtig darauf verlassen kann, unentdeckt zu bleiben. Christian Osthues hat deshalb z. B. ein Gewerbe angemeldet, da sein privater E-Teile Verkauf zu groß wurde und er einem Brief vom Finanzamt vorbeugen wollte. Dann ist da noch die Sache mit dem Ordnungsamt. Es ist keinesfalls erlaubt, in Wohngebieten oder auf einem Gelände ohne Ölabscheider Autos zu schlachten oder zu raparieren. Allerdings wird da niemand was unternehmen, solange es niemanden aufregt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn dem Bauern nebenan aber diese "Schrottkisten" auf dem Nachbarhof auf den Keks gehen, kann sowas auch ins Auge gehen.
9. August 200521 J. Das dumme bei den Finanzämtern ist, daß sie nicht fragen, ob Du wirklich etwas verdienst, sondern grundsätzlich eine "Gewinnerzielungsabsicht" unterstellt wird.
9. August 200521 J. Oh ja bitte, bitte! Sollen sie nur kommen! Was besseres koennte mir gar nicht passieren als ein schoener defizitaerer KFZ-Handel ;-) Oft ist es leider umgekehrt: das Finanzamt unterstellt naemlich liebend gerne gerade *keine* Gewinnerzielungsabsichten, sondern stuft die "kleine Zweitfirma" als Liebhaberei ein. Das reisst dann ruckartig ein grosses Loch in die Spielgeldkasse :-(
9. August 200521 J. Hallo! Och, so ein Finanzamt kann verdammt ungemütlich werden. Wenn du zum Beispiel Kosten für eine Mietwohnung angibst, aber keine Einnahmen nachweisen kannst, glauben die dir das nicht und wollen das geklärt haben. In einem Fall in meiner Family war es so, dass eine Wohnung wegen längerer Renovierung aus dem Verkehr gezogen war, also keine Einnahmen aber sehr wohl Ausgaben verhanden waren. Dem Finanzamt wurde dies auch so dargelegt, aber es wollte das nicht glauben. Die haben dann einfach sämtliche Privatkonten der Erbengemeinschaft, der die Wohnung gehörte, eingefroren. Und das solange, bis sie sich vom Sachverhalt überzeugt hatten, dass die Wohnung renoviert wurde, keine Mieter darin wohnten und dass keine Zahlungen für die Wohnung im besagten Zeitraum eingegangen waren. Zum Thema Autosammlungen: Selbst wenn man nicht damit handelt und sich einen Oldtimer zur Restauration in die Garage oder Tiefgaragenbox stellt, kann man Probleme bekommen. Wenn nämlich irgendein übereifriges Amt meint, dass von dem fahrzeug eine Gefahr für Grundwasser und Umwelt ausgeht, lassen die auch Autos entfernen. So geschehen in Berlin... Gruß Fred
9. August 200521 J. Kugelblitz posteteZum Thema Autosammlungen: Selbst wenn man nicht damit handelt und sich einen Oldtimer zur Restauration in die Garage oder Tiefgaragenbox stellt, kann man Probleme bekommen. Wenn nämlich irgendein übereifriges Amt meint, dass von dem fahrzeug eine Gefahr für Grundwasser und Umwelt ausgeht, lassen die auch Autos entfernen. So geschehen in Berlin... Gruß Fred Du meinst die Sache mit den Oldtimern in der Tiefgarage, die einfach so vom Ordnungsamt verschrottet wurden? Das war wirklich ein Hammer. Weiß einer näheres, wie die Sache jetzt ausgegangen ist? Denn man wollte doch Klage einreichen, da die Handlung des Orsnungsamtes einfach nicht angemessen war.
9. August 200521 J. ich bin so frei und verlinke mal: http://www.oldtimerinfo.de/Diskussion/Forum5/HTML/000945.html ich hoffe, das ist o.k....
9. August 200521 J. Danke! Der Link ist jetzt bei meinen Bookmarks, damit ich auch auf dem Laufenden bleibe. Das Ergebnis interessiert mich schon.
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