18. Oktober 200520 J. ATU in Bonn, etwa 3 Jahre her: Ein Bekannter will da einen Zahnriemen für einen Golf II 1,8, 90PS kaufen. Also beim besten Willen kein Exot. Verkäufer fragt nach KFZ-Schein, welcher jedoch nicht zur Hand ist. Dann könne er uns den Zahnriemen nicht verkaufen. Ich wende daraufhin ein, daß beim 1,6 und 1,8 Benziner die Zahnriemen immer gleich sind und gebe ihm noch die Gates Teilenummer (5016). Nix zu machen, nein, das dürfe er nicht, wenn da was schiefgeht, würde er dafür zur Verantwortung gezogen usw. Wir haben uns dann, überwältigt von von einer solchen Sorgfaltspflicht, zurückgezogen und den Riemen da gekauft, wo man den Kunden einfach ins Verderben laufen läßt. Bei VW. ;-) Gruß balu1
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