17. Oktober 200520 J. Hallo Leute! Ich brauche für meinen Berlingo 175/65 84T - Reifen. Ich habe noch 175/65 82T - Reifen liegen. Kann ich die auch fahren? Ich benutze den Berlingo nicht als Transportwagen, sondern als Familienkutsche! Vielen Dank schon für Eure Antworten. Vielen Grüße aus der Lüneburger Heide Thorsten
17. Oktober 200520 J. ACCM Thorsten D. posteteHallo Leute! Ich brauche für meinen Berlingo 175/65 84T - Reifen. Ich habe noch 175/65 82T - Reifen liegen. Kann ich die auch fahren? Ich benutze den Berlingo nicht als Transportwagen, sondern als Familienkutsche! Vielen Dank schon für Eure Antworten. Vielen Grüße aus der Lüneburger Heide Thorsten Die "84" ist der Tragfähigkeitsindex. Die "82er" darfst Du daher nicht fahren. ------------------------ "Tragfähigkeitskennziffer (Load Index LI) (7) Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel "85" = 515 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig. Zusatzangabe "Reinforced": (12) Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (für Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen... ). Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer. Li kg 63 272 64 280 65 290 66 300 67 307 68 315 69 325 70 335 71 345 72 355 73 365 74 375 75 387 76 400 77 412 78 425 79 437 80 450 81 462 82 475 83 487 84 500 85 515 86 530 87 545 88 560 89 580 90 600 91 615 92 630 93 650 94 670 95 690 96 710 97 730 98 750 99 775 100 800 101 825 102 850 103 875 104 900 105 925 106 950 107 975 108 1000 109 1030 110 1060 111 1090 112 1120 -----------------------------
17. Oktober 200520 J. Hallo Thorsten, schau dir doch mal diese Seite an. Vielleicht hilft dir das. http://www.gs-gsa-ig.de/gs-gsa/reifen.htm
17. Oktober 200520 J. Kann man so nicht sagen - je nachdem wie die Achslasten im Fzg-Schein bzw. Brief eingetragen sind, kann er auch 82er fahren... In dem Fall darf er weder vorne noch hinten mehr als 950 kg max. Achslast haben.
17. Oktober 200520 J. >Kann man so nicht sagen - je nachdem wie die Achslasten im Fzg-Schein bzw. >Brief eingetragen sind, kann er auch 82er fahren... In dem Fall darf er weder >vorne noch hinten mehr als 950 kg max. Achslast haben. Bis zur Einführung der neuen EU-Fahrzeugpapiere zum 1. Oktober war es nur möglich, die in Fahrzeugschein-/brief eingetragenen Reifengrößen zu fahren. Auch die Tragfähigkeitsindex muß übereinstimmen bzw. höher sein. Falls im Einzelfall tatsächlich die entsprechenden Achslasten einen niedrigeren Tragfähigkeitsindex möglich machen würden, war dies im Fahrzeugbrief/-schein nachzutragen. Daran hat sich m.W. Nichts geändert, nur entfällt der Eintrag in die Zulassungsbescheinigung I/II, man muß entsprechende Unterlagen (Gutachten oä.) vorweisen können.
17. Oktober 200520 J. Ersteller Schade, hinten 1000 KG und vorne 910 KG Achslast. Das wird wohl nichts. Hat jemand schon mal was von Ablastung gehört? Ist das möglich? Und vor allem: Lohnt sich das? Vielleicht kann man für das Geld dann schon neue Winterreifen kaufen ;-)
17. Oktober 200520 J. ACCM Thorsten D. posteteSchade, hinten 1000 KG und vorne 910 KG Achslast. Das wird wohl nichts. Hat jemand schon mal was von Ablastung gehört? Ist das möglich? Und vor allem: Lohnt sich das? Vielleicht kann man für das Geld dann schon neue Winterreifen kaufen ;-) Die 175/65R 14 82T kannst Du übrigens der C2-Fraktion anbieten, die dürfen die Dinger fahren.
17. Oktober 200520 J. Thomas Hirtes postete>Kann man so nicht sagen - je nachdem wie die Achslasten im Fzg-Schein bzw. >Brief eingetragen sind, kann er auch 82er fahren... In dem Fall darf er weder >vorne noch hinten mehr als 950 kg max. Achslast haben. Bis zur Einführung der neuen EU-Fahrzeugpapiere zum 1. Oktober war es nur möglich, die in Fahrzeugschein-/brief eingetragenen Reifengrößen zu fahren. Auch die Tragfähigkeitsindex muß übereinstimmen bzw. höher sein. Falls im Einzelfall tatsächlich die entsprechenden Achslasten einen niedrigeren Tragfähigkeitsindex möglich machen würden, war dies im Fahrzeugbrief/-schein nachzutragen. Daran hat sich m.W. Nichts geändert, nur entfällt der Eintrag in die Zulassungsbescheinigung I/II, man muß entsprechende Unterlagen (Gutachten oä.) vorweisen können. Wenn das eh nicht mehr drinsteht, wozu ein Gutachten - das wäre doch ein einfaches Rechenexempel... Aber egal, er hat eh ne zu hohe Achslast hinten - Thema gegessen.
17. Oktober 200520 J. Thomas Hirtes postete ACCM Thorsten D. posteteSchade, hinten 1000 KG und vorne 910 KG Achslast. Das wird wohl nichts. Hat jemand schon mal was von Ablastung gehört? Ist das möglich? Und vor allem: Lohnt sich das? Vielleicht kann man für das Geld dann schon neue Winterreifen kaufen ;-) Die 175/65R 14 82T kannst Du übrigens der C2-Fraktion anbieten, die dürfen die Dinger fahren. *g* Oder mir anbieten, falls das Winterreifen sind. Darf die auch auf dem Clio fahren... Was für Hersteller und wieviel Restprofil?
17. Oktober 200520 J. >Wenn das eh nicht mehr drinsteht, wozu ein Gutachten Deswegen (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt): "Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden."
17. Oktober 200520 J. Ersteller Sorry, aber dann fahre ich sie auf meinem BX weiter. Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten! Gruß Thorsten T
18. Oktober 200520 J. Ersteller Habe mich heute mal erkundigt beim TÜV. Ablasten ist kein Problem. Kostet mit Eintragung in der Zulassungsstelle ca. 50 Euro! Und es wären ja nur 50 KG! Viele Grüße Thorsten
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