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Geschrieben

Hallo an Alle,

bin neu hier,und seit Dienstag habe ich ein "Problemchen"

also,seit Dienstag bin ich ein stolzer Besitzer eines Citroen C4 Lim.110 HDI (FAP)-Confort in Luzifer-Rot.Herstellungsdatum 28.09.2005 ,MITTWOCH!!!

Ich habe das Auto per Finanzierung gekauft,und zwar per 3 Wege Finanzierung.

und jetzt frage ich mich ,ob eine "normale Finanzierung" vielleicht nicht die bessere Wahl gewesen wäre.

hat jemand Erfahrung damit???

Ich meine,falls man große probleme mit dem Wagen kriegt,ist die Wandlung dann einfacher (man weißt ja nie),und ist der Händler bei Mängelbeseitigung zuverlässiger,denn der muss das Fahrzeug nach 4 jahren sowieso zurücknehmen :-))))

und noch eine Frage.

Garantie Plus-Lohnt sich das überhaupt?Ich hatte von 04/02 bis 10/05 einen C5 3.0 V6 exclusive (war ein Neuwagen) ,bin damit in 3 1/2 Jahren fast 26000 km gefahren und hab NIE irgendwelche Probleme gehabt.

Ich freu mich schon auf eure Antworten

P.S.

Deutsch ist wirklich nicht meine Stärke,lebe erst seit 2002 in Deutschland.

Geschrieben

Da gibts keine eindeutige Antwort, da hilft nur der spitze Bleistift im Einzelfall. Die Gewährleistungspflicht ist aber völlig unabhängig von der Finanzierung.

Bei der Garantie ist es ähnlich, wenn Du sie nicht in Anspruch nimmst ist es verlorenes Geld, wenn Du sie brauchst, bist Du froh sie zu haben.

Gast gelöscht[132]
Geschrieben

Erstmal herzlichen Glückwunsch!

Wenn ich nicht irre, hast Du zwei Jahre Garantie, Cit hat hier wieder einiges verbessert!

Xantiaheinz hat Recht, Garantie oder Gewährleistung sind von der Finanzierung unabhängig, und ich verstehe nicht, warum Du Dir über ungelegte Eier den Kopf zerbrichst. Damit verdirbst Du Dir den Spaß am neuen Auto! Also, Genieße Dein neues Auto, und hab viel Spaß damit!

Finanziert hast Du schon, warum machst Du Dir jetzt Gedanken, ob's richtig war?

Eine Frage: Wo kommst Du her!? Dein Deutsch ist gut!

Geschrieben

Hallo,

neeee,ich habe meine Frage nicht so richtig formuliert.(Hatte gestern Nachtschicht und war am Arbeitsplatz kurz vorm Einschlafen,sorry)Was ich eigentlich fragen wollte ,welche Vor- und Nachteile hat diese 3 Wege Finanzierung(änlich wie Leasing )im Vergleich zu einer normalen Finanzierung,und ob man vielleich beim Händler bessere Karten hat ,falls etwas mit dem Auto nicht stimmt,denn der muss das Auto nach Leasingzeit zurücknehmen.Es ist halt in seiner Interesse dass das Auto richtig repariert wird,oder?

Es interessiert mich halt,weil ein Arbeitskollege von mir sich 6-7 Monaten einen Golf Ver gekauft hat,und am Auto geht ständig was kaputt,Das Auto ist mehr in der Werkstatt als auf der Strasse,und da jedesmal was anderes kaputt ist,ist eine Wandlung ausgeschlossen.

Und da er das Auto per Finanzierung(normale Finanzierung) gekauft hat,wollte ich es wissen.

Damals vor 3 1/2 Jahren als ich den C5 gekauft habe,hat er mich belächelt,und immer wieder Witze über mein Auto gemacht,etwa der rostet,Werkstatt bester Freund....ts,ts,ts

aber NIE Probleme gehabt,26 Tkm bin damit gefahren,7 mal in Urlaub nach Kroatien,wen man bedenkt,dass die Strassen dort im A.... sind und der Sprit dort an den Tankstellen ist auch mit Wasser verdünnt.

aber Wer zuletzt lacht,lacht am besten!!!!

zu ahrensw

bin halt deutscher aber seit meinem 5 Lebensjahr lebte ich in kroatien(von 1981-2002).Sofort nach der Uni wollte ich mal meine richtige Heimat besuchen und meine Muttersprache(in meinem Fall Vatersprache :-)))) lernen,und bin geblieben.

Geschrieben
bubbaloo postete

und noch eine Frage.

Garantie Plus-Lohnt sich das überhaupt?Ich hatte von 04/02 bis 10/05 einen C5 3.0 V6 exclusive (war ein Neuwagen) ,bin damit in 3 1/2 Jahren fast 26000 km gefahren und hab NIE irgendwelche Probleme gehabt.

Das ist ja wohl eine netter Scherz. Ich habe gehört es soll Menschen geben

die in 3 1/2 Jahren min. das Sechsfache an den KM Leistung hinter sich

bringen. Dadurch bedingt ist die Abnutzung um ein vielfaches höher und

somit auch die Garantieleistung deutlich realisticher....

Ciao,

rediman

Geschrieben

... die Abnutzung kann auch bei geringer Km-Leistung hoch sein, bei meinem C8 15Tkm auf zwei Jahre ist auch das Sitzpolster gebrochen, welches bei anderen im Durchschnitt erst bei 30Tkm der Fall war. Serienmängel hingegen sind von der Km-Leistung völlig unabhängig (pfeifende Windschutzscheibe, Achsfehler,fehlerhafte Klimakanäle,...) da lohnt sich besonders für "Wenigfahrer" eine Garantieverlängerung, da manche Fehler erst nach zwei Jahren bemerkt werden.

ACCM Taxi Barbara
Geschrieben

Hallo Picasso,

hat man Dir auch erklärt, dass Du einfach zu schwer für den Sitz bist? Nein, ich mache keine Scherze......

Liebe Grüße

Barbara und das HD-Viehle, jetzt 411 000 km

P.S.: @ Bubbaloo hast Du Dich bei den 26 000 km in 3 1/2 Jahren verschrieben?????

Geschrieben

... man fing im wirklichen Scherz an mit "Schlüssel in der Tasche" und "zu schwer"... bin mit meiner Werkstatt aber sehr zufrieden, war aber schon oft davor das "Handtuch zu werfen" = den C8 abzugeben...

Geschrieben

Der eigentliche Kauf des Autos hat mit der Form der Finanzierung überhaupt nichts zu tun, daß sind zwei rechtlich unabhängige Verträge.

Dem Händler sind Leasingfahrzeug auch ziemlich egal, nach Ablauf der Leasingdauer hat ja nicht er sondern die Leasinggeschellschaft die Kiste an der Backe. Warum sollte er sich da ein "Extrabein" ausreißen um das Auto in besonders gutem Zustand zu halten?

Welche Form der Finanzierung die günstigste ist kann man wirklich nur im Einzelfall berechnen, da gibts zu viele Variablen um eine allgemeingültige Aussage zu treffen: Zinssatz des Kredits, Laufzeit, Preisgestaltung für den Kauf (bei besonderst günstigen Finanzierungen über die Autobank wird der Händler zur Kassse gebeten), Zinsen auf angespartes Eigenkapital usw.

Geschrieben

so ist das nicht richtig:

für freie leasinggesellschaften gilt das zwar, was du geschrieben hast, aber ein großteil der citroen-händler wickelt seine geschäfte über die konzernbank, die citroen bank ab. und von der bekommt er das fahrzeug am ende der laufzeit zum kalkulierten restwert berechnet. und deshalb sind leasingfahrzeuge alles andere als egal.

Gast gelöscht[132]
Geschrieben

ist aber auch nich weiter tragisch, er muß das Auto nur zum kalkulierten Restwert übernehmen! Dann spielen auch zuviel gefahrene Km keine Rolle!

Geschrieben

Hallo,

die Ballonfinanzierung hat gegenüber dem Leasing noch einen entscheidenden Vorteil: Du bist von einer Mehrwertsteuererhöhung nicht betroffen. Sowohl bei den Raten, als auch bei dem kalkuliertem Restwert am Ende der Laufzeit (wenn Du den Wagen übernehmen willst). Aber da muss man jedes Angebot natürlich erst mal vergleichen. Wenn man lange genug quengelt dann fällt dem Verkäufer meist doch noch eine Möglichkeit ein die (Leasing)Rate zu drücken.

gut n8

Lutz

Geschrieben

Hallo Lutz,

das mit dem nicht betroffenen der Mehrwertsteuererhöhung bei der Ballonfinanzierung musst mir mal näher erläutern.

Gruss

rediman

Geschrieben

@010:

nicht tragisch für wen???

wenn der händler ein fahrzeug zurücknehmen muss, das z.b. mit restwert von 10.000 euro bei 60.000 laufleistung kalkuliert war und dann 100.000 auf der uhr hat, dann ist es diesen restwert nicht mehr wert.

allerdings hat dann der zurückgebende kunde den minderwert zu begleichen.

im streitfall muss ein gutachten her.

generell: bitte erst mal sachkundig machen, bevor man falsche infos in die welt setzt!

@012:

beim leasing wird ein netto-restwert vereinbart. will der kunde dann das fahrzeug am ende der leasingzeit übernehmen (worauf er übrigens keinen rechtsanspruch hat!), wird ihm das fahrzeug endgültig verkauft. es findet also ein neuer kauf statt, und der unterliegt der dann gültigen gesetzlichen mehrwertsteuer.

erhöht sich diese, so wird auch der bruttopreis entsprechend teurer.

für vorsteuerabzugsberechtigte unternehmer kein thema, für privatleute und kleinunternehmer kann es aber teurer werden.

die ballon-finanzierung ist zwar ähnlich wie ein leasing gestrickt, hat aber rechtlich große unterschiede zu dieser:

der kunde wird hier eigentümer und finanziert das fahrzeug über eine feste laufzeit zu einem festen zins (und mietet es nicht wie beim leasing, wo der zins nicht offen gelegt wird).

die rückgabemöglichkeit wird ebenso wie die übernahmemöglichkeit bei vetragsschluss schriftlich fixiert. dabei werden ausgleichszahlungen bei mehr- oder minderkilometern geregelt sowie die vorgehensweise, wenn das fahrzeug in nicht vetragsgemäßem zustand zurückgegeben wird.

da es sich hier bereits um das eigentum des kunden handelt, gibt es keinen restwert im sinne des leasing, sondern eine schlussrate der bei der finanzierung. diese kann der eigentümer, wenn er übernimmt, einfach an die bank überweisen oder in einem neuen vertrag weiterfinanzieren.

auf jeden fall ist die schlussrate einfach eine offene finanzierungssumme, die nicht nach netto oder brutto unterschieden wird, da der kauf des fahrzeuges unter berücksichtigung und zahlung der mehrwertsteuer bereits zu vertragsbeginn stattgefunden hat. beim leasing findet eben zu diesem zeitpunkt kein kauf des kunden statt.

somit ist ein evtl. höherer mwst-satz am ende einer drei-sterne- oder ballon-finanzierung ohne bedeutung.

Geschrieben

Halo zusammen,

alles klar rediman? Der Leo scheint ein Mann vom Fach zu sein. Sooo ausführlich hätte ich es nicht erklären können.

Zwei Ergänzungen noch von mir, mit der Bitte um Berichtigung wenn ich was falsches sage: Der rechtliche Anspruch auf Übernahme ist in der Tat beim Leasing nicht gegeben. Ist gegen das Gesetz, weil es dann ein versteckter Kredit wäre, sagte mir letztens mein Händler. Sehr wohl aber kann der Händler die Weitergabe vertraglich zusichern, da er den Wagen nach der Laufzeit ja sowieso von der Leasinggesellschaft zurückkaufen muss/wird. Und was gibt es besseres für den Händler, als wenn ein Leasingrückläufer gar nicht erst wieder auf den Hof kommt, sondern einfach weiterfinanziert oder gekauft wird. (Ausnahmen gibt es natürlich).

Mein Händler hat mir schriftlich zugesichert dass wir unseren Leasing C3 (vor 4 Wochen erworben) zum festgelegten Restwert nach zwei Jahren kaufen können. Und das dollste: Er hat nicht in den Vertrag geschrieben: "Nettopreis plus der dann geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer", sondern hat uns den Bruttoverkaufspreis in den Vertag geschrieben mit den heutigen 16 %.

Finde ich ehrlich gesagt etwas merkwürdig, müsste aber, zu unseren Gunsten wasserdicht sein.

Die andere Sache: In den Leasingraten ist ebenfalls die Mehrwertsteuer enthalten. Im Falle einer Erhöhung während der Laufzeit, erhöhen sich auch die Raten. Aus einer monatlichen Rate von 232,- € werden dann plötzlich 236,-€ (bei einer 2 %igen Erhöhung). Nicht sooo viel aber bei einer vierjährigen Laufzeit, sind es dann im ungünstigsten Fall fast 200,- €. Liegt der Restwert dann bei 10.000,- € netto, müsste man dann schon 11.800,- berappen, statt der erhofften 11.600,- €.

Schönen Samstag noch

Lutz

Geschrieben

hallo lutz,

völlig korrekt, was du schreibst.

den rechtsanspruch auf übernahme gibt es nicht, aber natürlich kann jeder händler seinem kunden freiwillig eine solche zusage geben, was wohl auch gemacht wird. das geht natürlich nur, wenn er selbst als verkäufer auftreten kann am ende der leasingzeit, also eine leasinggesellschaft vorhanden ist, die dem händler das auto zurückverkauft. bei der citroen bank ist das so.

bei deiner vertraglichen vereinbarung hätte der händler dann bei einer zwischenzeitlichen MWST-erhöhung pech gehabt: sein ankaufpreis von der bank ist der netto-restwert (die mehrwertsteuer zieht er unabhängig von der höhe als vorsteuer), dann muss er aber beim verkauf an dich die gesetzliche mehrwertsteuer abführen, also auf den nettopreis aufschlagen.

ist diese dann nicht mehr 16%, sondern höher, muss er den nettoverkaufspreis entsprechend mindern, damit der vereinbarte bruttopreis noch stimmt - und würde also verlust machen.

korrekt ist auch, dass leasingraten entsprechend in der laufzeit brutto teurer werden können, was aber aufgrund der tatsache, dass ein gewerblicher leasingkunde in der regel vorsteuerabzugsberechtigt ist, keine auswirkungen hat.

wie es beim privatleasing ist, weiß ich nicht genau, da es rechtlich eine unterscheidung zwischen verbraucherkredit (leasing einer privatperson) und gewerblichem kredit gibt.

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