5. November 200520 J. Mich interessiert, ob die Montage von Reifen und/oder Felgen zur Wahrung der Neuwagengarantie zwingend vom Vertragshändler durchgeführt werden muß. Vom ADAC habe ich die Rechtsauskunft bekommen, daß zumindest der E r w e r b von Reifen nicht beim Vertragshändler erfolgen muß. Zur Montage habe ich leider (noch) nichts erfahren. Kennt sich da jemand aus? Wäre mir wichtig für den anstehenden Reifenwechsel. Die Citroen-Kompletträder sind ja schon in der Stahlversion sauteuer (u.a. wg. Michelin). Danke und Gruß, Andreas
5. November 200520 J. Ich habe bei 2,5 Mio km mit Citroen noch nie meine Reifen in der Vertragswerkstatt wechseln lassen.
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