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André Citroën Club

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Neue Fahrzeugpapiere - was man beachten sollte!

Hervorgehobene Antworten

Hallo liebe Citroenfreunde,

wie die meisten von Euch bestimmt schon gehört haben gibt es den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein seit dem 1. Oktober nicht mehr. Genauer: Wer ein Fahrzeug neu zulässt oder ummeldet bekommt nun die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) von der Zulassungsstelle. Diese Änderung wurde im Rahmen der Harmonisierung innerhalb der EU-Staaten verabschiedet und so sehen nun die Fahrzeugpapiere in allen 25 EU-Staaten gleich aus. Wissen muss man nun, dass immer nur noch die letzten zwei Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 aufgeführt werden. Es wird also schwieriger bis unmöglich die Historie des Fahrzeugs nachzuvollziehen. Der meiner Meinung nach viel größere Pferdefuß ist jedoch, dass viele Zulassungsstellen immer noch nicht die Änderungsabnahmen nach §19(3) von Ziffer 33 des Fahrzeugscheins nach Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 übertragen, so dass es bei der nächsten Hauptuntersuchung problematisch werden kann die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nachzuweisen. Das gleiche gilt natürlich auch für eine Verkehrskontrolle. Ebenfalls werden nicht mehr alle Reifengrößen aus den alten Fahrzeugpapieren übertragen. Lasst Euch also in jedem Fall den alten Fahrzeugbrief des Fahrzeugs von der Zulassungsstelle (natürlich entwertet) aushändigen und bewahrt diesen sorgfältig auf, um eventuellen Problemen vorzubeugen.

Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende,

Viele Grüße aus Schleswig-Holstein sendet Euch Marten

. . . noch einer aus S.-H. Warum also nicht am nächsten Sonntag (20.11.) zum Cit-Stammtisch in die "Borsteler Schmiede" in Borstel an der B432 HH-Segeberg?

Beginnt ca. 15:30 und jeder ist willkommen in unserer Runde

Gruß Peter aus NMS

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