13. November 200520 J. Seit einem halben Jahr fahre ich meinen ersten C5 II und bin unverändert begeistert. Nun brauche ich Winterräder. Die Größe 215/55 R16 wie sie als als einzige Größe im Schein des C5 II angegeben ist, ist ziemlich teuer und 195 Reifen täten es mir auch, zumal dazu ein aktueller Test vorliegt. Mein Citroenhändler sagt mir nun, ich dürfe seit neuestem auch 195/65 R15 fahren. Dazu gebe es ein neues Teilegutachten des TÜV. Durch die geänderten Vorschriften in der EU, die seit Oktober auch in D gelten, müsse die Reifengrösse nicht mehr im Schein eingetragen sein. Ich solle aber die Seite aus dem TÜV- Gutachten mitführen. Könnt Ihr das bestätigen? Wo kann man darüber evtl. nachlesen? Möchte keinen Ärger mit irgendjemandem haben, wenn ich mit Räder unterwegs bin, deren Größe nicht im Schein stehen. Lieben Dank an die Profis bzw. die, die sich mit den immer weiter ausufernden Vorschriften in unserer Welt auskennen! Joachim3
13. November 200520 J. Das ist nur dann zutreffend, wenn du bereits Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 besitzt, also keinen Schein und keinen Brief mehr. Je nach Gutachten (bei Citroen anfordern) genügt es tatsächlich die Betriebserlaubnis mit/ohne Anbaubegutachtung mitzuführen. Manfred
13. November 200520 J. ManfredK posteteDas ist nur dann zutreffend, wenn du bereits Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 besitzt, also keinen Schein und keinen Brief mehr. Je nach Gutachten (bei Citroen anfordern) genügt es tatsächlich die Betriebserlaubnis mit/ohne Anbaubegutachtung mitzuführen. Manfred Dsa ist im Moment noch eine Frage wo Du selbst bei TÜV und Zulassungsstelle verschiedene Antworten bekommst. Ich habe die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 Und Teil 2 aber keiner gibt Dir eine 100% Antwort. Im letzten ADAC Heft Stand aber Zitat Seite 8" Im Zweifelsfall müssen übrigens bei Kontrollen die Beamten den Beweis führen, dass die Ausrüstung nicht zulässig ist" Siehe auch www.adac.de unter auto&motorrad, KFZ-Zulassung Ingo
13. November 200520 J. Ich habe durch die Eintragung der LPG-Anlage am 07.10. neue Papiere bekommen, wo die bisher im alten Schein als 2. Garnitur eingetragenen 205/50R16 90V auf 6.5"-Felge fehlen. Offiziell also nur noch 205/50R17 89W. Dann habe ich mir Winterreifen 205/55R16 90H auf Felge 7"x16 montieren lassen. Hierfür bekam ich dann notwendigerweise eine TÜV-Abnahme für 51.20€. Diese muß ich nun im Winter immer mitführen. Eine Eintragung in die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 entfällt mangels Platz. Es ist auch richtig, dass die kontrollierende Polizei den Beweis führen muß, dass etwas nicht zulässig ist.
13. November 200520 J. Laut KBA muss der Fahrzeugführer nachweisen dass das Fahrzeug der BE entspricht (durch Gutachten, Freigaben, ABE und sonstiges). Nicht die Polizei ist nachweispflichtig. Aus einem ähnlichen Grund haben wir das Thema Eintragungen in einem Motorradforum ausführlichst diskutiert, da bei Motorrädern ja noch eine Reifenbindung existiert. Dort gibt es auch Links zum KBA und zu Verwaltungsvorschriften rund um Teil 1 und 2.. http://www.honda-board.de/forum/thread.php?threadid=22749 Manfred
13. November 200520 J. Siehe hier: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/Auszug_Jahresbericht_Zulassungsdokumente.pdf
13. November 200520 J. Lieber Joachim! Auf Anfage bei Citroen bekam ich das Gutachten des TÜV Nr 32TG0901-02 von Citroen zugesand. Hierin sind alle Rad-Reifenkombinationen für sämtliche C5 (D(=alt)und R(=neu) aufgelistet. In diesem Gutachten steht außedem, daß nach Umrüstung die BE erlischt wenn nicht unverzüglich Abnahme nach §19 Abs 3 StVZO erfolgt.Hienach bekommst du eine Bestätigung vom TÜV, die mitzuführen ist. Bei nächster Gelegenheit kann man das in die Papiere einttragen lassen (wie auch bei einer Anhängerkupplung o.ä.). Ein Punkt, bei dem man aber aufpassen muß, das ist die Felge. Diese muß genügend Radlast aushalten. Mit der Stahlfelge im Gutachten dürfte nichts passieren. Wenn du einen cleveren Cit hast, sollte der für dich alles erledigen können, einschließlich der Abnahme , zumal wenn er 1x/Wo den TÜV o Dekra auf dem Hof hat. Ich habe umgerüstet und so ca 400 Euro gespart. Jetzt Posten sicher wieder all die, die zuviel Geld haben und ein empfindliches Auge und begeistert über ihre Unterbodenbeleuchtung berichten - Sorry, Scherz
14. November 200520 J. ManfredK posteteLaut KBA muss der Fahrzeugführer nachweisen dass das Fahrzeug der BE entspricht (durch Gutachten, Freigaben, ABE und sonstiges). Nicht die Polizei ist nachweispflichtig. Aus einem ähnlichen Grund haben wir das Thema Eintragungen in einem Motorradforum ausführlichst diskutiert, da bei Motorrädern ja noch eine Reifenbindung existiert. Dort gibt es auch Links zum KBA und zu Verwaltungsvorschriften rund um Teil 1 und 2.. http://www.honda-board.de/forum/thread.php?threadid=22749 Manfred Denke das der ADAC gut informiert ist. Mein Freundlicher sagt das sie demnächst eine Tagung zu diesem Thema haben und er dann genau Bescheid weiß. Ich habe auch die Cit Freigabe wo drin steht das alles Eingetragen werden muß, sie stammt aber aus der Zeit vor den neuen Papieren. Müssen wir mal abwarten denke ich. Grüße Ingo
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