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Es hat mich erwischt......


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Geschrieben

... in Form eines Mitsubishi. Fährt der mir doch glatt auf mein linkes Vorderrad.

So geschehen heute auf unserem Lidl Parkplatz. Ich fahr Richtung Ausfahrt, der andere hatte die gleiche Idee. Nur leider ohne meine Vorfahrt zu beachten.

Ergebnis: Seine Schnauze is hin. Bei mir hat er glücklicherweise alle um das Rad liegenden Karrosseriteile verfehlt, nur meine Radkappe is Matsch. Wies mit der Spur aussieht wird mein Freundlicher am Freitag checken.

Versicherungstechnisch is alles geklärt zum glück.

bin mal gespannt was sich ergibt, werds dann hier posten.

accm mariusböffgen
Geschrieben

Hi Christian, mein Beileid. Tip: Lass Dein Auto genauestens vermessen, wenn der Achsträger oder die Lenkung/Gelenke was abgekriegt haben, wirst Du nie mehr froh damit, wenn das nicht ordentlich repariert wird. Auch wenn Du froh bist, daß er "nur" das Rad getroffen hat, das kann manchmal schlimmer sein als ein Blechschaden. Möcht Dich nicht verrückt machen, sondern nur darauf hinweisen, daß man mit auf diese Art verursachten verdeckten Schäden ganz schön Ärger haben kann. Also nicht nur Spur vermessen, sondern auch Sturz, Radstand, Abstand Räder/Karosse, Lenkgelenke, Spurstangen, Antriebswelle kontrollieren etc.

Schau genau hin bzw. lass genau hinschauen und viel Glück!

Gruß M.

Geschrieben

Keine Angst, ich lass den Wagen nicht von der Bühne bis die mir absolut grünes Licht geben, bzw bis alle möglichen Schäden entdeckt wurden. Wenn ein Schaden da is, dann zahlt der den auch!!!

Allerdings war der Aufprall nicht wirklich hart, demnach bin ich guter Hoffnung daß nix größeres dran ist

Geschrieben

Ich hab mal einen Ford Focus mit meinem Xantia erwischt, der sich mir einfach so vor die Nase geschmissen hatte. Obwohl ich den nur mit 15 km/h erwischt habe, stand hinterher das Rad des Ford schief (extrem negativer Sturz). Da ich aber nicht schuld war, musste der Ford-Fahrer das selbst zahlen...

Gruß

Fred

Gast gelöscht[132]
Geschrieben

Hallo Christian!

Was kaufst Du auch bei Lidl ein? Wärst man lieber zu Feinkost Albrecht gefahren!

Geschrieben

Hallo,

wenn Du versicherungstechnisch alles geklärt hast, hast Du Glück gehabt. Das solltest Du Dir unterschreiben lassen (das Schuldanerkenntniss). Denn rechtlich gesehen hat man darauf keinen Anspruch, denn selbst wenn vor einem Parkplatz das Schild "Hier gilt die StVo" abgebracht ist, kann keiner auf sein Recht pochen. Es handelt sich um einen Irrglaube wenn jemand meint, dies würde durch "die Freundlichen" auch so gesehen. Auf einem privaten Parkplatz (und das ist der Lidl-Parkplatz) würde es vor Gericht zu einer Schadenteilung kommen (in der Regel 50/50). So ist es mir passiert (mein Auto wurde von links angefahren). Eine "Vorfahrt" gibt es auf einem privaten Parkplatz nicht! Dies ist eine Aussage meines Anwalts. Auf einem öffentlich-rechtlichen Parkplatz sieht das natürlich anders aus.

X

Gast gelöscht[132]
Geschrieben

...so isses! Auf einem privaten Parkplatz (und um einen solchen handelt es sich hier) gilt "Rechts vor Links" nicht, sondern gegenseitige Rücksichtnahme und im Zweifelsfall Verständigung durch Handzeichen, Blickkontakt, etc., etc.!

Geschrieben
ahrensw postete

Hallo Christian!

Was kaufst Du auch bei Lidl ein? Wärst man lieber zu Feinkost Albrecht gefahren!

Bei Albrecht wäre ich auf Grund der Parkplatzanordnung der gewesen der von links kommt, in sofern geh ich doch lieber zu LIDL ;-)

@all: zum Glück kannte der die Parkplatzregeln auch nicht, er is sofort auf alles eingegangen, Schuldeingeständnis etc.

Hab gestern abend nochmal mit ihm telefoniert, Kostenvoranschlag kriegt er Ende der Woche.

Spur scheint dennoch leicht verzogen zu sein. Der Wagen fährt zwar normal, aber die Servolenkung am linken Vorderrad schafft etwas mehr als sonst, hab ich zumindest das Gefühl

Gast gelöscht[132]
Geschrieben

Ich wünsche Dir, das er bei seinem Schuldeingeständnis bleibt! Aber..., sollte er wider Erwarten einen Anwalt aufsuchen, wird dieser das "Schuldeingeständnis" auf Verwirrtheit und Schock durch den plötzlichen Unfall zurückführen, und es widerrufen!

Die Rechtsprechung neigt in einem solchen Fall dazu, beiden Fahrern, wie oben schon erwähnt, die Schuld aufzulasten, weil es auf privaten Parkplätzen keine Verkehrsregeln gibt! Alle sind Gleichberechtigt!

Es sei denn, Du kannst dem Unfallgegner nachweisen, das er vorsätzlich gehandelt hat!

Geschrieben

Sagen wir mal so, ich kann anhand von Zeugenaussagen zumindest nachweisen, daß er sich nicht an die auf einem Parkplatz übliche Geschwindigkeit gehalten hat. Hätte er das getan hätte er locker rechtzeitig bremsen können.

Ich hingegen wollte gerade vom Parkplatz schweben und war entsprechend langsam. deswegen stand ich auch sofort

Geschrieben

Ich finde dieses Hin und Her in solchen Angelegenheiten sowieso unverstaendlich. Wieso habe ich eigentlich eine Versicherung ?

Da bezahle ich jedes Jahr fuer eine Versicherung und wenn ich die brauche , benutzte ich diese nicht.

Ich weiss, das machen die nur, damit die nicht dann spaeter mehr bezahlen muessen, aber wenn ich mir ein Auto kaufe , muss ich halt mit diesen Ausgaben rechen.

Ich habe genau das Gleiche einmal auf einem Parkplatz gehabt und da der Andere zum Rechtsanwalt gelatscht ist,obwohl der in mir reingeheizt ist, haben die es tatsaechlich geschafft , dass jeder seinen Schaden selber zu bezahlen musste.

Ich persoenlich mache so etwas nie. Wenn ich jemandem einen Schaden zufuege, stehe ich dazu und uebernehme die Konsequenten. Da ruf ich kurz bei meiner Versicherung an und fertig. Den Stress mit Rechtsanwalt usw. mache ich mir nicht.

MARKOS - Thessaloniki - immer noch Sonnig - 17 Grad

Geschrieben
MARKOS postete

Ich persoenlich mache so etwas nie. Wenn ich jemandem einen Schaden zufuege, stehe ich dazu und uebernehme die Konsequenten. Da ruf ich kurz bei meiner Versicherung an und fertig. Den Stress mit Rechtsanwalt usw. mache ich mir nicht.

MARKOS - Thessaloniki - immer noch Sonnig - 17 Grad

So sollte es normal auch sein. Kann ja nicht angehen, daß ein anderer auf seinem Schaden sitzen bleibt, weil man selbst nicht aufgepasst hat.

Aber auf zuvorkommendes und ehrliches Verhalten in so einer Situation kann man sich heutzutage leider nicht mehr verlassen.

Gast gelöscht[132]
Geschrieben

Hab ich auch 'ne Storry:

Vor einem halben Jahr ist mir eine Frau mit so einem "Möchtegernjeep" beim rückwärts Einparken mit ihrem Hamsterhaken gegen mein Viselchen gedonnert - dicke beulige Schramme in Stoßstange und Nummernschild - aber sie ist nicht abgehauen, sondern stand weinend bei meinem Viselchen. Nach Begutachtung des Schadens, und der Erkenntnis, das da eh nichts zu reparieren ist, habe ich sie mit Lehrerhafter Mine angesehen, und ihr gesagt, das sie halt nächstes Mal besser aufpassen soll!

Da hat sie sich tausendmal unter noch heftigerem Weinen bedankt - es war mir schon fast peinlich!

Ein paar Tage später fährt meine Frau mit dem Picasso rückwärts von einem Parkplatz, streift den Kotflügel eines sechs Jahre alten Golfs, der im Parkverbot stand, und hat dieser Karre eine wirklich "nur" zu fühlende Miniaturbeule verpasst. Die Frauen waren sich schnell einig (Frauen sind anders, als Männer), ich sollte mir den Schaden ansehen und beheben!

Doch dann betrat der Ehemann der Frau die Bühne - ein Anruf bei mir - Mordsgezeter - Verlust der guten Erziehung bei ihm - Golf in die Werkstatt!

Das Ende der Geschichte! Die Werkstatt hat sich eine goldene Nase mit diesem lächerlichen Schädchen verdient, in dem sie den Golf mit einer Reparatur inklusive Lackierung in Höhe von fast 900,00 TEUROS aufwertete! Trotz meiner Einwände und Gutachter, zahlte die Versicherung, und ich habe Rabattverlust!

Quinteszenz der Geschichte: "Was ich selber denk und tu, trau ich auch den anderen zu" ist Quatsch - die Welt ist ungerecht!

Der schwebende Robert
Geschrieben

So eine Story habe ich auch:

vor Jahren fuhr meine Frau linksabbiegenderweise in eine zweispurige Straße (je Richtung). Aus der Gegenrichtung bog dummerweise eine andere Frau auch in diese Straße (dann rechts rum) ab. Fazit: beide Autos der zwei Frauen berührten sich auf der linken Spur...

Nach kurzem Gespräch kam ich mit der fremden Frau überein, dass ich den Schaden an ihrem Auto selber behebe. Bei ihrem älteren Peugeot 205 war der linke Blinker hin sowie am Kotflügel ein leichter Blechschaden. Ein neuer Blinker vom Schrott, ein Hammer plus Holz und ein Lackstift reichten aus. Puh!

Von einer fachgerechten Unfallschadenbehebung kann keine Rede sein, und hinterher war mir die Sache dann leicht unangenehm. Aber trotzdem war die 205-Fahrerin zufrieden mit dieser Lösung.

Grüße,

Geschrieben
ahrensw postete

Doch dann betrat der Ehemann der Frau die Bühne - ein Anruf bei mir - Mordsgezeter - Verlust der guten Erziehung bei ihm - Golf in die Werkstatt!

Das Ende der Geschichte! Die Werkstatt hat sich eine goldene Nase mit diesem lächerlichen Schädchen verdient, in dem sie den Golf mit einer Reparatur inklusive Lackierung in Höhe von fast 900,00 TEUROS aufwertete! Trotz meiner Einwände und Gutachter, zahlte die Versicherung, und ich habe Rabattverlust!

Komisch - eine erschreckend ähnliche Geschichte ist meiner besten mit einem nicht einmal sichtbaren Schaden passiert. Das Gegnerauto war (soweit man das aus dem Gezeter in Wort und Schrift herauslesen konnte) kurz vor dem Totalschaden, die Versicherung phlegmatisch (wegen so einer Kleinigkeit brauchen wir keinen Gutachter) und der Rabattverlust mit inklusive. Wenn ich vorher wüßte, daß ich sowiso blechen muß, dann kann man auch gleich einen richtig ordentlichen Schaden verursachen, herrschaftzeiten nochamal... :-/

ACCM Simone Langenfeld
Geschrieben

Zum Thema Schuldanerkenntnis: Nach den AKB (Allgemeine Kraftfahrtbedingungen) §7, Abs. II, 1 heisst es: "Bei Haftpflichtschäden ist der Versicherungsnehmer nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Anspruch ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen."

Also: Niemals, wirklich niemals so einen Wisch unterschreiben, der Versicherer kann die Leistung verweigern. (Sprich: Im Rahmen der Verkehrsopferhilfe den Schaden regulieren, jedoch Regress bis 5.000 € beim Versicherungsnehmer nehmen).

Denn anders als in der privaten Haftpflichtversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene. D. h., dass das Verhältnis zwischen Anspruchsteller und Versicherungsnehmer erstmal nicht vorhanden ist, sondern nur eines zwischen dem Anspruchsteller und dem Versicherer.

@1: Hoffentlich zickt der gegnerische Versicherer nicht.....Viel Glück!

Gruss,

S.L.

Geschrieben
ACCM Simone Langenfeld postete

@1: Hoffentlich zickt der gegnerische Versicherer nicht.....Viel Glück!

Gruss,

S.L.

Danke, das hoff ich auch

Geschrieben

So, komme grad von meinem Freundlichen. Spur vermessen, Spur gerichtet, Rad ausgewuchtet. Ansonsten alles gecheckt und für unbeschädigt befunden. 140 Euronen sind dafür angefallen. Und bei dem Lächeln der freundlichen BüroCitonistin vergisst man das auch schnell wieder. ;-)

Aber der Kostenvoranschlag für die Behebung der Kratzer an Stoßstange und Frontschürze sowie einer neuen Radkappe (oder Radzierblende wie man so schön sagt) hat mich fast umgehauen, 626 Euro. Der Unfallgegner wird sich freuen. ;-)

Bin mal gespannt wie er darauf reagiert.

Fortsetzung folgt.....

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