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Schnee-Crash mit Ente = bald Gutachter-Ärger?


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Salût,

traurig, traurig,

heute früh ist meiner Frau so ein unfähiger Golfpilot bei Schnee in die Ente gecrasht. Hab das Auto noch nicht angesehen, aber mindestens der Kotflügel vo. li. uns die Lampen sind hinüber, die Spur hat womöglich auch was abbekommen. Schlimmstenfalls aber auch der Rahmen gestaucht (der Aufprall war nach ihrer Angabe recht heftig).

Das Ärgerliche dabei: Die Ente war nicht sonderlich prachtvoll, aber super-gesund untenrum (ungeschweißt!!) und innendrin und vor allem keine zwei Wochen in unserem Besitz... Hat 1200 Euro gekostet. Jetzt befürchte hinsichtlich der gegnerischen Versicherung natürlich das Schlimmste.

Hat jemand Erfahrungen mit Gutachtern in solchen Fällen?

Merci,

Stefan

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hallo,

wenn der unfallgegner eindeutig schuld hat, steht es dir frei zu 100% kosten der gegnerischen versicherung ein gutachten bei einem gutachter deiner wahl zu machen.

dann kann die versicherung das gutachten natürlich anzweifeln und ihren eigenen gutachter schicken.

bekommen tust du so oder so nur den zeitwert + die kosten des gutachtens, das du vorfinanzierst, solltest du auf eine reparartur bestehen, so wirst du auf manchen kosten selber sitzen bleiben.

man kann aber mit versicherungen reden: z.b. kannste einen deal anbieten, sagst dass du das auto ja erst zwei wochen hast, 1.2oo bezahlt hast und dann natürlich noch kosten hattest, zulassung etc.

dann biete ihnen an, die sache mit einer zahlung von 1.4oo euro z.b. abzuwickeln, als alternative verweist du natürlich auf den gang zum gutachter.

da die gutachterkosten auch hoch sind, kann es gut sein, dass die versicherung sich darauf einlässt.

grüsse, kris

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Hallo Kris,

Wenn ich wenigstens den Kaufpreis sicher hätte, dann wär das schon was. Darauf wollte ich gar nicht hoffen, bei dem, was teutsche Inschenöre so im Allgemeinen von Enten halten. Natürlich muß der Rahmen i.O. sein, sonst haben wir trotzdem verloren. Wär echt schade um das gute Stück.

Und natürlich danke für die Auskunft!

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Hallo,

mir war seinerzeit so ein Japaner in den geparkten Xantia gerauscht.

Mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung hast du g a r n i c h t s zu tun, auch wenn das von der Versicherung mehr oder weniger plump gerne anders dargestellt wird. Ich bin damals zu einem Sachverständigenbüro gefahren, von dem ich später hörte, daß mein Citroën - Händler seine Kunden dort gerne hinschickt (zwincker...).

Der Wagen wurde dort sehr professionell beurteilt. Es wurde die Ausstattung exakt erfaßt und der Pflegezustand genauestens erfragt. Dann wurde eine ausführliche Reparaturliste erstellt und eine Wertminderung des Fahrzeugs berechnet, die mir von der Versicherung anstandslos ausgezahlt wurde.

Natürlich kannst Du das bei deinem 2CV vergessen, aber Du fährst mit einem eigenen Gutachter in jedem Fall besser als mit dem der gegnerischen Versicherung. Ich halte Dir auf jeden Fall die Daumen, daß die Summe, die Du erhältst, ausreicht, den Wagen wieder herzurichten.

Oder fragst Du den, der Dich gerade getreten hat, was er wohl meint, wie sehr Dir das weh getan hat? Zum totlachen komisch...

Gernot

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Ich kann Dir auch nur raten, zu einem Gutachter DEINER Wahl zu gehen. Es darf Dir NICHT vorgeschrieben werden, zu welchem Du gehst. Ich war damals bei der DEKRA, und ich hatte nichtmal Kosten, denn das haben die alles mitbearbeitet und bei der Versicherung des Unfallgegners abgerechnet.

Natürlich gilt das nur, wenn Du nicht schuld bist.

Viel Erfolg

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Wenn das Kaufdatum nahe dem Unfall liegt und der Kaufpreis schriftlich mit Vertrag beweisbar ist, sag dem Gutachter Deiner Wahl auch das Du die Vorstellung hast diesen Betrag zu kriegen, wenn er gleich abwinkt schick den Gutachter nach Hause, eine telefonische Voranfrage und Einschätzung der Sympatie zu Citroenoldis solte ein Auswahlverfahren möglich machen. Leg auch evtl. Oldimermarktberichte o.ä. mit bei. Such Verkaufsanzeigen mit einem höheren Wert und zeig diese.

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kann Dir da nur empfehlen, einen vernünftigen Gutachter zu bestallen- hatte vor drei Jahren einen Crash mit der Ente, der Gutachter hat sie 100 mark unter Wiederbeschaffung geschätzt: "gibt es ja nicht mehr häufig... in dem Zustand!" Waren vor 4 Jahren exakt 3650 Mark. dafür habe ich sie dann auch restauriert- neuer Rahmen, Boden und so.

Gutachter war Herr W***hoff aus Wermelskirchen, fährt selbst keinen Mainstream oder *Rentnerglück= c-Kl*, sondern Subaru 4WD. War beeindruckt und hat mir auch beim Seitenschaden des XM einen sehr fairen Kurs gemacht. also im besten Sinne eine gute Sache!! Tschöö!

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Salût alle zusammen,

erst nochmal danke für die rege Anteilnahme und Hilfe :)

Kurzer Zwischenbericht:

Mittlerweile habe ich mir selbst den Schaden angesehen (soweit das ohne Tageslicht möglich ist) und muß sagen, sieht gar nicht so wild aus, aber... die Stoßstange ist halt in Mitleidenschaft gezogen und verbogen, und obwohl ich nichts dergleichen sehen konnte, besteht halt die Gefahr, daß der Rahmen jetzt ne Macke hat. Ich denke, jetzt heißt's hop oder top. Mal sehen, was die Werkstatt meint.

Übrigens:

1.) der TÜV war bei Kauf neu (1/05) und

2.) meine Frau trifft ziemlich genau 0% Mitschuld - sie ist VOR dem Unfall sogar weit rechts raus gefahren und hat vor einer Verkehrsberuhigungs-Engstelle mit Rampe angehalten, weil schon von weitem zu sehen war, daß der Unfallverursacher mit überhöhtem Tempo unterwegs war. Der hat sie dann über die Rampe schleudernd vo. li. mit dem Heck erwischt, und das in einer Tempo 30-Zone auf gerader Strecke! Einziges Problem, das in der Hinsicht noch kommen könnte, ist, daß sie wg. Terminnot keine Polizei gerufen hat.

Merci & Gruß,

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hallo,

da täuscht du dich!

wenn deine frau die polizei gerufen hätte, hätte sie evtl. sogar noch ein bussgeld zahlen dürfen.

warum?

weil es mittlerweile so ist, dass autofahrer bagatellschäden bis 750 euro glaube, untereinander regeln müssen, erst bei personenschäden soll die polizei gerufen werden.

es gab schon fälle, in denen wg. parkremplern dann der geschädigte erstmal zahlen durfte, weil er aus unsicherheit die grünen geholt hat.

hätte der geschädigte allerdings begründeten verdacht, dass der verursacher z.b unter alkohol oder drogen steht, dann darf er die grünen helfer bestellen.

alles nicht so einfach wies ausschaut.

grüsse, kris

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