24. November 200520 J. Hier der vollständige Text zur nur für Österreich geltenden Sonderregelung der Tagfahrlichtschaltung auf die sich Xlight bezieht: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media/361/179713_0008_05_licht_am_tag.pdf M.f.G. Ronald
25. November 200520 J. Hallo Allerseits! Nach Auskunft des TÜVs in DL ist der Einbau und Betrieb des XLight erlaubt. Gruss, Helge
25. November 200520 J. Hallo an alle, würde jetzt gern mal Nägel mit Köpfen machen. Schreibt mir bitte eine E-Mail wenn ihr ernsthaft an der Lösung interessiert sein die Xlight da anbietet. Ich selber bin der erste :-). Würde mich dann verbindlich ( schriftlich ) beim DÜV oder Dekra schlau machen und mich auch bei Xlight schlau machen ... vielleicht bekommen wir ja nen Massenrabatt. Dazu brauch ich aber zahlen von unserer Seite her und Daten. Schickt mir bitte die E-Mail mit Auto- und persönlichen Daten. bis dann Jetiator
25. November 200520 J. vielleicht hilft es ja meine E-Mail Adresse noch anzugeben ;-) MeissnerThomas@t-online.de Als Betreff gebt bitte "Citroen" ein ... sonst landet es evtl. im Spam ... ;-)
25. November 200520 J. Wie ich schon schrieb: in Deutschland hat der TÜV keine Einwände. Habe mir daher vorhin ein XLIght bestellt.
25. November 200520 J. volker1930 posteteHallo, wie in #011 versprochen, hier die (schnelle) Antwort von Xlight: Hallo, ich fahre einen in Deutschland zugelassenen Citroen C5I Hdi 2.2 Kombi, Baujahr 22.7.2003, Orga 09752. Das Fahrzeug hat Xenonscheinwerfer und automatische Lichteinschaltung. Zu der automatischen Lichteinschaltung habe ich auf Ihrer Homepage gelesen, daß dies kein Problem sein soll. Allerdings fand ich den Hinweis, daß Ihre Technik nur für Halogen-Scheinwerfer geeignet ist. Frage: 1. Ist eine Version für Xenon-Scheinwerfer erhältlich oder geplant? Nein. Das Verfahren der Pulsweitenmodulation ist nur direkt für den Glühwendel der Lampe geeignet. Bei Xenonlicht gibt es in eigenes Steuergerät, das diese Art der Versorgung nicht verträgt. 2. In Deutschland ist es noch keine Pflicht, mit Tageslicht zu fahren - aber wohl geplant. Sind Ihnen irgendwelche Änderungen an der geplanten deutschen Gesetzgebung gegenüber der Östreichischen bekannt? Soweit wir wissen, gibt es noch keine Bestimmung, die den alleinigen Betrieb der Abblendscheinwefer (ohne restl. Beleuchtung) für den Tagfahrbetrieb dezidiert gestattet. 3. Wie sieht es bei Selbsteinbau mit der Fahrzeuggarantie aus, ich habe noch 2 Jahre gekaufte Zusatzgarantie? Dies ist ein schwieriger Themenkreis. Ansatzweise könnte ich Ihnen aus dem Österreichischen Recht etwas dazu sagen - da dies für Sie sowieso nicht relevant ist, möchte ich Sie hier an fachlich kompetente Stelle verweisen! z.b. Ihr Automobilclub. Ihre Lösung mit reduzierter Lichtleistung und abgeschalteter "restlicher" Beleuchtung finde ich einwandfrei. Danke Mit freundlichen Grüßen Volker Möbius Stefan Giselbrecht X.LIGHT Team www.xlight.at Danke für diese umfassende Information, insbesondere auch zum Xenonlicht.
26. November 200520 J. @ Helge Peters Welcher TÜV erlaubt die Nutzung des Ablendlichts als Tagfahrlicht? Ich habe keine Lust mit der Polizei über den Helligkeitsunterschied zwischen dem Pseudo-Tagfahrlicht und dem Ablendlicht zu diskutieren. Selbst Xlight verweist hier auf die Eigenverantwortung des Anwenders, dass die Grenzwerte für das Ablendlicht eingehalten werden müssen. Wer prüft im "Ernstfall" die Helligkeit? Ein Ausgleich mit helleren Lampen (+30%/+50%) bringt dann nichts, da das Abblendlicht trotzdem heller ist? Ohne Dimmung (Pulsweitenmodulation ???)würde das System dann auch bei Xenon funktionieren. http://www.roboternetz.de/wiki/pmwiki.php?n=Main.PWM M.f.G. Ronald Xsara 1.8 SX Break
26. November 200520 J. Ronald postete@ Helge Peters Ohne Dimmung (Pulsweitenmodulation ???)würde das System dann auch bei Xenon funktionieren. Hallo Ronald, ich habe wegen der Dimmung und Xenon noch mal eine Anfrage an Xlight gestellt, ob es möglich sei, die Dimmung abzuschalten und das Gerät dann doch bei Xenon einsetzen zu können - werde über die Antwort berichten. Warum hast Du bei "Pulsweitenmodulation" drei Fragezeichen gesetzt? Was verstehst Du dabei nicht? Gruß Volker
26. November 200520 J. Ronald posteteWelcher TÜV erlaubt die Nutzung des Ablendlichts als Tagfahrlicht? Habe mit dem TÜV in Pinneberg gesprochen Helge
27. November 200520 J. Hallo, auf meine in #032 angekündigte Anfrage bei Xlight, ob es eine Variante ohne Dimmung gibt, die dann auch bei Xenon eingesetzt werden könnte, kam heute die Antwort: Nein, eine derartige Variante ohne Dimmung ist derzeit nicht vorhanden. Schade eigentlich! Damit hat sich die Teilnahme der in #027 angekündigten Sammelbestellung für mich erledigt. Gruß Volker
28. November 200520 J. @ volker1930 Anfangs konnte ich mit dem Begriff PWM nicht anfangen. Der Link war dann hilfreich: http://www.roboternetz.de/wiki/pmwiki.php?n=Main.PWM M.f.G. Ronald Xsara 1.8 SX Break
28. November 200520 J. ----------------------------------- @donpedro: da steht doch ganz eindeutig, daß "Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts auf einen für das Abblendlicht unzulässigen Wert absenken (Dimmung), sind nicht erlaubt." Punkt. Damit ist das X-Light in Österreich verboten. Aber es scheint sowieso noch erheblicher Schulungsbedarf bei den Ordnungungshütern zu bestehen, das habe ich jedenfalls vor kurzem mit meinen Hella-Tagfahrlichtern an der Grenze (ratet mal zu welchem Land ?) erlebt. Auf die erste Diskussion mit unseren Grünbefrackten warte ich noch... Ich empfehle richtige Tagfahrlichter, die haben eine ganz normale (EU-)Zulassung, die man ahnungslosen Polizisten bei Bedarf unter die Nase halten kann. Kosten auch nicht viel mehr, und der Ärger ist keine 20� Einsparung wert. Bernd -------------- Y$ 2.5 ----------------------------------- Warum kann ich dies nur in meiner Mail lesen? M.f.G. Ronald Xsara 1.8 SX Break
28. November 200520 J. Ronald posteteauf einen für das Abblendlicht unzulässigen Wert absenken Hallo, diesen Passus habe ich auch gelesen. Aber, was ist ein "unzulässiger Wert" beim Abblendlicht? Wenn ich da an Mopeds/Mofas mit 25W-Scheinwerfern denke - die fahren doch nach der gleichen STVZO. Gruß Volker
29. November 200520 J. Bevor Geld für XLight ausgegeben wird, sollte man wohl erst mal abwarten, ob und vor allem in welcher Form das Tagfahrlicht in D vorgeschrieben wird: vielleicht ist dann ja die Ösi-Variante ohne Stand- und Rücklicht bei uns illegal. Die Aktivitäten der Fa. Hella deuten aber z.Zt. nicht darauf hin. Und die dürften am besten wissen, was kommt...
29. November 200520 J. Ronald postete----------------------------------- @donpedro: da steht doch ganz eindeutig, daß "Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts auf einen für das Abblendlicht unzulässigen Wert absenken (Dimmung), sind nicht erlaubt." Punkt. Damit ist das X-Light in Österreich verboten. [....] Bernd -------------- Y$ 2.5 ----------------------------------- Warum kann ich dies nur in meiner Mail lesen? M.f.G. Ronald Xsara 1.8 SX Break Ich hab den Post gelöscht, weil ein Fehler drin war. (wer lesen kann.. usw.) Der Fehler war "in Ö.. verboten", weil verboten sind nur unzulässige (in diesem Fall zu niedrige) Werte für Abblendlicht. Wenn man Abblendlichter so weit runterdimmt, daß die vorgeschriebene Mindesthelligkeit unterschritten wird, ist das so legal wie gewisse Xenon-Umbauten. Wenn der Grenzwert noch eingehalten wird, könnte das ok sein. Eine gute technische Lösung ist das aber nicht wirklich, weil Glühlampen stark nichtlinear sind und deswegen auch gedimmt noch viel Strom brauchen. @ volker1930: Mofascheinwerfer haben natürlich andere Grenzwerte. Bernd ----------------- Y$ 2.5
29. November 200520 J. Wer ganz genau wissen will, welche Leuchten er in D an welches Fahrzeug schrauben darf kann Hier nachsehen (Pdf Datei, ca. 500 kb)
29. November 200520 J. Hallo, wo seht ihr da Probleme? Das ganze Geld, das ihr für zusätzliches Tagfahrlicht, Dimmungsschaltungen etc und pipapo ausgeben wollt, könnt ihr doch getrost in Treibstoff stecken. Der Mehrverbrauch durch eingeschaltetes Fahrlicht (Abblendscheinwerfer, Standlicht, Kennzeichenbeleuctung, Rücklicht) beträgt ca. 0,1 l auf 100 km. Das sind ca. 0,12 Cent pro Kilometer bei Super. Rechnet mal nach, wie weit ihr fahren könnt, bis ihr die Kosten von etc und pipapo verbrannt habt. Manchmal versteh ich euch nicht. Viele Grüße Helge Edit: Heinz, danke für den Link.
29. November 200520 J. Bernd posteteEine gute technische Lösung ist das aber nicht wirklich, weil Glühlampen stark nichtlinear sind und deswegen auch gedimmt noch viel Strom brauchen. Aber bei 20% Dimmung durch PWM verbrauchen die Lampen auch 20% weniger! Das bedeutet natürlich nicht gleichzeitig, dass die Lampen nur 20% dunkler strahlen. Helge
29. November 200520 J. Hallo, hier gibts eine Einbauanleitung für Xlight. Nicht erschrecken - geht auch ohne Löten. http://www.ccfreunde.de/apportal/main.php?module=bastelecke206&c=bastelecke206&artid=311 Denke mal paßt auch für xantia! Grüße Franz
29. November 200520 J. Die für Abblendlicht vorgeschriebene Leuchtstärke ist so bemessen, dass auch 6V-Käfer ausreichend beleuchtet fahren können. Eine Dimmung "moderner" H4-Lampen dürfte also den zulässigen Rahmen beio weitem nicht ausschöpfen. Bei der Taglichtautomatik, bes. XLight, geht es wohl weniger um Einsparung von Benzinkosten als vielmehr um Einsparung von Kosten für Bußgelder und Pannendienste, weil bei strahlendem Sonnenschein entweder das Ein- oder das Ausschalten vergessen wird.
29. November 200520 J. Also, wenn ich Tagfahrleuchten für rund 50 Euro kaufe habe ich die nach ca. 450 km raus wenn ich sie anstatt der "normalen" Beleuchtung einsetze
8. Dezember 200520 J. Jetzt haben wir hier über eine Tagfahrlichtautomatik und deren Sinn und Unsinn diskutiert. Kürzlich las ich, dass BMW an einer FERNLICHTAUTOMATIK bastelt. Und ratet mal, warum!.... Weil (ich sags mal mit meinen Worten:) 75% der deutschen Autofahrer zu bescheuert sind, um das Fernlicht anzuschalten, wenn dies nach der Lage geboten erscheint, und nach dem Motto "die Kurven kenne ich und gestern lag auch nix auf der Straße" bei Sichtweiten von 20 - 40 m durch die Nacht rasen, als sei es heller Tag. 75%! 3 von 4!!! Nicht auszudenken, wenn diese Dödel dann auch noch mit gedimmtem Fahrlicht unterwegs sind und dann das Fernlicht nicht mal einschalten können, wenn sie ausnahmsweise mal dran denken, weil sie hierfür erst das normale Licht anschalten müssen....
8. Dezember 200520 J. @Gerd, aber wenn die Dödel das Fernlicht mal gefunden haben, lassen sie es auch dauerhaft an. Besonders nett bei den Autos, die die Stellung "Fern" beim Abschalten beibehalten. Ich hatte grad heute morgen (hell, aber dunstig) zwei solcher Akrobaten hinter mir.
8. Dezember 200520 J. Habe letztens bei E... einen Stromlaufplan ersteigert , der ist vom 94er Xantia und dort gibt es auch Tagesfahrlicht für Skandinavische Länder drin.Könnte die Seite als PDF Einscannen und dir per Mail zukommen lassen,wenn dir das reicht! Gruß Andreas
8. Dezember 200520 J. Hallo Andreas, was hälst Du davon, diesen Stromlaufplan in die citdoks einzustellen? Dann hat jeder etwas davon. Wenn Du Probleme mit dem copyright befürchtest und es nicht 20 Seiten sind, mail ihn zu mir. Ich zeichne ihn neu und stell ihn dann ein. Gruß Volker
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