5. Januar 200620 J. Hallo, Vielleicht kennt sich jemand mit der Abgasnorm beim C8 aus. Laut techn. Beschreibung soll er die Euro3-Norm erfüllen. (Schlüsselnummer 51) Vom Finanzamt wird aber nach Euro2 besteuert. Irgendetwas kann da nicht stimmen. Ich vermute fast, dass es sich lediglich um die D3-Norm handelt, die entspricht nämlich Euro2.
5. Januar 200620 J. Ersteller Hallo, danke das Thema hat sich mit Schreiben von Citroen erledigt. Irgendwie komme ich mir ziemlich verarscht vor! vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Vertrauen in CITROËN. gerne kommen wir auf Ihre Anfrage bezüglich der Steuereinstufung Ihres CITROËN C8 zurück. Wunschgemäß möchten wir Ihnen nähere Informationen zu der Besteuerung von PKW- Modellen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2500 KG nennen, um Ihnen den Sachverhalt verständlich zu vermitteln. Diese Fahrzeuge erfüllen technisch die für die Zulassung geforderte Abgasnorm 98/69EG III; A (entspricht der Abgasnorm Euro 3) für ?M-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2500 kg und / oder mehr als 6 Sitzplätzen (Gruppenfahrzeuge)? (VkB/ 1999/S.110). In unserer Kundenpreisliste des CITROËN C8 weisen wir die Abgasnorm EURO 3 korrekt in Verbindung mit der Schlüsselnummer 51 aus. Der steuerliche Unterschied liegt bis zum 31.12.03 je angefangene 100 ccm bei E 1,03. Der bereits heute sehr geringe steuerliche Unterschied zwischen den beiden Abgasnormen wurden zum 01.01.04 gesenkt und beträgt dann E 0,61. Eine Änderung der Einstufung ist nicht möglich.
5. Januar 200620 J. ... ja so ist es, leider. Zum Fahrzeugkauf gehört eben auch der Kostencheck für Versicherung und Steuer (anhand der Schlüsselnummer!) - dann kann man rechnen ob sich ein Diesel wirklich lohnt...
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