17. Januar 200620 J. Hallo, am Donnerstag letzter Woche hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit meiner Vespa (meine DS hat gerade Pause). Bei trockenem Wetter und Plusgraden kam ein VW-Fahrer ohne zu schauen aus einer Ausfahrt raus. Beim Ausweichversuch bin ich dann mit der Vespa ins Schleudern gekommen und gestürzt. Schuldfrage wurde durch die Freunde und Helfer geklärt. Für die Vespa wird momentan ein Gutachten erstellt, meine Frage hier: hat jemand Erfahrung, ob und in welcher Höhe ich Schmerzensgeld fordern kann ? An Verletzungen habe ich mehrere Schürfwunden und Hämatome zu bieten, die jetzt nach einer Woche allmählich am abklingen sind. Krankgeschrieben war ich als Freiberufler jedoch nicht. Außerdem wurde meine Jacke und eine Tasche beschädigt. Der Helm hat ebenfalls ein paar Kratzer abbekommen. Hat jemand schon mal ähnliches erlebt und kann kurz berichten ? Vielen Dank und unfallfreie Fahrt...
17. Januar 200620 J. Soviel ich weiß hätte man dafür nach dem Unfall direkt zu einem Arzt(z.B. Klinik) gehen müssen. Schliesslich braucht man ein ärztliches Attest über die Verletzungen. Beim nächsten mal einfach sagen: Ich hab Kopfweh, Schwindel, Übelkeit, Sehstörungen und Nackenschmerzen. Okay, ist vielleicht ein klein wenig übertrieben. Lass einfach die Sehstörungen weg. Allerdings kann man da ganz schnell mal eine Nacht im Krankenhaus verbringen. ;-) Auf jeden Fall gute Besserung! Was für eine Vespa war es denn? Hoffe doch eine aus Blech und nicht so ein Rasenmäher. Gruß Beltzebub
17. Januar 200620 J. Ersteller war / ist eine PX 80, 11 Jahre alt, Tachostand ca. 19tkm, klassische Form, aus Blech, leicht trashig (Gebrauchsspuren aus dem Stadtverkehr), komplett (incl. Blinkergläser) schwarz. Mit einem Plastikbomber aus dem Supermarkt kann man sich ja nicht auf die Straße trauen... Die Verletzungen wurden auch am selben Tag von einer Ärztin diagnositziert, morgen gehe ich nochmal hin, um den laaaaangen Heilungsprozess bescheinigen zu lassen. Mal sehen was daraus wird.
17. Januar 200620 J. Die schwarzen Blinkergläser solltest Du aber abbauen und durch die originalen ersetzen. Schmerzensgeld kann man schlecht einschätzen, liegt an der Diagnose.
17. Januar 200620 J. Auch die Schäden aan der Kleidung und der Tasche werden normal von der gegnerischen Versicherung übernomen, Du hast sogar Recht auf einen neuen Helm, da dieser nach einem Sturz nicht mehr als sicher einzustufen ist. Mach eine Liste was alles beschädigt ist und lass dann die durch Deine eigene Versicherung an die Gegnerische weiterleiten.
17. Januar 200620 J. Genau so einen Unfall hate ich vor Jahren mit meiner PX 200, nur wurde ich direkt umgefahren. 1 Wo krank geschrieben, überall Prellungen. Gegnerin und ich in der gleichen versicherung, was gab DAS für einen Zoff!! Ging dann nur noch über einen versierten RA! Zur Vespa: Ich habe meinen Gutachter auf den Händler hingewiesen, der hatte ihm dann alle Daten geliefert, es war ein Totalschaden, den ich aber noch für 900 DEM verhökern konnte. Also: RA nehmen!!!!! Helm: Wollten die nicht, ich blieb aber stur! Viel Glück Günter
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