28. Januar 200620 J. Bei Neuschnee keine Strafzettel 27.01.2006 Neuschnee auf den Windschutzscheiben parkender Fahrzeuge rechtfertigen keinen Strafzettel, auch wenn den Kontrolleuren die Sicht auf Kurzparkscheine oder Parkscheiben genommen ist. Zwar verlangt die Straßenverkehrsordnung, dass Parkbelege von außen gut lesbar sein müssen. © ddp Auch zugeschneite Verkehrsschilder, die witterungsbedingt nicht wahrgenommen werden können, besäßen unter Umständen keine Rechtswirkung, betont er. Verkehrsteilnehmern werde allerdings besondere Aufmerksamkeit abverlangt. Ein Autofahrer könne beispielsweise durchaus ein verschneites Stop- oder Vorfahrt-Achten-Schild an seiner Kontur erkennen und müsse sich folglich entsprechend verhalten. Wer ein Strafmandat mit einem Verwarnungsgeld bei unklarer Rechtslage verpasst bekomme, sollte dies nicht ohne weiteres akzeptieren, sondern sich zunächst juristisch beraten lassen, meint der Experte. Erst dann sei zu entscheiden, ob man es auf ein Bußgeld- und Einspruchsverfahren ankommen lassen sollte. (ddp)
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren