5. Februar 200620 J. ich denke nein. selbst mit h-kennzeichen darf man ja auch nur h-kennzeichen-anhänger ziehen - und das H ist ne richtige zulassung.
5. Februar 200620 J. mit roter Nummer denke ich auch eher nicht, Aber warum man mit dem H-Kennzeichen keinen normal zugelassenen Hänger ziehen dürfen soll, erschließt sich mir nicht. Die H-Zulassung ist doch eine ganz normale Zulassung ohne jede Nutzungseinschränkung. Mal davon abgesehen, hab ich noch nie einen Hänger mit H-Kennzeichen gesehen. Wäre steuerlich auch Oberschwachsinn, wenn es überhaupt geht. Meines Wissens gibt es H nur für Motorräder und Autos. Gruß Andreas
5. Februar 200620 J. Äh...ich bin mal mit jemanden mitgefahren dessen ID19 auf der 07er Nummer lief, der Anhänger auch. Und derjenige war Fahrlehrer, also sollte er sich zumindest ein wenig damit auskennen, wahrscheinlich sogar besser wie der Amtsschimmel. Ich will ihn um die Uhrzeit nicht mehr stören, aber einfach eine Email an die Kontaktadresse von http://www.entenwalter.de/ sollte reichen. Gruß Bernd
6. Februar 200620 J. Hallo, ich denke es geht hier ausschliesslich um die eingeschränkte Nutzung der ROTEN NUMMER. Natürlich kann an die AHK auch ein Anhänger, aber das Fahrzeug kann nicht als Baufahrzeug eingesetzt werden, sondern nur für genehmigte Fahrten im Rahmen der 07er Nummer. Wenn man den Wohnwagen dahinter packt und fährt auf ein Treffen, dann ist das doch in Ordnung.
6. Februar 200620 J. Die 07er erinnert mich von den Farben immer wieder an dieses Exemplar mfG aus der Benelux André
7. Februar 200620 J. Hm, mit roter Nummer (egal ob 06 oder 07) darf gar kein Anhänger gezogen werden. Einzige Ausnahme (nur bei 07) sind Anhänger mit ebenfalls roter Nummer (ebenfalls nur 07), sofern es sich um einen zeitgenössischen Oldtimeranhänger handelt. Es gibt sogar die Möglichkeit des Anhängers mit identischer roter 07-Nummer wie das Zugfahrzeug, das ist dann ein historisches Gespann, was nur genau so eingesetzt werden darf. Alles zu beantragen bei Zulassungsbehörde bzw. Bezirksregierung. Schon so mancher Oldtimerfahrer oder Autohändler ist darüber gestolpert, wenn er seinen Normalanhänger mit einem roteNummernAuto gezogen hat. Mit H-Kennzeichen gibt es keine Einschränkungen, weil das eine ganz normale Zulassung ist.
7. Februar 200620 J. Hallo André, meld dich bitte mal bei mir, meine Mail an dich ist zurückgekommen. Danke.
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