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BX-Experte nähe Gießen gesucht (böser Crash)


ACCM icke

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Hallo Leute,

vorhin ist ein potthässlicher VW Jetta ins Heck meines BX GEFLOGEN! Folgendes Szenarium: Mein Wagen stand vor einem Bäumchen in einer Parkbucht am Straßenrand geparkt. Draußen ist ein langes Quietschen, gefolgt von einem dumpfen Knall zu hören. Es klingelt. Mein Nachbar sagt: "Komm raus, dein Auto ist kaputt, wahrscheinlich Totalschaden." Vor der Tür trau ich meinen Augen nicht: Ein Drecks-Jetta steht hochkant auf dem umgefahrenen Baum hinter meinem Auto, der Baum hat die Heckklappe total zerschmettert. Typ abgehauen, mindestens fünf Zeugen haben ihn seelenruhig aussteigen sehen, er hat seine Tasche genommen und weg war er. Gott sei dank niemand überfahren worden, ABER: Nach der ca. 50-60 Meter langen Bremsspur zu urteilen, muss der mit nem Wahnsinnstempo hier durch das Wohngebiet gebrettert sein und hat dementsprechendes Kleinholz aus meinem lange gesuchten BX gemacht.

Bitte 1) Wer aus der Nähe von Gießen könnte am Wochenende mal vorbeischauen und einschätzen, ob sich das Ganze wieder aufbauen lässt: Die Aufnahmen für die Rückleuchten sind nach innen gebogen und von dem linken Holm, der die Klappe trägt, ist diese Wolfsburger Blechdose wohl runter gerutscht - dementsprechend böse verbogen sind die Falze.

Bitte 2) Laut Murphy's Gesetz muss sowas wohl Freitag abends passieren, da man nun bis Montag auf die Hilfe eines Rechtsanwalts warten darf. Kann jemand einschätzen, ob ich mir bis zur hoffentlich erfolgreichen Ermittlung des Piloten dieser Flugshow (laut Polizei wohl nicht der Fahrzeughalter) schon einen Leihwagen nehmen kann, oder sollte ich besser mit allem warten, bis ich weiß, wer das bezahlt?

Danke im voraus - war schwierig, mich heute abend noch gewählt auszudrücken; ihr könnt euch vielleicht vorstellen, wie's mir geht . . .

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Ob Dein Auto noch zu retten ist, kann der Gutachter eigentlich ganz gut beurteilen, der den Schaden bewerten wird, und der von der Versicherung des Fahrzeughalters bezahlt werden muß (such Dir einen eigenen, ja nicht den, den die Versicherung vorschlägt!) ... sofern der überhaupt versichert war. Das wäre an Deiner Stelle meine einzige Sorge.

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Hallo,

Also der schlimmste Fall wäre, wenn der Unfallverursacher keinen Versicherungsschutz haben sollte. Aber davon sollte man ja nicht ausgehen (obwohl Murpheys Gesetz)

Einen Leihwagen könntest Du Dir theoretisch sofort nehmen, allerdings nicht gleich den Erstbesten (dann stellt sich die Vers. meist quer...) sondern hole Dir drei Angebote heraus (evtl. aus dem www ausdrucken lassen) und davon nimmst Du das günstigste. Die Fahrzeugklasse sollte dem Deines Citroens entsprechen (Schwackeliste für Unfallersatzfahrzeuge) aber meistens händeln das die Versicherungen so, dass Dir ein Fzg mit einer Klasse niedriger zusteht (Beispiel: Golf gefahren, Polo steht Dir als Ersatz zu), das alter des Fzg soielt auch eine Rolle, also würde ichmir das kleinste Fzg anmieten damit es auch wirklich keine Probs gibt. (zum Fahren reichts ja).

Dann (wie auch immer) so schnell wie möglich die Versicherung des Unfallgegeners ermitteln und die informieren, dass Du ein Leihfahrzeug hast. gegebenenfalls wirst Du das Leihauto durchtauschen müssen, falls die Versicherung Rahmenvereinbarungen hat mit einer anderen Autovermietung. (Unfallersatz ist das lohnenste Geschäft für den Autoverleih) lass Dir auf keinen Fall ein Fzg von der Werkstatt andrehen, die zocken nur ab und es gibt Probleme mit der Versicherung!

Du kannst Dir natürlich einen eigenen Gutachter heranziehen, aber auch nur empfehlenswert, wenn das mit der gegnerischen Versicherung abgeklärt ist. Aber normalerweise sollte es keine Probleme geben, da der Fall so eindeutig geklärt sein sollte, dass die gegnerische Vers. gut mitspielt. Die meisten Probleme entstehen nur, wenn die Sachlage nicht eindeutig vor Ort klärbar war/ist.

Dumm ist es natürlich immer, wenn sowas vor dem Wo'ende passiert...vielleicht solltest du (wenn möglich) Deine Versicherung versuchen zu erreichen und Dich dort nochmals beraten lassen.

Viel Glück und hoffentlich kein wirtschaftlicher Totalschaden (da ist man ja immer im Minus und hat den Ärger)

Arne

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ach so...

lass Dir auf jeden Fall, falls Du am Wochenende keinen Leihwagen bekommst, den Nutzungsausfall bis Du wieder mobil bist erstatten.

Den Wertminderungsausgleich wirst Du wohl nicht erhalten, da der nur bei Fzg'en mit weniger als 80000km oder jünger als 5 Jahre greift! Bei Totalschden hat sichs ja eh erledigt.

Arne

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(halbwegs) angenehme Neuigkeiten:

Der Papa des Crashpiloten rief mich gerade an, Sohnemann noch auf der Flucht, aber Fahrzeug auf Papa zugelassen, Vers.-Nr., Name usw. alles durchgegeben. Das war zwar das zunächst dringenste Problem, aber meine Sorge gilt nun - und hier wird wohl niemand wiedersprechen - allein meinem BX!

Hat hier jemand Teile vom Heck eines BX Turbo D, BJ. 93, in äh: dunkelgrün metallic oder wie die Farbe heißt: Heckklappe, Rückleuchten usw. Makabererweise ist der Stoßfänger unbeschädigt - der Jetta flog ja mitsamt Baum AUF die Heckklappe. Zunächst muss ich aber rauskriegen, ob das Blech rechts und links wieder zu richten ist. Dann werde ich meinen Wunschzettel am besten nochmal unter BX-Teile reinstellen.

Schon mal danke für die Tipps in puncto Leihwagen, Gutachter usw. Hilft mir bestimmt weiter!

Wer kommt mal gucken???

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selina kesselheim

Hallo,

im Falle eines Haftpflichtschadens um den es sich hier ja wohl eindeutig handelt, hast du das Recht einen Gutachter DEINER Wahl zu bestellen. Laß dir da bloß von der Versicherung nichts anderes einreden. Ein Versicherungseigener oder von der Versicherung empfohlener Sachverständiger erstellt das Gutachten immer in Sinne der Versicherung und was die Wiederbeschaffung angeht oft zu ungunsten des Geschädigten. Ein selbst bestellter Gutacher ist immer die beste Wahl.

Nutzungsausfall bringt in er Regel nicht viel ein, bei einem BX beträgt der Nutzungsausfall nicht mehr als geschätzte 10,- bis 20,- Euro pro Tag.

Nimm der einen Leihwagen der eine Klasse kleiner ist als dein BX, dagegen kann die Versicherung nichts machen, den müssen sie bezahlen. Den Leihwagen kannst du dir auch ruhig bei einer Werkstatt holen. Tritt ihnen den Schaden ab, und die kümmern sich darum das sie ihr Geld bekommen.

Hierzu gibt es die Möglichkeit der "Reparaturkostenübernahmeerklärung", d.h. du läst den Wagen in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren in Sinne des Gutachtens und die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab. Du mußt dich in diesem Fall um nichts kümmern und auch kein Geld "vorstrecken" bis die Versicherung leistet. Klappt in der Regel ohne Probleme, habe ich selber die letzten Jahre praktiziert. Ich habe 13 Jahre in einem Citroen AH verbracht und mich fast täglich mit Versicherungen befaßt.

Heckabschlußblech, so heißt da Teil in dem die Rückleuchten befestigt sind, richten oder erneuern ist keine Hexerei. Wichtig ist, daß das Heck nicht "abgeknickt" ist. Wenn der Spalt zwischen den hinteren Türen und der C-Säule noch stimmt und das Dach keine "Welle" hat, dürfte das ganze relativ problemlos reparierbar sein.

Ich wünsche dir viel Glück damit !!!

MfG

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hallo zusammen,

mir ist auch mal ein *sohnemann* mit papas bmw draufgerauscht. es war ein alter 5er, einer der stabilen sorte. optisch nicht viel zu sehen: ruecklicht und stossfaenger. aber dann der gutachter: wirtschaftlicher totalschaden bei einem 8 jahre alten renault 25. rahmen verzogen, stossfaenger vorn kaputt (ich wurde auf den vordermann geschoben) etc etc. ich habe gleich einen rechtsanwalt genommen, hat mir meine werkstatt geraten. und das war gut so: wegen totalschaden wollten die nicht zahlen, da gibt es jedoch eine 120%-klausel, an die sie mein anwalt erinnert hat, dann wollten sie zahlen, aber erst, nachdem ein nachgutachten erstellt wurde und die reparatur bestaetigte. heisst: fahrzeugwert laut liste + 20% (ich denke es sind 20%) = zu erstattende reparaturkosten.

ich habe vorkasse leisten muessen, weil mir die versicherung nur fuer die zeit einer angemessenen reparatur einen leihwagen stellen wollte und und und. nett, dass ich bei dem unfall einige neuteile bekam. stressig sind vor allem die laufereien. nimm dir auf jeden fall einen anwalt, kostet ja nix ;-) der kann dir einigen aerger abnehmen. problematisch ist es auch, wenn du ein liebhaberfahrzeug hast, dessen wert die versicherung natuerlich nicht anerkennt. die versicherung will natuerlich sparen, ist klar, deshalb versuchen die natuerlich, ihren schaden so gering wie moeglich zu halten. ohne anwalt bekommst du auch *so gering we moeglich*.

viel glueck aus hagen

stefan

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also ich würde niemals "blind" der Werkstatt eine Abtretungserklärung an die Werkstatt unterzeichnen...ist ja reiner "Selbstmord", da müsste man die Werkstatt schon sehr gut kennen.

Ich habe ein paar Jahre in der Unfallersatzabteilung einer großen Autovermietung gearbeitet und mehr als jeder Zweite, der sich spontan ein Ersatzfahrzeug über die Werkstatt hat andrehen lassen hatte Probleme mit der Genehmigung der gegnerischen Versicherung, weil die Werkstatt horende Preise für ein Fzg genommen hat. Für mehr als 50 Euro pro Tag wirst Du Dir kein Fzg "mieten" dürfen.

Der Nutzungsausfall richtet sich nach der Tagesmiete eines Ersatzfahrzeuges der entsprechenden zustehenden Klasse, also dürftest Du 50 Euro pro Tag Nutzungsausfall beanspruchen.

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selina kesselheim

Hallo,

daß mit den Reparaturkostenabtrettungserklärungen ist sehr weit verbreitet. Bei uns im AH wurden über 95% aller Unfallschäden, egal ob Haftpflicht oder Kasko, auf diese Art und Weise abgerechnet. Wo soll den auch der Nachteil für den Fahrzeugbesitzer sein ? Er muß nicht in Vorlage treten, muß nicht bei der Versicherung seinem Geld hinterherlaufen, etc.

Wie kommst du auf 50,- Euro Nutzungsausfall ?

Ich hatte vor einigen Jahren einen Haftpflichtschaden an einem ZX 1.8i . Ich weis zwar nicht mehr genau wieviel es war, aber ich glaube die Versicherung wollte noch keine 25,- Euro pro Tag zahlen.

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Er muss im Falle der Anmietung eines Unfallersatzfahrzeuges auch keine Vorleistung zu erstatten (er braucht nichtmal ein Zahlungsmittel als Legitimation vorzulegen). Es reicht die Angaben des Unfalls zu machen (gener. Versicherung, Schadensnummer...), das reicht. Für viele erscheint die Abwicklung über die Werkstatt bequemer zu sein (ich will jetzt keine Kritik an Eurem AH üben, Selina !), aber viele Werkstääten reiben sich dermaßen die Hände, wenn sie das Wort Unfallersatz hören (ich spreche jetzt hier nur vom Leihwagen) und haben utopische Preise (Beispiel: 10 Tage Audi A4 für schlappe 2800 Euro !)...naja ist klar, dass die Versicherung da Nein sagt und der Kunde auf den Kosten sitzenbleibt. Die Vers. haben Preislimits für jede Fzg-Klasse vorliegen.

Also wenn jemand unverschuldet einen Polo verschrottet und für die Reparaturzeit keinen Leihwagen benötigt bekommt er 51 Euro pro Tag Nutzungsausfall, (die Zeit ist abhängig von der Wiederbeschaffungszeit des Fzg's). Ich selbst habe mit einem Laguna Kombi einen Unfall gehabt und bekamm damals (2001) einen Nutzungsausfall von 153 DM pro Tag und das 8 Tage lang...Ist den Versicherungen ja auch egal, ob sie nun das Geld an die Autovermietung/Werkstatt abdrücken oder an den Kunden....wenn mir eine Versicherung nur 25 Euor pro Tag geben würde, dann würde ich immer ein Fzg nehmen auch wenn ich keines Brauchen würde....nur aus Prinzip.

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@Dr.HDi:

Hab zwar den Artikel nicht gelesen, könnte aber gut möglich sein, da die Anzahl der Fotografen nicht wesentlich geringer war, als die der eingesetzten Polizeibeamten. Einer von denen, der seine Berufsbezeichnung mit "Polizeifotograf" angab, erwähnte, ich könne mir Abzüge bei der Allgemeinen besorgen.

Schmeiß den Artikel bitte nicht weg, falls ich morgen keinen Anzeiger bzw. keine Allgemeine mehr bekomme, würde ich gerne Dein Exemplar mal einsehen!

Werde Dirk P. eine mail schicken, vielleicht hat er Zeit und Muße, sich meinen Brösel-Haufen anzuschauen.

Danke für den Tipp, hoffe ich komme aus dem Schlamassel mit einem blauen Auge - sprich repariertem Auto davon

Gruß icke

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kurzer Lagebericht:

Habe inzwischen einen Opel Astra Caravan (heilige Mutter der HP und des guten Geschmacks: vergib mir!!!) als Leihwagen vor der Tür stehen. Die Dame vom Verleih hat in ihrem schlauen Typklassenvergleichsbuch nachgeschaut, den Astra als mir zustehenden ermittelt und mir versichert, dass sie mit der gegnerischen Versicherung den Mietpreis "runterregelt", d.h. ich hätte keinen Cent draufzulegen. Morgen früh frage ich zuerst meinen Anwalt, ob ich darauf vertrauen kann, oder ob ich auch noch auf Ford Ka umsteigen muss :-(((

Anbei eine - wie ich finde - gute Übersicht zum Thema "Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall":

http://www.kanzlei-buerger.de/

links unter "Verkehrsrecht" klicken . . .

Die Reparaturfrage kläre ich im Anschluss an das Gutachten, habe von Dirk P. Karosseriebilder und 'nen Tipp in puncto Karosseriewerkstatt erhalten (tausend Dank auch hier nochmal); Neuigkeiten, die fürs Forum interessant sind, werde ich euch mitteilen.

@ Dr.HDi:

Habe noch einen "Anzeiger" bekommen: ja, das ist MEIN BX!

Weiß leider keine Möglichkeit, auf welchem webspace ich das Foto hochladen kann, sonst würde ich es hier reinstellen (eindrucksvoll-trauriger Anblick)

Gruß Bernd (icke)

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Hallo

mach Dir keine Gedanken wegen der Wagenklasse. Im Grunde steht Dir ein Opel Astra Caravan wohl nicht zu, aber es ist Uso, die Wagenklasse "zustehenderweise" runterzudrehen...wahrscheinlich hatten die kein kleineres da, oder? Es gab schon Fälle, in denen ein geschädigter Golf-Fahrer als Unfallersatz einen Audi A8 bekommen hatte...war halt nichts anderes auf dem Hof. Abgerechnet wurde dann auf Kompaktfahrzeug.

Arne

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