21. Februar 200620 J. Hallo Leute, bin gerade umgezogen und habe meinen alten Wohnsitz als Zweitwohnsitz beibehalten. Habe vor meinen PKW nicht umzumelden. Weiß jemand ob es eine definitive Regelung gibt, ob man den PKW ummelden muß wenn mann umzieht (neuer Landkreis)? Bzw. gibt es eine zeitliche Frist, ab wann man ummelden muß? Gruß Aruwac
21. Februar 200620 J. aruwac posteteHallo Leute, bin gerade umgezogen und habe meinen alten Wohnsitz als Zweitwohnsitz beibehalten. Habe vor meinen PKW nicht umzumelden. Weiß jemand ob es eine definitive Regelung gibt, ob man den PKW ummelden muß wenn mann umzieht (neuer Landkreis)? Bzw. gibt es eine zeitliche Frist, ab wann man ummelden muß? Gruß Aruwac Mit der neuen FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) entfällt ab Anfang 2007 die bisher mögliche Zulassung am regelmäßigen Standort des Fahrzeuges. Das Fahrzeug ist dann am Wohnort oder Firmensitz des Halters anzumelden.
22. Februar 200620 J. Oh Sch...ande, ist das wahr? Dann wird es bald eine ganz neue Definition für den Fahrzeughalter geben: die vertrauenwürdige Person mit Erstwohnsitz im präferierten Zulassungsbezirk, die dafür herhalten muss. Grüße von Gerhard @aruwac: nach der Stvzo ist die Anmeldung am regelmäßigen Standort obligatorisch, wobei eine Regelmäßigkeit nach drei Monaten gegeben ist. Aber schau mal vor ´ne Uni!
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