1. März 200620 J. Hallo! Ich bin absolut neu hier! Nach langem zögern haben wir 4 Monate auf unseren neuen (Bj 10/05) Jumper Minibus gewartet und freuen uns um so mehr. Wir sind eine Familie mit 7 Kindern und haben uns für den 14 Sitzer entschieden. Leider haben wir erst bei Abholung gemerkt das der Wagen auf 100 km/h begrenzt ist. Gibt es eine Möglichkeit diese Sperre zu umgehen? Welche Strafen sind nach Bus(s)geldkatalog dafür vorgesehen? Wer könnte mir dabei helfen. Der Wagen hat ein zul. Gesamtgew. von 5500kg. Gruß Der Chaffeur
1. März 200620 J. Ich tippe mal, das Gewicht machts? Ist ja wohl doch schon eine ganze Menge und MW dürfen Wohnmobile über 2.8t auch nicht schneller fahren? Gruss, Christian
1. März 200620 J. na ja erstens: für den mini bus 14-sitzer braucht man nen Bus/personen-beförderungs-führerschein!! zur geschwindigkeit: reisebusse sind auch nur bis 100 km/h zugelassen, eben weil personenbeförderung...
1. März 200620 J. Hallo Chaffeur, 7 kinder plus 2 Erwachsene= 9 Personen. lass die restlichen 5 Sitze austragen und den BCU umprogrammieren. Fahrer plus 8 Persone geht mit dem alten KL.3 Führerschein. Und wenn du hinten ein Portapotti nachrüstest kannst du auch einen ansehnlichen Schnitt rausfahren...
1. März 200620 J. Ersteller Hallo ak-thomas! Ich komme gebürtig aus Voerde. Schöne Grüße in die alte Heimat. Ganz so einfach ist das ganze allerdings nicht, erstmal der Reihe nach: - Personenbeförderungsschein ist nicht notwendig da wir nur Privatfahrten machen und kein Einkommen damit erzielen. Ist auch nachzulesen und bei der Polizei zu erfragen. - 7 Kinder + 2 Erwachsene + 3 Freunde (der Kinder) = 11 Personen Die Sitzbänke lassen sich auch nur im 3er Block ausbauen. Aber damit ist es halt nicht getan. Ist doch chiq ..... 14 Sitzplätze...... Meine Frage ging eigentlich mehr ins technische..... wie machen..... welches Busgeld etc. ....... C.
1. März 200620 J. Minibus-Chaffeur posteteMeine Frage ging eigentlich mehr ins technische..... wie machen..... welches Busgeld etc. ....... C. Hallo, ..... etc. ...... welche Finanzierung brauche ich, wenn die Versicherung nicht zahlt?
1. März 200620 J. Ersteller Das steht auf einem anderen Blatt...... , die Risiken sind mir ja völlig bewußt, aber seinen wir ehrlich, mit 100 km/h einen LKW mit 90 km/h zu überholen ist nicht gerade lustig. Es geht ja nicht darum zu rasen. Schließlich sind ja auch meine Kinder an Board, die Verantwortung ist mir klar. Der Bus ist ja auch nicht konzipiert mit 150 über die Bahn zu rasen, aber so in der Not 10-20 km/h mehr wäre ganz nett. Ausserdem kann sich auf Dauer dann doch keiner die Spritkosten leisten. Aber zurück zum Thema: Wer weiß mehr? Gesetzliche Regelungen, etc. Technik Freaks....... C.
1. März 200620 J. Und da gehen wir mal wieder, 14 Sitzplätze ist ein Bus und damit begrenzt auf 100 km/h, aber das war beim Kauf sicher schon bekannt. Und jetzt ist dieser Bus zu langsam, dann hättest Du dir keinen Bus kaufen dürfen, und jetzt soll der Begrenzer raus? Bis zum nächsten Tüv und dan wieder rein um ihn nach der HU wieder raus zu holen? Ich hätte auch viel lieber keinen Begrenzer in meinem 44 Tonner, ach das waren doch noch Zeiten als man mit 140 km/h auf der N4 Richtung Paris den lahmen Golf-Fahrern die Lichthupe geben konnte weil sie zu langsam waren. Aber die Zeite sind nun mal vorbei und kommen auch nicht mehr zurück. Aber um auf die Frage zurück zu kommen, lass dich hier in Belgien damit erwischen und du darfst deinen Bus auf den Tieflader laden, der dich dan met begrenzten 85 km/h wieder nach Hause bringen wird. Wen du schneller fahren willst hättest du einen Jumpy nehmen müssen und die drei Freunde Deiner Kinder bleiben dann zu Hause. Noch ein Nachtrag: "Geschwindigkeitsbegrenzer und Wegstreckenzähler Seit dem 18. August 2005 ist die Manipulation des Geschwindigkeitsbegrenzers und des Wegstreckenzählers ein Straftatbestand und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet. Die manipulierten Geräte können eingezogen werden. Die entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist am 17. August 2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am folgenden Tage in Kraft getreten. "
2. März 200620 J. Ersteller Guten Morgen, naja, das habe ich mir ein bischen anders vorgestellt...... Mir ist das alles klar was Ihr hier schreibt, ohne Zweifel, aber ich kann durchaus behaupt mehr als 3x7 Jahre alt zu sein. Euren Frust auf die Begrenzer teile ich, Eur Probleme mit der Aufhebung allerdings nicht...... Wir wussten übrigens nicht das der Bus auf 100km/h begrenzt ist weil wir den Bus im Oktober letzten Jahres bestellt haben und uns unser Verkäufer davon nichts gesagt hat. Wenn ich das richtig sehe sind alle Fahrzeug dieser Kategorie gebremst, auch die die vor dem 01.01.06 angemeldet wurden???!!!! Und das mit der größe des Fahrzeuges haben wir uns auch genaustens überlegt, also keine Kritik, BITTE! Aber bevor das ganze zu einem Mecker Thread sollten wir das lieber sein lassen, war ja auch nur ein Versuch.......
2. März 200620 J. Als was ist den das Ding zugelassen? Als Bus? Dann bleibt der Begrenzer wie er ist. Oder als PKW/Kombinationskraftwagen? Dann könntest Du mit ablasten auf max. 3,5 t ev. eine Änderung erreichen.
2. März 200620 J. Ersteller Hallo! Im Brief sowie im Schein steht unter Pkt. 5) KOM EINF.-U.DOPPELTUER Was das zu bedeuten hat weiß ich nicht.
2. März 200620 J. KOM ist: KraftOMnibus. Und der darf nur 100. Fragt sich nur, wie groß das Risiko ist, erwischt zu werden, wenn das Auto von außen wie ein normaler Jumper aussieht. Hoffentlich ist das jetzt nicht Anstiftung zu einer Straftat...
2. März 200620 J. eben, die großen Sprinter sind ja ungefähr das gleiche Kaliber, wenn nicht noch größer und die fahren auch weit über 100...
2. März 200620 J. Also ich weiss nicht, ich hab noch nie erlebt das der TUEV oder die Polizier irgendwelche Autos auf den Pruefstand schickt und die maximal Geschwindigkeit nachmisst. Wer sich dann mit 110 Blitzen laesst ist natuerlich selber schuld. Nuja bald sollen ja viele elektronische Helferlein mit auf die Pruefliste, also wer weiss, wer weiss.... Gruss Marco
2. März 200620 J. Ich glaub, die Schweizer wissen, wie man das macht (das mit dem Prüfstand)... WENN tatsächlich mal eine Geschwindigkeitskontrolle für LKW und Busse an einer Stelle ohne besondere Begrenzung sein SOLLTE (seeehr zur Freude der Lobby des Transportgewerbes - also: wie wahrscheinlich ist dieser Fall?), würde der Jumper gar nicht auffallen und, falls er zufällig mit gemessen wurde, nicht angehalten werden, da die Zulassungsart nicht außen angeschrieben steht. Und wer an einer Stelle mit Begrenzung auf 100 mit 130 erwischt wird, ist selber schuld, dann ist die Komplikation mit der Buszulassung das Sahnehäubchen. Allerdings ein ziemlich dickes, was gewiss für heftigste Magenverstimmung sorgt. Jetzt ist Minibus-Chaffeur (hätte das nicht Chauffeur werden sollen?) mit seiner TECHNISCHEN Anfrage immer noch nicht geholfen! Ich weiß nämlich auch nicht, wie man die Begrenzung raus kriegt. Spediteure und LKW-Fahrer können bestimmt weiter helfen...
2. März 200620 J. Moin, die Info ist sicherlich im Steuergerät hinterlegt. Ob allerdings jemand, der Zugriff auf ein Cit-Auslesegerät hat, bereit ist, diese Grenze zu verschieben oder gar aufzuheben, sei mal dahingestellt. Am besten geht sowas halt mit "ich kenne jemanden, der kennt jemanden, dessen Schwager...". Gutes Gelingen Arne
2. März 200620 J. um die Begrenzung raus zu kriegen einfach das blaue Kabel am Tachograph auf Masse legen. Da es um einen KOM geht muss normaal ein Tachograph eingebaut sein. Sei froh dass er als KOM eingetragen ist, anders hast du nämlich eine maximal zugelassene Geschwindigkeit von 80 km/h, selbst wen er als Personenwagen zugelassen ist, da sind die 3.5 t schuld. Aber es ist auch so wie ich in meinem ersten komment geschrieben habe, bei der HU wird der Begrenzer gecheckt. Uns wen du schon einen Digitalen Fahrtenschreiber dein eigen nennen darfst, vergiss es dan, weil dieser schreibt über einen Zeitraum van einem Jahr alles in seinen Speicher.
2. März 200620 J. Ersteller Hallo, der Fahrtenschreiber ist als erstes ausgebaut, den brauche ich nicht. Bin Privatmann, ist doch keine Pflicht bei Privatleuten... Oder gibt es schon wieder was neues? Habe ein elektronisches Fahrtenbuch über NAVI, mehr nicht (mehr)!
3. März 200620 J. IRS Belgium postete..... Sei froh dass er als KOM eingetragen ist, anders hast du nämlich eine maximal zugelassene Geschwindigkeit von 80 km/h, selbst wen er als Personenwagen zugelassen ist, da sind die 3.5 t schuld. ...... Die Begrenzung auf 80 gilt nur für LKW und SoKfz (ü. 3,5t), die keine Wohnmobile sind! Und für Busse prinzipiell auch, bei denen kann die Höchstgeschwindigkeit aber per "Einzel"entscheidung unter bestimmten Voraussetzungen auf 100 hochgesetzt werden, deshalb haben die alle das "100"-Schild hinten dran. Das ist ja das "Geheimnis" der rasenden Lieferwagen: Eintrag als PKW und freie Fahrt mit 2t Nutzlast... Der 14-sitzige Jumper hat aber im Normalfall keine Chance auf eine PKW-Zulassung.
3. März 200620 J. Hi ! Gerade gestern habe ich in ein Jumper Motorsteuergerät geschaut. Das Problem ist das man die Programmierung nur nach unten Korigieren kann. Also heisst das ein neues Stgt. und schon fährt der 2kleine2 wieder wie er will. Das so was natürlich nicht erlaubt ist is ja klar. Und im Falle eines Unfalls wöllte ich nicht in Deiner Haut stecken. Grüße
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