24. März 200620 J. Hallo, ich brauche mal eueren Bat, heute kam mir per Post eine Verwahrung für zu schnelles Fahren ins Haus, ansich ist das ja nicht so tragisch, es geht um 30 €, aber ich wurde am 20.12.2005 geblitz und heute ist der 24.03.2006. Ich kannte mal die Regel, das einem diese Verwahrungen oder Bußgeldbescheide innerhalb von 3 Monaten nach der Begehung der Angelegenheit zugestellt werden müssen, das heist für mich also ich hätte den Brief am 19.03.2006 spätestens erhalten müssen. Kann ich jetzt in Einspruch gehen und bin durch Ablauf der Frist raus aus der Nummer, oder wie seht ihr das, vielleicht kennt sich ja einer von euch damit aus. Ich bin auf eurer Tipps gespannt und verbleibe mit schwebenden Grüßen Ronny
24. März 200620 J. Ich meine, das es verjährt ist, bin aber nicht ganz sicher. Ich würde beim ADAC anrufen, die wissen es genau!
24. März 200620 J. @Heinz: Soweit ich das in Erinnerung habe, hat sich da erst kürzlich was geändert. Die Verjährungszeit für Verwarngelder (also bis 35 Öre) und Bußgelder (alles was drüber ist) ist m.W. gleich. Aber das wissen die vonner Bußgeldstelle besser, wir schreiben die Dinger nur. ;-) MfG, Benne
25. März 200620 J. Pech gehabt. Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten ist sechs Monate minus einem Tag. Also besser Zahlen. Gruß warmaharda xm.Y3 2.1 TD und BX 1.4 RXE
25. März 200620 J. Hi, nach §31, Absatz 2 Nr. 4 OWIG Verjährungszeit 6 Monate. (ERGOOGELT IHR FAULPELZE) ABER: Wenn du nicht selbst gefahren bist, kann man nach einer Zeit von ca. 3 Monaten nicht mehr erwarten, dass du dich erinnerst wer gefahren ist. (Rechtsprechung) und zur not mußt du am Ende den Amtstrichter überzeugen. Mußt halt schauen ob dir die 30 euro den Ärger wert sind . Wenn es eindeutig du warst ( Foto) bestimmt nicht. Grüße,
25. März 200620 J. Ersteller Ich danke euch für eurer Antworten, aber nachdem was ich ergoogelt habe, beträgt die Frist 3 Monate nach Begehung der Ordnungswidrigkeit. Ich werde am Montag mal den Sachbearbeiter anrufen und mit Ihm die Sache durchgehen, lieber spende ich die 30 € an was gemeinütziges als geplünderte Kasse aufzufüllen. Auf jeden fall habe ich einen Fehler gemacht und da geht es mir nicht um die Stafe nur um die Gerechtigkeit, das Geld ist für mich schon weg, den Strafe für Dummheit muß sein. Ich lasse mich aber mal überraschen, was mir der Sachbearbeiter zu diesem Thema sagt, und verbleibe mit freundlichen Grüßen Ronny
26. März 200620 J. Hast du ein Anderes OWI-Gesetz gefunden oder woher hast du deine Weisheit. Wenn du hier schon fragst, lass doch die anderen auch was davon haben. Grüße,
26. März 200620 J. Ersteller Hy, ich habe diese Problematik in einem Verkehrsrechtsforum gepostet, dort habe ich was von 3 Monaten als Antwort erhalten. Auch habe ich mit §31, Absatz 2 Nr. 4 OWIG gegoogelt und dort auch was von 3 Monaten und auch von 6 Monaten gefunden. Das heist eigentlich bin ich jetzt total verwirrt, und weiß nicht was stimmt, deshalb werde ich mich Morgen auch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen um den Sachverhalt zu klären. Einen schönen Sonntag noch und ich halte das Forum auf dem laufenden, interessiert bestimmt auch andere. :-) Ronny
26. März 200620 J. Ersteller Habe mal 2 Links zu meinen Suchen http://www.strafzettel.de/index.html?/content/571.htm http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=35671 Vielleicht hat daran jemand Interesse Gruß Ronny
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