5. April 200620 J. Kann ich meine alten Standard-Alus vom BX 16V (1989) auf einen anderen BX montieren? Anfrage bei CIT läuft, dauert aber erfahrungsgemäß ewig. Entweder Montage auf BX TD(1988, 66 kW, Typ: 465) oder BX RD (1988, 51 kW, Typ: 459) - wo klappt's?
5. April 200620 J. asterixbx posteteauf beide wenn schwingen 100%i.o Hehe! Genau das Sind die Lager nur wenig ausgelaufen, dann scheliften die 195er sehr schnell!
5. April 200620 J. hat aber den Vorteil, dass man genau weiss, es ist soweit: Schwingarme überholen ;-) gruss helge
5. April 200620 J. Ersteller Leute, jetzt mal ernsthaft: draufpassen tun die Dinger offenbar - ABER: auf welcher Grundlage kriege ich die eingetragen? Hat da jemand eine ABE dafür oder ähnliches? Christoph
5. April 200620 J. Du brauchst keine Freigabe von Cit! Die Felgen sind für JEDEN BX zugelassen. D. h. Du fährst mit den größeren Reifen zum TÜV/Dekra und läßt Dir die Reifengröße eintragen. Auf dem Wisch, den Du bekomst steht dann sowas in der Art: "... Auch erlaubt: 195/60 R14 auf Felge Speedline irgendwas ..." Diesen Wisch führst Du beim Fahrzeug mit und alle sist gut Nur müssen halt die Schwingarmlager bei der Eintragung ok sein. Wenn da was schleift, kannst die Eintragung vergessen!
5. April 200620 J. Nicht ganz richtig. Mit dem Wisch vom TÜV muss man zur Zulassungsstelle und die Reifen-/Felgenkombination eintragen lassen, erst dann ists offiziell. Habe ich gerade letzte Woche hinter mir. >>Grüße aus dem Siegerland Frederic
5. April 200620 J. Nö, für meinen 16er habe ich diesen Wisch bekommen und der reicht völlig aus. Das steht da sogar drauf, daß diese Bescheinigung im Fahrzeugschein mitzuführen ist.
5. April 200620 J. Bei mir wurde die neue Reifengröße (in diesem Fall die GTI-Größe 185/60 R14) vom TüV in den Fahrzeugbrief und vom Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugschein eingetragen. >>Jürgen
6. April 200620 J. War übrigens die DEKRA, die mir dieses DIN A4 Blättchen für den 16er ausgestellt hat. Meine Freundin ist mit dem 16er und dieser Bescheinigung auch schon in eine allgem. Verkehrskontrolle gekommen. Für die Bullerei war alles ok.
6. April 200620 J. Hallo, Citroen gibt z.B. für den BX 14 keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die 185er aus. Macht aber nichts, der TÜV sagt lt. Anfrage, das dürfe gar kein Problem sein (TÜV BW). Gruß M.
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