5. April 200620 J. Hallo, da ich mich für den Kauf eines Oltimers mit H- Kennzeichen interessiere, hätte ich gerne gewußt, wie lange ein H-Gutachten gültig ist? Muß das bei jedem Tüv erneuert werden?
5. April 200620 J. Hallo, das H-Kennzeichen brauch bisher nicht erneuert werden, du musst lediglich alle zwei Jahre zur normalen TÜV-Prüfung. Ob man allerdings wichtige Veränderungen melden muss, kann ich nicht sagen. Martin
16. April 200620 J. Hi Stefan, um welchen Oldtimer soll es sich denn handeln? Das Gutachten muss meines Wissens nach nur einmal erstellt werden (kostet ca. 130.-) und damit hat es sich dann. Sicherlich sollte man am Fahrzeug keine großen Veränderungen vornehmen. Falls Du eine spezielle Versicherung haben möchtest (aus Kostengründen zu empfhelen) und auch eine Kasko willst, brauchst Du in den meisten Fällen nochmal ein Wertgutachten eines Sachverständigen (classicData). Ich bin über den ADAC zum deutschen Herold gestoßen und werde dort meine alte Ente (Bj '58) versichern. Kostet 58.- im Jahr. Den Nachweiss eines Alltagsfahrzeuges benötigst Du auch. Viel Spaß, Markus
20. April 200620 J. Hi e-kris, wo gibt es den rechtlichen Hintergrund dazu? Habe auf vielen Seiten geschaut, aber nirgends die Sechs Monate gefunden! Gruß, Markus
20. April 200620 J. das hat mir meine versicherung so gesagt. mein gutachter hat sein gutachten daher schonmal terminlich "berichtigt"
21. April 200620 J. Zitat aus 003: "6 monate ist es gültig" Das dürfte sich darauf beziehen, dass bei der erstmaligen Anmeldung des Fahrzeugs als historisches Fahrzeug mit H-Kennzeichen das dafür notwendige Gutachten (nach §21 STVZO oder so) nicht älter als 6 Monate sein darf. Bei einer späteren Ummeldung (z.B. wegen Halterwechsel) kann normalerweise das ursprüngliche Gutachten vorgelegt werden und muss nicht erneuert werden. Das ist aber vielleicht von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle anders - da gibt es oft grosse Unterschiede. Einmal mit H-Kennzeichen zugelassen, muss das Gutachten jedenfalls - ohne Halter- oder Wohnortwechsel - auf keinen Fall erneuert werden, nur noch normale HU alle 2 Jahre. Falls man dann zur HU mit einem zwischenzeitlich aufgemotzen Oldtimer, der dann nicht mehr Original ist, fährt, könnte es natürlich Probleme geben ;-) Gruss Martin
21. April 200620 J. aldirosso posteteZitat aus 003: "6 monate ist es gültig" Das dürfte sich darauf beziehen, dass bei der erstmaligen Anmeldung des Fahrzeugs als historisches Fahrzeug mit H-Kennzeichen das dafür notwendige Gutachten (nach §21 STVZO oder so) nicht älter als 6 Monate sein darf. Bei einer späteren Ummeldung (z.B. wegen Halterwechsel) kann normalerweise das ursprüngliche Gutachten vorgelegt werden und muss nicht erneuert werden. Das ist aber vielleicht von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle anders - da gibt es oft grosse Unterschiede. Einmal mit H-Kennzeichen zugelassen, muss das Gutachten jedenfalls - ohne Halter- oder Wohnortwechsel - auf keinen Fall erneuert werden, nur noch normale HU alle 2 Jahre. Falls man dann zur HU mit einem zwischenzeitlich aufgemotzen Oldtimer, der dann nicht mehr Original ist, fährt, könnte es natürlich Probleme geben ;-) Gruss Martin genau so ist es *gültigkeit zur erstzulassung *h* 6 monate
21. April 200620 J. Zitat aus 002: "Falls Du eine spezielle Versicherung haben möchtest (aus Kostengründen zu empfhelen) und auch eine Kasko willst, brauchst Du in den meisten Fällen nochmal ein Wertgutachten eines Sachverständigen (classicData)." Ist bei vielen Versicherungen bis zu einem gewissen Fahrzeugwert (z.B. AXA bis 25.000 EUR) nicht (mehr) nötig, der erforderliche gute Zustand des Fahrzeugs muss dann nur mit Fotos belegt sein. Das Classic-Data Gutachten kostet ja auch ein paar EUR. Bei der Kasko lege ich dann zur Sicherheit bezüglich der Wertangabe einfach ein paar EUR drauf, die werden mir zwar dann im Schadensfall nicht erstattet, sondern nach dem dann zu erstellenden Schadensgutachten (das zahlt dann die Versicherung), aber ich bin jedenfalls nicht unterversichert und zahle nur einen minimalen Aufschlag für die geringe Überbewertung. Gruss Martin
21. April 200620 J. Hallo, Erstellung des H-Gutachtens ist nix weiter wie `ne Vollabnahme, nur daß auf Originalität wert gelegt wird. Wird einmal eingetragen und fertig. Die Versicherer haben fast alle unterschiedliche Tarife und Bedingungen, z.B. die Mannheimer Versicherung, die ACC`s besondere Tarife anbietet, Alltagsauto nachgewiesen haben will (aber nur einmal), und ganze Jahre abrechnet, aber bis zu einem gewissen Wert kein Wertgutachten verlangt. Bonne route Stoneausderpfalz
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren