26. Mai 200620 J. Tagchen , habe heute mit dem Sohn eines Bekannten probiert sein Polo (100€) anzumelden . Die nette Dame beim STVA meinte, das es nicht möglich wäre weil das Fahrzeug keine 3 Monate TÜV hätte. Die Kiste muss 06/06 zur HU + AU , also hat er noch TÜV und AU bis 30.06.06 und wäre meiner meinung nach auch dann noch anmeldbar oder nicht? Hat schon mal einer von euch gehabt ,wenn ja was hat geholfen?
26. Mai 200620 J. ich hab vor x jahren mal an einem 24.12. vormittags ein auto zugelassen,das bis dezember des entsprechenden jahres tüv hatte, also noch genau eine woche nach der zulassung. kann sich seitdem - wie so vieles - natürlich geändert haben. die dame soll doch mal die entsprechende rechtsgrundlage nennen. es fährt sich ja auch mit einem zugelassenen auto wesentlich entspannter zum tüv und eventuell vorher zur werkstatt als mit einem nicht zugelassenen.
26. Mai 200620 J. Die Zulassungsvorschrift lautet "Gültige AU und HU". Ob noch ein Tag oder ganz frisch muss egal sein.
26. Mai 200620 J. Ersteller Die Dame nach der Grundlage fragen ging nicht , wir wollten ja nicht weiter bei der Arbeit stören und dann noch Freitags nach einem Feiertag !Wenn jemand so eine Grundlage kennt und evt. den genauen Text ,wäre es sehr nett sie hier zu posten. Werden es am Montag nochmal probieren im Bürgerbüro (andere Stelle und Mitarbeiter)!
26. Mai 200620 J. Ich hatte bei Anmeldung meines CX vor drei Monaten mal bei der Anmeldestelle genau diese Frage gestellt und die Antwort bekommen: Das Fahrzeug muss eine gültige AU/HU haben, wie lange diese noch gültig ist, ist egal.
26. Mai 200620 J. Fundsache im www: Halterwechsel eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises Limburg - Weilburg (ohne Umkennzeichnung) Benötigte Unterlagen: - Kraftfahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II - Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I - Gültige Haupt- und Abgasuntersuchungsbescheinigung (TÜV und ASU) - Versicherungsbestätigungskarte gem. § 29 a StVZO - Legitimation des Fahrzeughalters also: Gültige TÜV und ASU!!!! KEINE Fristen!!!! Gruß Günter
26. Mai 200620 J. Hallo, um Halterwechsel von schrottreifen Autos und deren Nutzung zu vermeiden, verlangen einzelne Zulassungsstellen NUR bei einem Halterwechsel min. 3 Monate TÜV, während bei einer Wiederzulassung auf den gleichen Halter "gültiger TÜV und AU" (also zur Not 1 Tag) ausreicht. Ist m.W. Ermessensspielraum der Zulassungsstelle! Gruß Bernhard
27. Mai 200620 J. Da ist das Gesetz ganz eindeutig... Auch meine Meinung! Soll die Zulassungstante doch mal die Rechtsgrundlage vorzeigen. Gruß Günter
27. Mai 200620 J. Ersteller Habe im Netz geschnüffelt und nix über Ermessensspielraum der STVA gefunden . Auch nicht auf diversen Kreis/Stadt seiten und werde es Montag nochmal probieren und danach auch hier Berichten! Gruß Andreas
27. Mai 200620 J. Hallo Ihr Cit-Fans: Der Grund liegt hier einfach darin, dass offenbar die Prüfbescheinigung HU/AU nicht vorlagen beim Versuch der Anmeldung! Hatte den Fall auch, die AU-Bescheinigung war verlorengegangen; mußte vor der Anmeldung eine neue AU machen lassen und anschließend ging die Ummeldung auf mich klar. Obwohl die AU u. HU im alten Kfz-schein vermerkt war und auf den Schildern auch ersichtlich. Gruß an alle - Franz.
28. Mai 200620 J. Hallo,komme aus Rostock,mein Wagen hatte noch eine Woche tüv ging auch. Ich wurde nur drauf hingewiesen das der tüv abläuft .
28. Mai 200620 J. ...ich habe vorletzten Winter meinen frisch erstandenen Winter-XM genau am ALLERLETZTEN Tag des Monates des gültigem TÜV und AU auf mich umschreiben lassen. Die Frau am Schalter hat schaute die Papiere durch und bemerkte grinsend: Das war die letzte Chance heute für die Ummeldung ohne neuen TÜV...ist also kein Problem . PROBLEM ist in vielen Zulassungsstellen: Wenn die NACHWEISE für TÜV und AU nicht dabei sind, reicht der Eintrag in den Abmeldepapieren NICHT aus - also NACHWEIS immer mitnehmen - dann klappt`s auch im letzten Tag. Gruß Chr.
28. Mai 200620 J. HU und AU müssen nachgewiesen werden. Die letzte HU kann aus dem Stilllegungsvorgang entnommen werden; das AU-Verfallsdatum steht auf dem Formular aber nicht, und wird auch nicht in der EDV erfasst. Ergo: Der AU-Wisch muss mit aufs Amt.
29. Mai 200620 J. Ersteller Erst war die rede von interner Dienstanweisung , ermessensspielraum der STVA's und bei der Frage nach dem Gesetzestext oder § wo man das nachlesen könne , ging das mit der Zulassung einfach so! Gruß Andreas
29. Mai 200620 J. Hallo, ich habe es schon erlebt, daß bei knappem Resttüv die Zulassungsstelle eine kurze Begutachtung des Fahrzeugs forderte; Ist allerdings schon 14 Jahre her. Gruß M.
29. Mai 200620 J. Könnte es sein das der Wagen schon länger als 1,5 Jahre abgemeldet war , wenn dies der fall ist muss der Wagen durch $21 neu Tüv und AU bekommen sonst kannste den nicht anmelden. d.H der Vorbesitzer kauft sich das Auto mit Frischem Tüv , meldet ihn dann ein Monat später wieder ab, und verkauft ihn nach 1,5 JAhren mit 3 Moanten Tüv gruß
30. Mai 200620 J. Ersteller @ Eulekatz Danke! @M.Ferchaud Arbeiten bei euch im STVA Gutachter oder nach welchen Gesichtspunkten wird da Entschieden? @zimbre Der Wagen wurde vor 2 Monaten abgemeldet mit HU bis 06/06 , was Du meinst wäre ja klar durch die 18 Monate regelung und das trifft in diesem fall nicht zu! Die wollen bloss die alten Kisten aus dem Verkehr ziehen und so ein Polo wäre für einen Fahranfänger in der Versicherung bei vollen Prozenten nicht zu Unterhalten ( SF:0 = 230% macht 609,35€ im 1/4 Jahr ) geschweige den ein neues Auto. Gruß Andreas
30. Mai 200620 J. Hi Pimboli, check mal deinen Versicherer. Es gibt Einsteigertarife mit 80 Prozent. Und bei mir selbst bedeuten 35 % 135 EUR im halben Jahr, Typklasse 20, B6. Torsten
31. Mai 200620 J. Ersteller Moin Torsten Es geht hier um den Sohn eines Bekannten ! Erst hatte ich daran gedacht ihn auf meinen Zweitwagenprotzenten fahren zu lassen , was beide Elternteile ablehnen . Sie unterstützen ihn wohl bei der Unterhaltung ,machen sich aber sorgen das wenn mal was ist ich den mist an der Backe habe. Gruß Andreas
31. Mai 200620 J. Pimboli postete@M.Ferchaud Arbeiten bei euch im STVA Gutachter oder nach welchen Gesichtspunkten wird da Entschieden? Soweit ich weiß, waren das ganz normale Angestellte der Zulassungsstelle - laut eigener Aussage sollte durch die Sichtkontrolle nur verhindert werden, daß da absoluter Schrott wieder in Betrieb genommen wird. Die Sichtprüfung umfaßte eine äußerliche Fahrzeugbegutachtung und Prüfung des Reifenprofils. Gruß M.
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