15. Juni 200620 J. Mein Tüv-Prüfer hat Bedenken bezüglich der hinten angeschlagenen Türen beim Hy... Wer kann mir nen Tip geben wie man dieses Problem umgeht oder wer hat ne Sondergenehmigung dafür bekommen und kann mir diese kopieren??? Wäre sehr sehr dankbar für schnelle Hilfe...
15. Juni 200620 J. Hallo ni.co.sun Habe letztes Jahr bei von Hacht, Hoisdorf TÜV und Vollabnahme machen lassen. Es gab überhaupt kein Problem wegen der Türen, ist ja auch Original. Wenn du nicht weiterkommst ruf mich einfach an. Gebe dir gern die Tel-Nr. von von Hacht. Gruß Klaus
17. Juni 200620 J. Ersteller Vielen Dank erstmal an Klaus und Dirk, später werde ich erfahren was der Tüv sich nun hat einfallen lassen... Ich bleib am Ball!
17. Juni 200620 J. naja, weil es ja bis baujahr, ich glaube 1964 kein problem gab, die dinger zu haben. hab auch selbstmördertüren an meiner azu baujahr 1959. gruss z.
18. Juni 200620 J. Hallo Bei meinem HZ,hat der Tüvmensch eine Ausnahmegenehmigung gefordert. War auch kein Problem.In meinem Brief steht: * AUSNAHMEGENEHMIGUNG GEM:§35E VOM REG. PRÄS. STUTTGART AM 6.5.2002 SCHRIFTLICH ERTEILT* Leander
19. Juni 200620 J. hallo was hast du denn da für einen tüvprüfer der hat wohl fieber oder was diese türen darf er gar nicht bemängeln die sind so in serie gebaut worden eine isetta braucht ja wohl auch keine sondergenehmigung geh einfach zu einem anderen tüv u fahr da nicht mehr hin.
19. Juni 200620 J. Hallo, Hinten angeschlagene Fronttüren sind seit Beginn der 60er Jahre bei neu zugelassenen Fahrzeugen nicht mehr zulässig . Aus diesem Grund wurden z.b. beim Fiat 500 die Türen umkonstruiert. Es ist also kein Problem einen älteren HY zuzulassen, bei einem neueren kann das zu Kummer führen. Würde auch Probieren mit der Ausnahmegenehmigung das Prob zu lösen. Servus Andreas
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