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Zulassungsbescheinigung Teil II und Reifenfrage


Guest Michael_Werth

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Guest Michael_Werth

Hallo, Leute!

Durch die Ummeldung meines neuen BXes bin ich in das zweifelhafte Vergnügen dieser neuen Zulassungsbescheinigung Teil I & II gekommen.

In dem Pendant zum alten Fahrzeugschein stehen jetzt nur noch die Standardgrößen von den Reifen drin. D. h., für den BX Break 175er. Der Break hatte aber auch 185er eingetragen. Auf meine Frage, warum die nette Dame vom Straßenverkehrsamt denn nicht auch die195er einträgt, bekam ich die Antwort, daß dies nicht mehr nötig sei. Es reicht nun völlig, die ABE für die Felgen mit zuführen und man kann die Reifengrößen fahren, die mit dieser Felge für das Fahrzeug freigegeben sind. Wenn ich also die ABE für die Swift 2-Felgen mitführe, kann ich bedenkenlos die 185er fahren, die drauf sind.

Ich kann das kaum glauben! Ist das wirklich so? Auch hat sie etwas von einer 24h Hotline des KBA für die Polizei erwähnt. Dort kann diese bei einer Kontrolle anrufen und anhand der KBA-Nr. ermitteln, ob dieses und jenes Teil für den Wagen zugelassen ist.

Ich finde das alles recht schwammig. Wie seht ihr das und wer hat eine Antwort auf meine Ausgangsfrage? ;)

DANKE!

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Hallo,

soweit die Theorie - die Praxis sieht allerdings anders aus, da die Datenbank nicht gut funktioniert und die Polente schön den SVAs auf den Sack geht, das sie andauernd wegen irgendwelcher Eintragungen da anruft.

Ich gehe mal davon aus, dass die Pozilei sich einfach weniger damit beschäftigt, ob dieser oder jener Reifen eingetragen ist, solange es keine Extremfälle sind. Für AHK etc. gilt übrigens ähnliches. Bei vielen untypischen Eintragungen würde ich mir einfach eine Kopie des alten Briefes zu den Papieren legen, das spart dann im Falle eines Falles Zeit ;-))

Gruß

Frank

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Guest Michael_Werth

Hi, Frank!

Das Problem ist nur, daß in dem alten Breif 175er und 195er Reifen eingetragen sind. Ich möchte aber mit 185er fahren ;)

Na, da wird sich meine Freundin schonmal mit Diskussionen anfreunden müssen. Denn es soll ihr Wagen werden ;) ;)

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Guest Michael_Werth

Meine natürlich Teil I der Zulassungsbescheinigung. Das ist der, den man wie den alten Fahrzeugschein mit zuführen hat.

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Hallo Michael,

ich habe kürzlich meine CX Ambulanz neu zugelassen (Frankreich Import) und das war überhaupt kein Problem beide Reifengrößen eingetragen zu bekommen. Du brauchst aber eine Freigabe vom Hersteller, das sollte kein Riesenproblem sein.

Auf die Aussage: "Das ist nicht mehr nötig" brauchst Du Dich ja nicht einlassen, man soll doch einfach die eingetragenen Größen abtippen und fertig! Da ist unten genug Platz dran und da sind durchaus solche EIntragungen vorzunehmen.

Gruss

Norbert

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Guest Michael_Werth

Hi, Norbert!

Tja, da habe ich dann wohl falsch reagiert, als ich beim Straßenverkehrsamt war. :(

Aber viel genützt hätte es auch nicht. Denn im alten Brief waren 175er und 195er eingetragen. Ich möchte aber eben mit den 185er fahren ;)

Ich, bzw. meine Freundin lassen es einfach mal drauf ankommen. Alle nötigen ABEs und der alte Briegf sind im Handschiuhfach. Mal sehen, was passiert, wenn wir kontrolliert werden.

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Guest gelöscht[107]

Ich hatte vor 6 Wochen bei meinem AX First Alufelgen und 185er Reifen montiert und begutachten lassen (war ein uraltes Gutachten, weil zeitgenössisch). Der TÜV-Mensch hatte auf meine Frage, welche Größe er einträgt, geantwortet, die die drauf sind und alle welche ich will. Ich geantwortet, also alle. Das hat er auch gemacht. Nun stehen sie ALLE drin.

Das hat er aber nur deshalb gemacht, weil die Räder noch keine ABE hatten. Bei Rädern mit ABE genügt eine einzige eingetragene Größe. Den Rest wissen angeblich die Polis und die Prüfstellen "automatisch", was aber lt. seiner Einschätzung wenig bis garnicht funktioniert. Deshalb empfiehlt (auch) er, eine Kopie der ABE mitzuführen. Das sei immer ausreichend für die Polis, wenn die grad mal keine online-Verbindung zu ihren Datenbanken haben oder sonstwie zu faul sind, gründlich zu recherchieren.

Grund: Zwar haben alle kontrollberechteigten öffentlichen Stellen grundsätzlich alle Daten, NACHWEISPFLICHTIG über die Richtigkeit des "vorliegenden" Autos hingegen ist IMMER der jeweilige Fahrer. Will heißen: wenns der Poli nicht findet, muss der Fahrer ihm helfen :-)))). Das tun wir doch gerne, gelle ?!?!?

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Xantiaheinz

Alles was man braucht ist ein neuer, handlich kleiner Kfz-Schein und ein großer Aktenordner mit ABE´s, Gutachten usw.

Eine echte Vereinfachung, aber was erwartet ihr von neuen Vorschriften, die ja bekanntlich auch noch "EU-konform" sein sollen?

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