19. Juli 200620 J. Hallo, an die schwebende Gemeinschaft wer kann mir einen Tip geben?Ich hole am Freitag meine erste DS 23 Bj 73 aus Süddeutschland nach Hamburg, mit Kurzzeitkennzeichen. Laut Fahrzeugbrief ist Sie zweiter Hand und so wie es aussieht in unverbasteltem Zustand.Wie stelle ich es an um Sie kostengünstigst (H Kennzeichen) anzumelden? Gruß Felix
19. Juli 200620 J. Soweit ich gelesen habe, ist das H-Kennzeichen ab Februar 2007 nicht mehr verfügbar. Dann muß jeder Oldtimer für teures Geld separat versichert werden.
19. Juli 200620 J. Ersteller roloeka posteteSoweit ich gelesen habe, ist das H-Kennzeichen ab Februar 2007 nicht mehr verfügbar. Dann muß jeder Oldtimer für teures Geld separat versichert werden. Schönen Dank, aber jetzt haben wir den Juli 2006 Gruß Felix
19. Juli 200620 J. Hallo Felix, Du brauchst einen Gutachter, der den kulturellen, erhaltenswerten Wert des Fahrzeug feststellt. Dabei geht es in erster Linie nicht um den Zustand. Obwohl der Wagen natürlich nicht rottig sein sollte. Jedenfalls gehst Du mit diesem Gutachten zur Zulassungsstelle und meldest den Wagen an. Das ist alles. Welchen Gutachter Du nimmst ist zweitrangig. Aber er sollte eine amtliche Zulassung/Anerkennung haben und sich - natürlich - mit dem Auto (also Deiner DS) auskennen. Am Besten, Du suchst Dir einen über Classic Data. Über die hab ich auch Meinen SM bewertet bekommen. Das H-Kennzeichen fällt 200z nicht weg, sondern wird nur etwas verändert. Viele Grüße Helge
19. Juli 200620 J. ??? Mein Kenntnisstand ist etwas anders: Zum TÜV fahren, und denen sagen, das du eine Untersuchung für H-Kennzeichen haben willst. Die machen dann eine Bericht und mit dem kannst du das Auto dann als HH-DS 23H anmelden ;-) Gruss Mike
19. Juli 200620 J. roloeka posteteSoweit ich gelesen habe, ist das H-Kennzeichen ab Februar 2007 nicht mehr verfügbar. Dann muß jeder Oldtimer für teures Geld separat versichert werden. Nicht die rote Sammlernummer mit dem H-Kennzeichen verwechseln! Die H-Nummer muß schon immer separat versichert werden. Übrigens muß das Auto original sein außer dem Lack/der Farbe, darf mit zeitgenössischem Zubehör ausgestattet sein (wie z.B. eine Sonnenschute) und braucht selbstverständlich die Umbauten, die nachgerüstet werden mußten (z.B. Blinker, wobei die Winker nach wie vor in Funktion bleiben dürfen). Und muß natürlich auch die ganz normale TÜV-Prüfung bestehen.
19. Juli 200620 J. http://deuvet.de/fakt/fakt1.htm#Entwurfh Ob nun der Deuvet dafür verantwortlich ist, spielt am Ende keine große Rolle. Felix, ist das Auto denn in D schon mal zugelassen gewesen? Existiert aus der Zeit vielleicht noch ein H-Gutachten? Sonst brauchst Du den Zustand 3 für ein neues. Gruß Jörg
19. Juli 200620 J. Hallo Felix, es gibt nur den Weg, das §21-Gutachten beim TÜV erstellen zu lassen. Ist im Grunde nichts anderes als eine erweiterte Hauptuntersuchung. Andere Prüfstellen dürfen das (noch) nicht. Bei meinem CX war in den 146,- Euro Gebühren noch die Vollabnahme enthalten, da aus der Schweiz. Gedauert hat das Ganze ca. 1 Stunde, da sehr viel Papierkram trotz komplett vorliegender Dokumente (u.a Datenblatt der CDAG) meinerseits nötig war. Ging also recht fix, und das ohne Termin (gab es nicht!). Bin dann mit den Papieren vom TÜV und den für die Zulassung üblicherweise notwendigen Unterlagen (Brief, Ausweis, Kaufvertrag!) zur Zulassungsstelle und da dauerte es auch nur unter einer Stunde, bis ich die frischen H-Kennzeichen in den Händen hielt! Alles undramatischer, als ich dachte... Viel Spaß mit deiner DS und Grüße,
19. Juli 200620 J. Dass die geplante Verschärfung des H-Kennzeichens nun doch nicht erfolgen soll ist eine frohe Botschaft. Hallo Felix, aus welcher Gegend Süddeutschlands entführts du die DS in den rauhen Norden? Zur eigentlich gestellten Frage: Sowohl TÜV/Dekra als auch andere zugelasse Gutachter können eine "Begutachtung von Oldtimern gem. § 21c StVZO" ´durchführen, welches man dann bei der Zulassungsstelle bei der Anmedlung vorlegt und darufhin ein H-Kennzeichens zugeteilt bekommt.Die Maßstäbe, die an die Fahrzeuge gelegt werden sind dann Gutachterabhängig. Ich habe auf der Suche nach einer DS Grotten gesehen, die zusammengebraten, schlecht lackiert und alles andere als original waren und trotzdem ein teilw. neues H-Kennzeichen vorweisen konnten. Der Tuev hat eine Hompage unter der man den Anforderungskatalog für die Begutachtung herunterladen kann. Gute Fahrt und allzeit immer genug LHM in den Leitungen Stefan
19. Juli 200620 J. Piepenbrink posteteZur eigentlich gestellten Frage: Sowohl TÜV/Dekra als auch andere zugelasse Gutachter können eine "Begutachtung von Oldtimern gem. § 21c StVZO" ´durchführen... Stefan Hallo Stefan, woher nimmst du diese Info? Dekra sagt: darf NUR der TÜV. Und dieser sagt das auch - logo... Gruß
19. Juli 200620 J. Ersteller cxbreak_marius posteteab nächstem jahr soll jeder gutachter das h-kennzeichen ausstellen können. An alle schönen Dank für Eure Tips, das macht Mut, der Wagen kommt aus dem Schwarzwald. Der Ton in diesem Forum bestätigt mich in meiner Meinung , das DS Fahrer (innen) nette Kerle sind Gruß Felix
19. Juli 200620 J. Ich auch nicht, wäre es aber gerne! :-)) Immerhin, irgendwann bin ich Mitfahrer...
19. Juli 200620 J. @Der schwebende Robert "Dekra sagt: darf NUR der TÜV. Und dieser sagt das auch - logo..." Im wilden Osten hat die Dekra teilweise den Status, den der TÜV um Westen hat, vielleicht ist das eine Erklärung für die Verwirrung. @Felix deutscher Brief existiert ? bzw. schon mal in D zugelassen ? HU/AU noch gültig ? Sonst benötigst Du noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA und eventuell eine Vollabnahme oder neue AU (HU ist bei H-Gutachten afaik "mit drin" Neben der H-Zulassung hast Du vielleicht noch die Versicherungsfrage zu klären - günstige Oldiversicherungen gibt es, wenn Alltagsfahrzeug vorhanden uns weitere Kriterien erfüllt sind. (manche wollen z.B. immer ein Wertgutachten, andere ab Wagenwert >25tEUR) Am Besten mal ein paar Angebote vergleichen. Gruss Martin
19. Juli 200620 J. Ersteller Der schwebende Robert posteteIch auch nicht, wäre es aber gerne! :-)) Immerhin, irgendwann bin ich Mitfahrer... an Helge und Robert,sorry aber citroen oder? is auch egal war trotzdem nett Gruß Felix
19. Juli 200620 J. Hall Felix, was ich vergass zu erwähnen: XM V6 von 1990 SM von 1972 Ja, beides Citroën. ;-) Viele Grüße und viel Glück mit Deinem neuen Auto Helge PS: Ich bin alle par Wochenenden in Hamburg, vielleicht sieht man sich...
19. Juli 200620 J. Na klar Citroën! ;-) Habe u.a. einen CX 2200 Pallas aus 1975, der vor ein paar Wochen nach 1jähriger Restaurierung das H-Kennzeichen erhalten hat. Gruß
20. Juli 200620 J. Kleine Korrektur meines Beitrags 008 Zur Frage wer darf ein Gutachten erstellen sagt der Gesetzestext der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) folgendes: §21c Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer (1) Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gelten die §§ 20 und 21. Zusätzlich ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. ...... Derzeit sind als Gutachter nach Aussage der DEUVET offensichtlich nur der Tüv (alte Bundesländer) und die Dekra (Neue Bundesländer) zugelassen. Dies soll sich aber zum nächsten Jahr hin ändern. Insofern muss ich meine Aussage korrigieren. Eine Einschränkung war für mich aus dem Gesetzestext nicht ersichtlich und auch nicht nachvollziehbar.
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