25. Juli 200620 J. Wir haben im Februar eine Ente Bj. 85 für 3000 EUR bei einem offiziellen Gebrauchtwagenhändler gekauft. Leider hatte sie in der letzten Zeit einige sehr unangenehme Defekte. Bereits zwei Wochen nach dem Kauf war der Anlasser defekt. Na gut, ein besserer fand sich für 50 EUR. Vor 4 Wochen flog eine Zündkerze aus dem Kopf. Leider war das Gewinde nicht mehr reparabel, da es bereits einmal repariert wurde. Ich mußte einen neuen Zylinderkopf besorgen und tauschen. Letzes Wochenende hatte die Ente dann einen totalen Bremsausfall. Eine lebensgefährliche Situation die nur durch Glück zu keinem Unfall geführt hat. Zunächst gingen ein oder mehrere Bremskolben nicht mehr zurück der Wagen wurde langsamer. Nach einer Pause, wir gingen zunächst von einem erneuten Motorschaden aus, fuhren wir wieder los und das Premspedal ließ sich widerstandsfrei durchtreten. Nach Meinung aller dazu befragten Entenspezialisten ist das das typische Verhalten, wenn die Bremsanlage einer Ente mit Scheibenbremsen einmal mit normaler Bremsflüssigkeit (DOT) statt mit mineralischem LHM befüllt wurde. Beim Kauf war scheinbar LHM drin, zumindest ist es grün. Danach wurde an der Bremsanlage nichts mehr getan. Die falsche Bremsflüssigkeit muß also vor dem Kauf in der Bremsanlage, zumindest für kurze Zeit, drin gewesen sein. Jetzt müssen alle Bremszylinder und der HBZ getauscht werden. Ich habe im Moment dafür keine Zeit, also wird es eine Entenwerkstatt in Franken machen, gegen Rechnung. Da jetzt fast ein halbes Jahr rum ist, liegt die Beweispflicht daß der Händler von dem Defekt nichts gewußt hat und ihn auch nicht nachprüfen konnte, noch bei ihm. Wie ist das? 1. Scheint das doch ein eindeutiger Fall für die Gewährleistung zu sein? 2. Wie gehen wir jetzt am besten vor, um die Gewährleistung anzumelden? 3. Die Ente ist nicht als Bastlerfahrzeug gekauft worden. Mir sind beim Vertrag jetzt keine der "üblichen" Umgehungsklauseln aufgefallen. Wenn doch eine drin ist, müßte ich doch eigentlich nur beweisen, daß er mir den Wagen als Händler verkauft hat? Ist der Umgehungsversuch eigentlich ein Straftatbestand? 4. Wie stehen die Chancen, die Reparaturkosten ersetzt zu bekommen? Ich würde zunächst lieber versuchen daß er "freiwillig" bezahlt und ihm allenfalls "die Instrumente zeigen". Aber ich denke mal wenn es um einen lebensgefährlichen Ausfall der Bremse geht, könnte das Gericht eher geneigt sein verbraucherfreundlich zu urteilen.
26. Juli 200620 J. Du musst zunächst den Händler zur Nachbesserung auffordern, wenn ein Gewährleistungsanspruch besteht. Reparatur von anderer Werkstatt ausführen lassen und dann Bezahlung vom Händler einfordern wird mit Sicherheit nicht funktionieren; ist rechtlich auch nicht durchzusetzen.
26. Juli 200620 J. Sensenmann postete Mir sind beim Vertrag jetzt keine der "üblichen" Umgehungsklauseln aufgefallen. Wenn doch eine drin ist, müßte ich doch eigentlich nur beweisen, daß er mir den Wagen als Händler verkauft hat? Wieso beweisen? Ist auf dem Vertag nix drauf, Firmenstempel oder so? Generell gilt: Der Händler kann in den Vertrag schreiben, was er will, die "Umgehungsklauseln" sind ganz einfach nicht gültig. Das einzige, was er machen kann, ist die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. Und alles, was er dir sonst im Vertrag schriftlich zugesichert hat, muß stimmen. Aber wie das mit einer möglicherweise (!) einmal falsch gewarteten Bremse ist, das auch noch nicht mal dieser Händler verbockt hat und von dem er vermutlich keinerlei Kenntnis hatte - keine Ahnung.
26. Juli 200620 J. Hallo Sensenmann, die Gewährleistung beinhaltet die Vermutung, daß der Mangel der Bremsanlage, des Zylinderkopfes etc. bei Kauf schon vorhanden war. Es ist quasi eine Fiktion zu Lasten des Händlers. Er kommt also nicht so einfach davon, insbesondere nicht durch eine unwirksame Umgehungsklausel. Wichtig ist erstmal, alles schriftlich niederzulegen, damit Du etwas in der Hand hast. Auf telefonische oder mündliche Absprache würde ich mich nicht einlassen. Dann empfielt es sich, den Händler unter angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des aufgetretenen Mangels aufzufordern. Verstreicht die Frist, befindet er sich mit der ihm obliegenden Reparaturpflicht in Verzug. In das Schreiben würde ich aufnehmen, daß an eine Ersatzvornahme bei einer anderen Reparaturwerkstatt gedacht ist und bei Verstreichen der gesetzten Frist die Kosten auf den Händler umgewälzt werden. Solltest Du dies fachmännisch bearbeitet haben wollen, geh zu einem Rechtsanwalt. Die anwaltlichen Kosten der berechtigten Inanspruchnahme hat der Händler nach Verzugseintritt ebenfalls zu erstatten. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, umso besser. Gruß Sven
26. Juli 200620 J. Mal ehrlich: Erwartet wirklich jemand ernsthaft, dass ein über zwanzig Jahre altes Billiggefährt (und das war die Ente, egal was heute dafür verlangt wird) mängelfrei und neuwertig ist? Dass es immer korrekt gewartet wurde, in fünfzehnter Studentenhand? Und wer dafür heute viel Geld ausgibt ist entweder ein Liebhaber und weiß was er tut, oder schlicht und einfach dämlich. Dann läuft es unter der Rubrik "Lehrgeld". Und als Händler, der davon zu leben hat, würde ich so ein Gerät anzünden, das ist wohl billiger als ein Verkauf. Just my two cents.
26. Juli 200620 J. Ersteller Das ist hier nicht das Thema. Das Gesetz gilt und scheint auf unserer Seite zu sein. Da muß ich kein "Lehrgeld" zahlen. Wenn die Rechtslage so aussieht daß der Händler den Austausch der Bremszylinder zu bezahlen hat, dann nehmen wir das mit! Einen privaten Verkäufer würde ich bei dem Thema Bremsenausfall durch Wartungsfehler mir übrigens auch vorknöpfen. In dem Fall natürlich mit geringeren rechtlichen Aussichten, sondern eher um Dampf abzulassen.
26. Juli 200620 J. Sensenmann posteteDas ist hier nicht das Thema. Das Gesetz gilt und scheint auf unserer Seite zu sein. Da muß ich kein "Lehrgeld" zahlen. Wenn die Rechtslage so aussieht daß der Händler die Grunderneuerung der Bremse zu bezahlen hat, dann nehm ich das mit! Einen privaten Verkäufer würde ich bei dem Thema Bremsenausfall durch Wartungsfehler mir auch vorknöpfen Dein Problem könnte sein dass du zuvor selbst an dem Auto "rumgebastelst" hast. Oder wurden die bisherigen reperaturen von Werkstätten ausgeführt. Was sagt eigentlich der Verkäufer dazu? Hast du ihm überhaupt von den Problemen erzählt oder gehörst du zu denen die zuerst um Rat fragen?
26. Juli 200620 J. Moin Ihrs, die rechtliche Lage ist eindeutig, der Händler ist in der Pflicht. Wenn er seiner gesetzlichen Gewährleistung nicht nachkommen will, so soll er keine alten Autos verkaufen. Natürlich steht die Gewährleistung des Händlers in keiner Relation zum Ertrag bei solch einem Fahrzeug. Deswegen macht das auch kaum noch ein Händler. Alle Ausreden der Händler sind den Gerichten schon lange bekannt und entlocken dem Richter nur noch ein müdes Lächeln. Deswegen verkaufen manche Händler ältere Fahrzeuge nur noch an Gewerbetreibende oder für den Export. Selbst angebliche Kommisionsgeschäfte (Verkauf im Auftrag von Privat) werden, wie ich gehört habe, von den Gerichten nur noch als Gewährleistungsumgehung gewertet. Freundliche Grüße LordAir
26. Juli 200620 J. Ersteller Ich sehe nicht wo das mein Problem wäre. Gerade weil in der Zeit nichts an der Bremsanlage getan wurde, ist es das Problem des Händlers. Ich habe ihm vorab eine Mail geschickt, er hat bisher nicht geantwortet. Telefonnummer etc. hab ich nicht zur Verfügung die steht auf dem Kaufvertrag, den hat meine Freundin und bringt ihn heute Abend mit.
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