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Neuer Bußgeldkatalog ;-)

Hervorgehobene Antworten

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?

Neue Regelungen seit der neuen "Dränglervorschrift":

Drängeln:

250 EUR, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

sollte man lieber gleich rechts überholen:

Rechts überholen:

50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens:

50 EUR + 2 Punkte

Fazit:

Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell

vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

... poste das jetzt bitte nicht in Foren des potentiellen Drängler-Kollektivs (= Münchner und Zuffenhausener Marken) ... :-)

Scheint übrigens Europa-weit gültig, auch bei uns in Spanien sind das die Hauptkandidaten (GM-Mantas gab/gibt es ja nicht mehr).

P.S. Seit Anfang Juli haben wir jetzt hier auch das Punkte-System. Urlauber mit Leihwagen, Vorsicht nach einem Vino Tinto: 4 Punkte bereits bei 0,25 Promille!

Hi Charlyesp!

Stimmt leider, hier in Spanien hat sich in der letzten Zeit so manches verändert. Speziell in Madrid sind sie rigoroser geworden, als in D und A zusammen. Mit Überwachungskameras bei Anwohnerzonen und gut 60€ Strafe etc.

Eine andere Frage, wo wohnst Du? Kennst Du eine gute Werkstatt in der Nähe bzw. in Madrid?

Danke, Martin.

002 - Du hast Mail

Da wir gerade bei Urlauber-Tips sind, hier noch ein paar:

* Tempolimit-Überschreitung bis 20 km/h mag ein bisschen kosten, ist aber nicht Punkte-relevant. D.h. auf den Autobahnen kann man relativ gefahrlos bis 140 km/h fahren und auf Landstrassen bis 110/120.

* mehr als 40 km/h über Limit kosten 4 Punkte

* Parksünden (sofern nicht verkehrsgefährdend) sind punkte-frei

Neuester Trick, um vor Radarfallen zu warnen: anscheinend sind die GPS-Empfänger in der Lage, diese Starenkisten auch zu orten. Da man GPS nun nicht verbieten kann, gibt es hier nun Billigst-GPS (99 EUR) die ohne Bildschirm eigentlich zu garnichts Nutze sind, aber "zufällig" ein paar Leuchtdioden haben die Radarfallen anzeigen.

"Quien hace la Ley, hace la trampa"

Charlyesp postete

... poste das jetzt bitte nicht in Foren des potentiellen Drängler-Kollektivs (= Münchner und Zuffenhausener Marken) ... :-)

Du hast die Ingolstädter und die Wolfsburger vergessen ;-)

Charlyesp postete

Neuester Trick, um vor Radarfallen zu warnen: anscheinend sind die GPS-Empfänger in der Lage, diese Starenkisten auch zu orten. Da man GPS nun nicht verbieten kann, gibt es hier nun Billigst-GPS (99 EUR) die ohne Bildschirm eigentlich zu garnichts Nutze sind, aber "zufällig" ein paar Leuchtdioden haben die Radarfallen anzeigen.

Die Starenkästen werden nicht geortet, sondern es gibt Dateien, in denen die GPS-Daten aller bekannten stationären Meßanlagen gespeichert sind - da kann dann rechtzeitig bei Annäherung gewarnt werden.

Wobei die Rechtmäßigkeiit dieser Geräte "umstritten" ist, siehe z.B. http://forum.womo.de/viewtopic.php?t=4368&.

Interessanterweise reagiert der Gesetzgeber allergisch, wenn ich mir im Auto die zulässige Geschwindigkeit anzeigen lasse, anstatt den Fahrbahnrand nach Schildern abzusuchen.

Gruß

Ulrich

Hallo,

wenn ich Charlyesp richtig verstehe, sind diese "Billigst-GPS" Geräte, die den mobilen Laser/Radarstrahl identifizieren.

Vielleicht sind es auch nur als GPS getarnte (bekannte) (verbotene) Radarwarner?

Es gäbe natürlich auch die Möglichkeit, daß diese "Billigst-GPS" - Geräte die Karte der stationären Blitzer implementiert haben und nur Signal geben, wenn einer davon aktuell vorhanden ist - die heutige Elektronik macht es möglich.

Es wäre nicht schlecht, davon mehr zu erfahren - natürlich nur interessenshalber.

Gruß Volker

Moin,

für "echte" Navis gibts das ja schon länger, als "POI" getarnt, also Points of Interest. Allerdings sind diese Add-ons in D verboten, was natürlich die ausländische Zubehörindustrie nicht davon abhält, diese doch irgendwie in Deutschland zu verkaufen.

Wenn man sich dann einfach die Positionen ablegt und mit dem GPS-Signal vergleicht und man im Umkreis von - sagen wir 500m - befindet, kann man halt ne LED anschalten. Technisch extrem simpel - nur die Frage, wie man an die Blitzerstandorte kommt, wäre da zu klären. Man spart dann "echtes" navigieren und das Display. D.h. ein GPS-Empfänger und ein kleiner MicroController reichen mit etwas Speicher, um sowas zu realisiern.

Gruß

Arne

Es gäbe natürlich auch die Möglichkeit, daß diese "Billigst-GPS" - Geräte die Karte der stationären Blitzer implementiert haben und nur Signal geben, wenn einer davon aktuell vorhanden ist

So ist es, echte Empfänger, die auch mobile Stationen orten sind eingies teurer und , wie wir ja alle wissen, der Betrieb oder das betriebsfähige Mitf+hren sind verboten.

Also rechtzeitig Stecker rausziehen und das Ding ins Handschuhfach feuern.

Ich werde mal genauer nachforschen, wie die Dinger funktionieren die hier in Spanien angeboten werden. Das Logischste für ein GPS ist in der Tat, dass sie die Standort der festen (bekannten) Radars fest einprogrammiert haben.

Das wirft dann aber die Frage auf, wie lange sowas aktuell ist bzw. ob und wie es aktualisiert werden kann. Man kann zwar argumentieren, dass mit einmal vermiedenem Blitzen + nachfolgender Strafe der Apparat sich schon amortisiert hat .... da die Standorte aber auch hier allgemein bekannt und in der Presse veröffentlicht sind, ist da eine Fotokopie aber immer noch deutlich billiger :-)

Klaus

Darfür bestehen sogar Internetsite's wo man officiel die Standorte downloaden kann. Diese Manier um feste Blitzstandorte zu kennen is hier in Belgien zum Beispiel legal, der Staat arbeitet sogar mit um die Standorte zu aktualisieren, aber dabei geht es echt nu um stationäre Anlagen.

Radarwarner, die auch mobiele Anlagen aufspüren sind hier generel verboten, sogar das nicht betriebsfähige Mitführen im Fahrzeug wird bestraft. Begin diese Woche hat das Verkehrsgericht in Dendermonde (Ostvlanderen) sogar einen BMW 525 beschlagnahmt und das Fahrzeug wird durch das Gericht verkauft, der Erlös fliesst in die Staatskasse, plus ein Bussgeld von 2500 Euro für den Fahrer/Halter plus 1 Jahr Fahrverbot. Der "Täter" war wohl durch verschiedene Geschwindigkeitsübertretungen aufgevallen, aber mit dem neuen Verkehrsgesetz probieren die Gerichte jetzt Abschreckungsurteile zu fällen.

Kurz nach der Einführung des neuen Gesetzes hatten sie auch schon einen BMW Z4 beschlagnahmt, dieser wurde allerdings an den Besitzer zurück gegeben.

Das Gericht erklärt das jetzige Urteil damit, dass ein Radarwarner nur in einem Fahrzeug benützt werden, damit wird Warner und Fahrzeug zu einer Einheit, und das der Besitz/ das Mitführen des Warners das Ziel hat um sich Geschwindigkeitskontrollen entziehen zu können.

Mahlzeit,

nur Rechts vorbei und das mit 1,8i;-)

Gruß,

Andreas

Wenn hier ein so reges Interesse an den Radarwarnern besteht, muß ich leider feststellen, daß das "Drängeln" nicht nur ein Ingolstädter, Stuttgarter, Wolfsburger und was weiß ich noch für Nobelmarkenhersteller-Standortspezifische Eigenart ist. "Drängeln" habe ich deshalb in Gänsefüßchen geschrieben, weil J E D E R ein potentieller Drängler ist. Fahrt mal auf der Autobahn in der Rush-Hour mit der halben Tachogeschwindigkeit Abstand! Ein Ding der Unmöglichkeit! Und genau das wissen unsere Raubritter und wollen damit ihre notorisch leeren Kassen füllen.

Ich fahre in einer Woche berufsbedingt etwa 3000-5000 km in ganz Europa. Ich bemühe mich immer, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Es geht definitiv nicht. Immer wenn jemand in die Lücke wechselt (die ist ja so groß, daß mindestens drei Autos regelrecht genötigt werden da rein zu fahren), muß man auf die Bremse und provoziert damit Auffahrunfälle oder aber mindestens den nachfolgenden Verkehr. Ich weiß, daß ich bei der Überwachungsdichte in Deutschland, die ja in Europa unübertroffen ist, über kurz oder lang auch mal ins Netz gehe. Da ist die Idee mit der Standspur wirklich ein Geheimtip...

Viele Grüße von Uli

Ich hasse diese "Geiz ist Geil" Mentalität. Wenn dann schon Qualitätsdrängeln. Da bezahlt man gerne etwas mehr.

*kopfeinzieh und weg*

Was soll das mit den Punkten, die sind ja eh nur in dem jeweiligen Land relevant: Egal wieviele Punkte ich im Ausland habe: zuhause darf ich weiterfahren. So weit ist die EU noch nicht. Und laßt Euch blos nicht von frechen Briefen der jeweiligen Polizeibehörden einschüchtern: Ein Vollstreckungsabkommen zum Bußgeldeintreiben besteht derzeit nur zwischen Deutschland und den Ösies. Alle anderen können zwar "einschüchternd einfordern" aber nicht vollstrecken.

Grüße

Genau, deshalb kannst Du auch die Tickets aus Frankreich die wegen Tempoüberschreitung, gemessen durch die stationären Blitzer, in den Papierkorb schmeißen.

Aufpassen mußt Du nur tagsüber, da sind häfig mobile Kontrollen unterwegs zu denen Streifenwagen oder -motorräder gehören, die dich sofort einfangen.

Nachts mit 180 -200 über die Autorute de soleiel ist kein Problem.

Ich schnapp mir nachts in F immer einer "démineur" d.h. einen Ultraschnellpiloten, von denen es genügend gibt, und häng mich in 100-200m abstand da dran. Wenn es blitzt: BREMSEN, denn 1.) bei großem Abstand ist Zeit dazu oder 2.) bei kleinem Abstand ist die "Refraktärzeit" des Blitzanlage noch wirksam: Die verdaut erst mal den 1. Raser und hat sich noch nicht wieder freigeschaltet.

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