9. August 200620 J. Moin, ich hatte für den C5/II V6 Benziner 202 Euro Kfz-Steuer bezahlt. Nun kommt der Bescheid für den C6 V6-Benziner: 41 Euro. Das sind krasse 80 % Ersparnis. Der C6 hat Euro 4, war der C5 so viel schlechter? Grüsse vom Spinner
9. August 200620 J. Ersteller Moin Picasso, hmmm... ich hoffe der Bescheid stellt sich nicht als fehlerhaft heraus Grüsse vom Spinner
9. August 200620 J. Hat das nicht was mit dem zul. Gesamtgewicht zu tun? Je schwerer, desto billiger? hs
12. August 200620 J. Hi,.. also nach kfz-steuer.de dürfte auch ein C6 V6 202 Euro im Jahr kosten... MfG Andreas
13. August 200620 J. Hallo! Eine befristete Steuerbefreiung gibt es dann, wenn ein Auto eine strengere Abgasnorm erfüllt als der Gesetzgeber fordert. Im Prinzip müssen alle zur Zeit verkauften Neuwagen in Europa die EURO4-Normensammlung erfüllen. EURO4 ist also das, was der gesetzgeber zur Zeit vorschreibt. Da die Grenzwerte der EURO5-Normensammlung offiziell noch nicht veröffentlicht sind, kann es derzeit keine Steuerförderung geben. Der C6 V6 ist offenbar bereits so ausgelegt, dass die EURO5-Norm ohne technische Änderung erfüllt wird. Da es dieses Systhem der Steuerförderung nur in Deutschland gibt, spielt es bei der europäischen Abgasgestzgebung keine große Rolle. Mit ein Grund, warum Deutschland mit den Normen D3 und D4 eigene Normen geschaffen hatte, die die entsprechenden EURO-Normen vorweg nahmen. Da Deutschland aber wegen dieses Alleingangs von anderen europäischen Ländern stark kritisiert wurde, wird es nun keine D5-Norm als Vorläufer einer EURO5-Norm geben. Quasi unter vorgehaltener Hand lässt die Autoindustrie bereits durchblicken, dass die EURO5-Norm-Grenzwerte längst kein Thema mehr sind und man sich bereits darauf konzentriert, die Grenzwerte der EURO6-Normen im Sinne der europäischen Autoindustrie "mitzugestalten". Derzeit sieht alles danach aus, als würden die Grenzwerte für die Normen Euro5 und Euro6 gleichzeitig bekanntgegeben: genauso war es damals auch bei den Normen EURO3 und EURO4: die wurden gleichzeitig am 28.12.1998 bekanntgegeben. MFG
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