7. September 200619 J. Hallo Leute, habe mal eine Frage an euch. Ich musste meinen C4 (10 Monate alt) in die Werkstatt bringen, da im Fußraum massiv Wasser eintritt. Angeblich über die Schweißnähte welche wohl abgedichtet sein sollen. Nun muss ich für die mehreren Tage des Aufenthaltes den Leihwagen selbst bezahlen. Ist das eine übliche Praxis bei Garantiefällen oder Willkür der Händler?? Für Hinweise wäre ich dankbar. Viele Grüße, rediman
7. September 200619 J. Im Rahmen der Mobilitäts-Garantie (Bestandteil der 2-Jahres-Garantie) habe ich bisher nur den Sprit bezahlen dürfen.
7. September 200619 J. Es ist so : 1. Der Leihwagen wird nur dann bezahlt von Citroen , wenn das Fzg. nicht mehr fahrbereit ist . 2. Dein Verkaufshändler ist so kulant , das er dir freiwillig und kostenlos einen zu Verfügung stellt auf seine Kosten . Ansonsten mußt du den Leihwagen zahlen . Greetz
7. September 200619 J. Ersteller ACCM CST posteteEs ist so : 1. Der Leihwagen wird nur dann bezahlt von Citroen , wenn das Fzg. nicht mehr fahrbereit ist . 2. Dein Verkaufshändler ist so kulant , das er dir freiwillig und kostenlos einen zu Verfügung stellt auf seine Kosten . Ansonsten mußt du den Leihwagen zahlen . Greetz OK.... also meine KFZ war noch Fahrbereit. Also selbst bezahlen. Kulant wird er hier in dem Fall wohl nicht sein, nach seinen bisherigen Andeutungen. :-((( Ciao, rediman
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