26. September 200619 J. Soweit ich mich erinnere gibts hier ja auch ein paar K&N Fans, dazu dieses Schreiben. Bei Ibeehhh sind die Teile grad billig zu bekommen, warum nur? Sehr geehrter Kunde! Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese Teilegutachten zurückgezogen werden. Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen. Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG. Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen: Alfa Romeo 156 Fiat alle MG alle Peugeot alle Subaru alle BMW alle Honda alle MINI alle Renault alle Suzuki alle Chrysler/Jeep alle Lancia alle Mitsubishi alle Rover alle Toyota alle Citroen alle Mercedes alle Nissan alle Smart alle Volvo alle Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis bis zum 31.12.05 zu erbringen. Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren. Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen. Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht. Quelle: Kundenanschreiben Racimex vom 21.12.05
26. September 200619 J. Na dass Du die Filter nicht mehr eingetragen bekommst. Also nix mit Schnäppchen bei Ebay. Wenn schon eingetragen ist es kein Problem.
26. September 200619 J. Das bezieht sich jedoch nur auf die so genannten "Pilze", die Tuning-Tauschfilter sind dadurch nicht betroffen, da sie ja eintragungsfrei sind. Gruß Daniel
27. September 200619 J. ...Käse ist allerdings, daß die "Pilze" nicht ausgetragen werden... das werden sie nämlich beim nächsten Tüv-Termin spätestens dann doch... oder wenn die Polizei mal unter die Haube schaut... *g* Keine BE im Bereich der StVZO heißt nunmal keine BE im Bereich der StVZO. Eintragung oder nicht. MfG, Benne
27. September 200619 J. Eigentlich müsste da das Bestandsrecht gelten. Sind ja nach geltendem Recht eingetragen worden. Ich find es aber ganz gut, wenn jetzt ein Abgastest gebraucht wird. Die Dinger ziehen warme Luft was für eine saubere Verbrennung nicht förderlich ist.
27. September 200619 J. ...richtig, sie sind nach geltendem Recht eingetragen worden, ABER nach einer fehlerhaften BE. Daher... nix da. Ich hatte übrigens vor längerer Zeit diesbezüglich mal ein Gespräch mit nem Dekra-Prüfer, der meinte, die Dinger würde er eh nicht eintragen, da meist das Ansauggeräusch etc derart verändert würde, daß die Geräusch-Immissionen derart verändert würden, daß Grenzwerte überschritten würden... War also alles seit jeher schon eher kniffelig. Die meisten von den Dingern hatten so und so keine BE. Da war dann immer der schöne Passus drin "...nicht im Geltungsbereich der StVZO." MfG, Benne
27. September 200619 J. Das ist der Fehler, dass Viele glauben, eingetragen bedeutet auch legal. Der TÜV-Mensch kann jede Menge eintragen, das heißt trotzdem nicht, dass die Chose deshalb auch so gefahren werden kann. Ein Beispiel dafür sind die Lafranconi-"Schalldämpfer", die oft auf älteren Guzzi gefahren werden: Saulaut und sehr oft eingetragen mit einem Standgeräusch um die 100 dB. Mit den zulässigen Toleranzen ist das auch hinzukriegen, aber das Fahrgeräusch liegt jenseits von Gut und Böse. Wird so ein Fahrzeug aufgehalten und nachgemessen, wird die Strafe keinen Cent billiger als "überhaupt nicht eingetragen und viel zu laut". Erlaubt ist, was lt. StVZO zulässig ist, basta. Geräusche z.B. werden da sehr genau geregelt, und zu laut ist auch mit tausend Gutachten und BE's zu laut und damit verboten.
27. September 200619 J. Wofuer gibt es dann einen TUEV sigi? Ich meine wenn eh alles was die machen hinfaellig sein kann? Gruss Marco
27. September 200619 J. @Marco: Den Tüv gibt es dafür, Dinge einzutragen, die im Rahmen der StVZO sind, Was Sigi meint, sind die "schwarzen Schafe", die für entsprechendes Geld ALLES eintragen. Ich hab hier schon Dinger gesehen, das glaubt mir kein Schwein... *kopfschüttel* Und für SOWAS hat man als Polizei dann die Möglichkeit, ne entsprechende Anzeige zu schreiben und denjenigen zu Dekra oder Tüv zu scheuchen, wo das dann mit SICHERHEIT ausgetragen wird... MfG, Benne
27. September 200619 J. Ersteller Sache des TÜV ist es, zu überprüfen, ob Bestimmungen der StvZO eingehalten werden. Wenn sich die Rechtslage ändert ist es Sache des TÜV zu prüfen ob die geänderten Bestimmungen eingehalten werden. Als ich zum erstenmal beim TÜV war hat es keinen Prüfer interessiert ob Gurte im Auto montiert waren oder nicht, heute sieht das bekanntlich anders aus.
27. September 200619 J. Jagut, aber dann darf doch die Strafe nicht den, vielleicht wirklich unwissenden, Gebrauchtwagen fahrer und kaeufer ereilen sondern den TUEVler der Mist eingetragen hat. Ich meine das wir in einer Bananenrepublik wohnen weiss ich ja, aber das ist ja echt der Hammer. Ein Kontrollorgan zu installieren, welches zwar alle Privilegien, aber keine Verantwortung hat, ich weiss nicht ob dem wirklich so ist,.. wenn doch arme Heimat. Gruss Marco
27. September 200619 J. stoneymahoney posteteJagut, aber dann darf doch die Strafe nicht den, vielleicht wirklich unwissenden, Gebrauchtwagen fahrer und kaeufer ereilen sondern den TUEVler der Mist eingetragen hat. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" Und du bist sogar dann der Dumme, wenn du eine nagelneue Nachrüstauspuffanlage mit EG-BE anbaust und diese entpuppt sich beim Nachmessen als zu laut. Oder wenn du gerade mit einem zu lauten Auspuff beim TÜV warst, der Prüfer hat nix gemerkt und "keine erkennbaren Mängel" angekreuzt. Dann fährst du dort vom Hof in die Kontrolle und zahlst. Der Prüfer ist jedenfalls aus dem Schneider. Schon gerecht,das Ganze.
27. September 200619 J. Ersteller stoneymahoney posteteJagut, aber dann darf doch die Strafe nicht den, vielleicht wirklich unwissenden, Gebrauchtwagen fahrer und kaeufer ereilen sondern den TUEVler der Mist eingetragen hat. Ich meine das wir in einer Bananenrepublik wohnen weiss ich ja, aber das ist ja echt der Hammer. Ein Kontrollorgan zu installieren, welches zwar alle Privilegien, aber keine Verantwortung hat, ich weiss nicht ob dem wirklich so ist,.. wenn doch arme Heimat. Gruss Marco Jeder Kraftfahrzeugführer und -halter ist verpflichtet, scih ständig über den Zustand seines Fahrzeuges und die für den Betrieb desselben zutreffenden Vorschriften zu informieren. "Wußte ich nicht" zählt nicht.
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