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Knifflige Frage zum "Leistungsbescheid" Abschlepper

Hervorgehobene Antworten

hab neulich am Flughafen im Halteverbot geparkt. Bin aber in Sichtweite des Autos geblieben. Schon als ich ankam standen da 2 Abschlepp LKW rum. Als ich dann eine Dame vom Ordnungsamt zu meinem Wagen schreiten sah bin ich flugs hin und und hab ihn weggefahren. Sie hat mich fotografiert und ich habe auch brav mein Knöllchen bezahlt welches irgendwann kam.

Jetzt kommt aber prompt die Rechnung das sie einen Abschleppwagen angefordert hätten und ich die Kosten übernehmen solle. Nur die Abschleppwagen standen schon da bevor ich überhaupt dort ankam. Lohnt sich hier ne Streiterei oder gibt es da eher wenig Chancen.

Ich habe mir das (nachdem ich den wagen auf dem teuren kostenpflichtigen Parkplatz untergestellt habe) mal angesehen. Die Ordnungsamtsdame lief da zwischen den Wagen umher und winkte einem der ca. 20m entfernt stehenden Abschlepper zu > der rauschte ran > nahm die Autos in rekordzeit hoch > düsste los und kam wieder >ein Pole sprintete noch hinterher > musste sein Auto dann trotzdem woandersher abholen. Fand das nicht gerade verhältnissmässig wie die da vorgingen.

Gruss Jochen

Das wird kompliziert.

Erste Frage: absolutes oder eingeschränktes Halteverbot?

zweite Frage: ist die Stelle, an der Du gehalten hast öffentlicher Verkehrsraum?

Wenn nicht: welches öffentliche Interesse besteht an der Verfolgung?

Wenn ja: wie groß ist die Behinderung, die von Deinem Auto ausging? Ist das sofortige Abschleppen verhältnismäßig?

Wenn ja: hatte die Tante schon gewunken, telefoniert oder ähnliches, war der Abschlepper also schon beauftragt?

Wenn ja: wie hoch sind die Anfahrtkosten? Ist die Höhe angesichts der Tatsache, daß er "in Bereitschaft" stand verhältnismäßig?

Im Grunde wird Dir da nur ein Anwalt konkret etwas sagen können, der die einschlägigen Entscheidungen der örtlich zuständigen Gerichte kennt.

War es zufällig der Flugplatz Haan? Die dortigen "Ordnungskräfte scheinen nicht die hellsten zu sein. Meine Partnerin (die noch nie in Haan war) bekam vor einiger Zeit ein Ticket wegen eines Parkverstoßes von dort. Das genannte Kennzeichen hatte sie bis vor drei Jahren an einem Astra, das Ticket lautete auf einen Nissan.

  • Ersteller

Hmm

War ein Halteverbot Zeichen 283.

Ja öffentlicher Verkehrsraum.

Nein die Durchfahrt anderer Fahrzeuge wurde nicht behindert.

Naja im Zuge der Terrrodiskusionen ist ein ein Parken vorm Flughafen ja immer schon verdächtig ;-)

Die Tante hatte dem Abschlepper zugewunken während ich einstieg der Schlepper ist nicht losgefahren.

Naja die Gesamtkosten liegen bei 68 Euro (34 für den Apschlepper) dafür macht ja ein Anwalt kein Auge auf.

Werde ich es wohl mal mit einem Einspruch probieren.

Wenn ich die Abgeholte Familie als Zeugen benenne "knicken" die dann eventuell schneller ein?

Gruss Jochen

Wenn es sich bei der Familie um deine eigene handelt bringt das nichts. Familienmitglieder können nicht als Zeugen zu deinen Gunsten aussagen.

Gruß

Hallo Jokerman,

habe mal eine Politesse hier in Aachen gefragt:

- wenn der Abschleppdienst beauftragt wurde, mußt Du ihn auch zahlen. Es spielt

dabei keine Rolle welchen Anfahrtsweg der Abschleppwagen hatte...der Firmensitz wird ja meistens auch nicht der Flughafen sei. Das der Abschleppwagen dort vielleicht stand hat nichts zu sagen.

- die Kosten von 34€ sind eher preiswert für eine eingeleitete Arbeit.

- in solche Föllen immer FREUNDLICH mit der Stadtbediensteten sprechen..oft helfen witzige Ausreden...dann werden mit etwas Verhandlungsgeschick die Knolle+ Verwaltungskosten+ eingeleitete Arbeit vom Abschleppdienst ganz oder teilweise fallengelassen.

- Im nachinein ist sowas meist nur sehr schwehr möglich, weil zu viele Personen dann schon damit befasst sind.

Gruß Edgar

Gruß Edgar

DSpecial postete

Wenn es sich bei der Familie um deine eigene handelt bringt das nichts. Familienmitglieder können nicht als Zeugen zu deinen Gunsten aussagen.

Gruß

Ist das eine Neureglung in der ZPO?

Die Glaubwürdigkeit von Zeugen unterliegt der freien Würdigung durch das Gericht.

Mit öffentlichem Verkehrsraum meinte ich, ob die Fläche im Eigentum des Flughafens (Privat) oder einer Kommune, eines Landes usw. steht.

@Xantiaheinz

Eigentumsfrage erklärt sich aus 000

Wenn Bedienstete der Stadt agieren ist es immer öffentlicher Verkehrsraum..sonst machen das meist Sicherheitsdienste, Hausmeister...

Gruß Edgar

@Xantiaheinz

Ob das eine Neuregelung ist weiß ich nicht. Du hast mit deiner Aussage auch prinzipiell recht, aber ich glaube das eben Familienangehörige davon ausgenommen sind. Wer würde schon seine Ehefrau/mann oder Kind in die Sch**** reiten? Ich durfte auf jeden Fall bei einem Unfall meiner Mutter nich als Zeuge fungieren. Ich bin da nicht ganz unbefangen ;-)

Nix bezahlen!! In dubio pro reo! Du hast das Knöllchen bezahlt, den Rest muß die Schickse Dir nachweisen! Das wird für die sehr teuer.

Grüße

@Edgar, sit leider noch komplizierter, es gibt Flächen in Privatbesitz, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (könnte hier der Fall sein). Dort können auch Polizei und/oder Ordnungsamt aktiv werden wenn sie öffentliche Interessen beeinträchtigt sehen. Ist ein typischer Fall von ABM für Juristen.

Angehörige können durchaus vor Gericht aussagen, sie müssen dann entweder die Wahrheit sagen oder vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

  • 3 Monate später...
  • Ersteller

Wollt nurmal mitteilen das ich freundlich aber bestimmt Einspruch erhoben habe (habe auf Verhältnismässigkeit der Massnahme insistiert da ich ja am Ort des Geschehens war) und seitdem nixmehr vom Amt gehört habe ;-)

Gruss Jochen

Naja, ist jetzt nicht mehr so wirklich aktuell... Aber es ist auch im eingeschränkten Halteverbot (VZ 286) zulässig, zu parken. D.h. man darf das Auto verlassen. Voraussetzung: Das Ganze dauert max. 3 Minuten und man hält sich im sogenannten "Verfügungsbereich" des Kfz auf, kann also im Behinderungsfall sofort darauf zugreifen.

>>Grüße aus dem Siegerland

Frederic

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