15. Dezember 200619 J. Hallo, mir ist gestern einer beim unmotivierten Rückwärtsfahren auf meine Vespa ET2 gefahren. Ich stand an der Kreuzung hinter einem Volvokombi, als dieser plötzlich in den Rückwärtsgang schaltete und mir auf den Roller fuhr. Der Fahrer ein ca. 45-jähriger Schreinermeister, hat mir schriftlich bestätigt, dass er meinen Roller beim Rückwärtsfahren beschädigt hat. Sichtbarer Schaden ist das Schutzblech vorne, das aus Plastik und nun zerbrochen ist. Die Werkstatt sagt, dass Vespa/Piaggio derzeit keinen Liefertermin für das Teil nennen kann. Die Schätzung der Werkstatt für den Austausch liegt bei 200 Euro (sofern kein Schaden an der Gabel/Lenksäule entstanden ist), also wird das wohl eher nicht über die Versicherung abgewickelt. Meine Frage ist nun, gibt es einen Zeitraum, in dem ich den Schaden geltend machen muss, läuft da irgendeine Frist? Ich kann halt derzeit nicht sagen, wann das Teil repariert werden kann. Danke im Voraus Stefan
15. Dezember 200619 J. Hallo, den Kostenvoranschlag an den Volvo-Fahrer würde ich aber als "vorläufig" kennzeichnen. Wenn Du, sagen wir im Frühjahr, reparieren läßt und die Werkstatt stellt dann doch einen Gabel-Schaden fest, bleibts sicherlich nicht bei den 200 €. Und dann geht die Streiterei los. Oder die Werkstatt macht jetzt einen ausführlichen Check, um das später auszuschließen. Gruß Volker
15. Dezember 200619 J. Hallo Stefan, Schadensersatzansprüche verjähren nach Ablauf von 3 Jahren seit ihrer Entstehung, wobei der Verjährungsbeginn mit Ablauf des Enstehungsjahres einsetzt = 31.12.2009 ( §§ 195, 199 BGB ). Gruß Sven
15. Dezember 200619 J. Svennie posteteSchadensersatzansprüche verjähren nach Ablauf von 3 Jahren seit ihrer Entstehung, ... Hallo, ist ja richtig, aber denk doch auch mal an den Volvofahrer. Der sagt JETZT, o.k. 200 € aus eigener Tasche (SF-Klasse usw.), dann kommt im Frühjahr eine "gesalzene" Rechnung (nach) wegen der def. Gabel. Geht er dann doch zur Versicherung, kommt die Antwort, warum nicht sofort gemeldet..., mit allen Folgen. Das muß doch nicht sein. Gruß Volker
15. Dezember 200619 J. Ersteller Hallo danke für die schnellen Antworten, ich denke ich werde nochmal mit der Werkstatt sprechen, ob die das nicht vorab checken können. Grüße Stefan
17. Dezember 200619 J. Das wichtigste wäre für mich eine Kostenübernahmeerklärung! Sonst könnte es passieren, dass er in ein paar Wochen behauptet, Du seist ihm draufgefahren!
17. Dezember 200619 J. Piepenbrink posteteDer Fahrer ein ca. 45-jähriger Schreinermeister, hat mir schriftlich bestätigt, dass er meinen Roller beim Rückwärtsfahren beschädigt hat. Hat er doch! Gruß Volker
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